Dort, wo Hubert Aiwanger so eine Aufregung produziert hat, bleibt es diesmal ruhig. Bis zum Mittwochnachmittag ist da nur ein Gruppenfoto mit dem Personalrat seines Wirtschaftsministeriums, mehr hat Aiwanger auf seinem Twitter-Profil nicht in die Welt gesetzt, seit am Dienstagabend bekannt worden war, dass der Bundeswahlleiter kein Verfahren gegen ihn einleiten wird. Zur Erinnerung: Am Tag der Bundestagswahl hatte Freie-Wähler-Chef Aiwanger angebliche Nachwahlbefragungen getwittert und nach wenigen Minuten gelöscht. Der Tweet kam um 16.11 Uhr, während die Wahllokale noch offen hatten, verbunden mit einem Wahlaufruf für seine Partei. Zwei Wochen später steht nun also fest: Es gibt keine Strafe für Aiwanger. Fall erledigt? Nun ja.
Freie Wähler:"Es ist eine Last von ihm abgefallen"
Zwei Wochen nach dem Wahlabend-Tweet steht fest: Hubert Aiwanger muss keine Strafe fürchten. Fall erledigt? Nicht ganz. Denn so einiges ist nach wie vor unklar. Zum Beispiel: Woher kommen die Zahlen, die der FW-Chef getwittert hatte?
Von Andreas Glas und Christian Sebald
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