Verwaltungsgericht München:Menschenfeindliche Ausgrenzung – Richter bestätigen Beobachtung der AfD

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Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka hatte vor der Entscheidung gesagt, er erwarte keinen Erfolg der Klage. (Foto: Daniel Löb/dpa)

Der Verfassungsschutz darf die Bayern-AfD auch weiterhin unter die Lupe nehmen. Das Verwaltungsgericht München sieht „sowohl in der Breite als auch in der Tiefe“ extremistische Bestrebungen.

Von Andreas Glas

Der Verfassungsschutz darf die gesamte Bayern-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat das Verwaltungsgericht München am Montag im Hauptverfahren entschieden. Die Richter lehnten damit eine Klage der bayerischen AfD ab. Bereits 2022 hatte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) damit begonnen, die Partei zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen.

Die Behörde will aufklären, in welche Richtung sich die Partei bewegt und welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der AfD haben. Nun also hat das Verwaltungsgericht erklärt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, „sowohl in der Breite als auch in der Tiefe“, wie der Vorsitzende Richter sagte. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Die AfD hatte gegen den Freistaat geklagt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit zu unterlassen. Nachdem das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der AfD zunächst im April 2023 abgelehnt hatte, ging die AfD weiter zum Verwaltungsgerichtshof, wo sie mit ihrer Beschwerde ebenfalls scheiterte. Nach der nun auch hauptsächlich abgelehnten Klage kündigte AfD-Landesvizechef Tobias Teich an, dass die Partei „ziemlich sicher“ Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einlegen werde. Die Aussagen einzelner AfD-Mitglieder seien „nicht der Partei im Gesamten zuzurechnen“, sagte Teich.

Von einzelnen Entgleisungen könne nicht mehr die Rede sein, urteilte dagegen der Richter. Die Äußerungen teils hochrangiger AfD-Vertreter ließen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut werde. Diese Menschen würden als nicht integrierbar und Geflüchtete als Invasoren dargestellt. Wie Raubtiere, denen man den Jagdinstinkt nicht abtrainieren könne, sagte der Richter.

Der Rechtsstaat werde „insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich“ gemacht

In der Mitteilung des Verwaltungsgerichts ist zudem von Äußerungen die Rede, „die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren, das darauf abzielt, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend auszugrenzen“. Zudem gebe es Aussagen, die über zulässige Kritik an der Regierung hinausgehen und sowohl Demokratie als auch Rechtsstaat „insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich“ machen.

Mit dem Urteil geht das Hauptverfahren bereits nach drei Verhandlungstagen zu Ende. Ursprünglich waren neun Tage angesetzt. Die AfD-Seite hatte allerdings darauf verzichtet, Hunderte zunächst angekündigte Beweisanträge zu stellen. Für ihr Urteil hatte sich die Kammer mit Informationen befasst, die der Verfassungsschutz aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengetragen hat. Mehrere Tausend Seiten, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und eine Beobachtung rechtfertigen sollen – darunter Chatprotokolle und Redeauszüge. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei. Die Beobachtung habe den Zweck, die innere Zerrissenheit der AfD und parteiinterne Flügelkämpfe zu analysieren, sagte der Richter. Es würde daher zu kurz greifen, nur einzelne Parteigliederungen zu beobachten.

Die AfD sagt, der Geheimdienst dürfe „gerne hinschauen, denn wir haben nichts zu verbergen“

Trotz der angekündigten Berufung sagte AfD-Landesvize Teich, der Verfassungsschutz dürfe bei seiner Partei „gerne hinschauen, denn wir haben nichts zu verbergen“. Bei „Fehlverhalten“ von Mitgliedern werde der Landesvorstand von sich aus handeln und etwa auf Mandatsträger „einwirken“. Dass selbst AfD-Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner über einen angeblich durch die Bundesregierung geplanten „Bevölkerungsaustausch“ sprach, ist für Teich die „Angelegenheit jedes Einzelnen“. Jeder könne den Bevölkerungsanteil von Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund selbst anschauen und bewerten, „was hier stattfindet“.

In seiner Urteilsbegründung nannte der Richter mehrere Beispiele für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, unter anderem Umsturzfantasien in parteiinternen Chats. Auch Erschießungskommandos für politische Gegner und die Wiedereinführung der Todesstrafe würden von Parteimitgliedern gefordert, sagte der Richter über die gesammelten Informationen.

Der bayerische AfD-Vorsitzende Stephan Protschka war nicht zur Urteilsverkündung nach München gekommen. In einer Mitteilung bezeichnete er die Entscheidung des Gerichts als „Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit“. Die AfD werde sich „gegen jede Form der Diskriminierung wehren“. Für CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek zeigt das Urteil indes, dass die AfD „eine große Gefahr für unser Land“ sei und daher weiterhin intensiv vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsse. „Die AfD gefährdet unsere Demokratie, ist rassistisch und menschenfeindlich“, sagte der bayerische SPD-Chef Florian von Brunn nach dem Urteil. Deshalb seien „harte Maßnahmen“ nötig, auch nachrichtendienstliche Mittel.

Die Entscheidung des Gerichts befeuert zudem die Diskussion um ein Parteiverbot. Man müsse dies weiter forcieren, sagte Anna Rasehorn, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion gegen Rechtsextremismus. „Die Prüfung eines Parteiverbots ist unverzichtbar“, sagte auch Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Das AfD-Personal in Bayern zeigt schon lange ohne jede Scham sein wahres Gesicht.“

Sobald das schriftliche Urteil samt Begründung an die Beteiligten verschickt wurde, kann die AfD binnen eines Monats die Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

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