AfD-Mann in WürzburgNSDAP-Parolen – ist das ein Grund zum Rücktritt?

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Die Alternative für Deutschland hat das Wort. Heute: Wie ein AfD-Stadtat begründet, sein Mandat unter keinen Umständen zurückgeben zu wollen.    
Die Alternative für Deutschland hat das Wort. Heute: Wie ein AfD-Stadtat begründet, sein Mandat unter keinen Umständen zurückgeben zu wollen.    
Foto: Sebastian Willnow/dpa

Ein rechtskräftiges Urteil wegen Plärrens von Nazi-Slogans? Selbst der „Weihnachtsmann“ würde einen Stadtrat der Alternative für Deutschland nicht zur Rückgabe seines Mandats bewegen können, bekundet er.

Glosse von Olaf Przybilla

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In der losen Reihe „Die Alternative für Deutschland hat das Wort“ war hier vergangene Woche von einem AfD-Mann die Rede, der im März Oberbürgermeister einer größeren Stadt in Bayern hatte werden wollen, ein offenbar kreativ begabter Kopf. Er musste sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten und führte dort – wie die Frankenpost beobachtet hat – allerlei tiefenscharfe Argumente für seine Unschuld ins Feld.

Warum er angeblich nichts wusste vom Führerscheinentzug? Womöglich hätten linke Kräfte die Post aus dem Briefkasten gefischt. Warum er zu schnell unterwegs gewesen sei innerorts? Ein Drängler an der Stoßstange, akute Notfallmaßnahme sozusagen. Mutmaßlich einer Verschwörung gesellschaftlich relevanter Kräfte wegen nahm das Amtsgericht diese Argumente im Urteil nicht für so voll, wie es das fraglos hätte machen müssen. Aus kreativer Sicht.

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Etwas unterzugehen droht bei alledem die rühmliche Tatsache, dass der Ex-OB-Kandidat vor Gericht erschienen ist. Was er einem Würzburger AfD-Stadtrat voraus hat. Der war angeklagt wegen des Vorwurfs, an einer Tankstelle gemeinsam mit einer Frau mindestens fünfmal „Sieg Heil“ gerufen zu haben. Die Frau, so die Anklage, rief „Sieg“ – der AfD-Mann „Heil“.

Am Tag des anberaumten Prozesses freilich erschien der Alternativ-Mann nicht, dem Gericht zufolge „ohne Entschuldigung“. Der Main Post begründete er dies hernach mit den an Plausibilität kaum zu überbietenden Worten, „aus ärztlicher Sicht“ solle er die Würzburger Justiz nicht mehr aufsuchen, Teile derer schadeten ihm „absichtlich“.

Und was tat diese? Scherte sich einen Dreck um einen vorbildlichen Akt flöckchenhafter Selbstachtsamkeit. Nach allerlei Hin und Her – und nachdem der „Angeklagte kein weiteres Rechtsmittel“ einlegte – erklärte sie das Urteil für rechtskräftig.

Was bedeutet, dass es seither nicht mehr heißen muss: AfD-Stadtrat, ein Rechtsanwalt übrigens, soll „Heil“ gerufen haben. Seither heißt es: Hat „Heil“ gerufen. Mindestens fünfmal.

Anruf bei dem Alternativ-Mann, man muss ja immer auch die andere Seite fragen – und fachärztlich attestierbare Gesundheitsbedenken gegen SZ-Gespräche liegen aktuellen Informationen zufolge nicht vor. Und tatsächlich: Alles, wofür er da rechtskräftig verurteilt worden ist, stimme nicht, sagt der Alternativ-Mann. „Heil“ als Reaktion auf ein „Sieg“ würde er nie-, nie-, niemals brüllen. Nicht mal in der Nacht. Das würde ihm: „im Traum nicht einfallen“.

Rechtskraft hin oder her, die Wahrheit, also seine, werde sich schon noch herausstellen, bekundet er. Was sein Stadtrats-Mandat betrifft? Das werde er unter keinen Umständen zurückgeben. Ein Argument: „In ein paar Jahren kräht da kein Hahn mehr danach.“

In der Main Post war der Stadtrat zuvor zitiert worden, seinetwegen könne der „Nikolaus“ fordern, dass er sein Mandat zurückgebe. Werde er keinesfalls tun. Auf Nachfrage fühlt sich der AfD-Mann da aber leicht missverstanden. Zutreffend müsse es heißen: Sein Ausscheiden aus dem Stadtrat könne sich sogar „der Weihnachtsmann wünschen“. Null Chancen!

Wie auch immer. Und jedenfalls gut, dass das nun geklärt wäre. Die beiden müssen dem Herrn Stadtrat schon mal nicht blöd kommen.

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