Die Bundes-AfD ergreift vorerst keine weiteren Maßnahmen gegen den Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Der 23-Jährige bleibt damit nun ganz offiziell Mitglied der AfD. Ein Sprecher teilte am Donnerstag auf Nachfrage der SZ mit, der Bundesvorstand lege keinen Einspruch gegen die bisherigen Sanktionen des bayerischen Schiedsgerichts ein. Man will die Causa also nicht eine Ebene höher ziehen, um dort womöglich den Rauswurf aus der AfD einzuleiten.
Ein Verfahren zum Parteiausschluss hatte ursprünglich eben der Bundesvorstand angestoßen. Hintergrund waren Vorwürfe gegen Halemba, bei der Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl in Unterfranken von Tricksereien profitiert zu haben – ein Verstoß gegen die Satzung. AfD-Chefin Alice Weidel sagte Ende 2023, für den Bundesvorstand sei „völlig klar gewesen, dass Herr Halemba nicht in der AfD Mitglied bleiben kann“. Am Landesschiedsgericht im Freistaat ergab sich später dann ein Vergleich mit einer milderen Maßnahme – dem Ausschluss von Parteiämtern für 18 Monate.
Zum Jahresbeginn hatte sich auf einem AfD-Landesparteitag in Greding massiver Unmut gegen Halemba gezeigt. Eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder forderte ihn zum Verzicht auf das Mandat im Landtag auf, da die Vorfälle bei der Kandidatenkür dem Image als Rechtsstaatspartei schadeten. Halemba kam dem nicht nach, auch von der Fraktion unter Führung von Katrin Ebner-Steiner bekam er Rückendeckung.
Der Bundesvorstand hat nun formal das Votum des bayerischen Schiedsgerichts bestätigt – da „eine Mittäterschaft des Herrn Halemba nicht hinreichend hat bewiesen werden können“. Zu Ende ist die Debatte damit aber immer noch nicht. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat gegen den Abgeordneten Anklage erhoben, wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Geldwäsche und der gemeinschaftlichen Nötigung und Sachbeschädigung. Halemba beteuert stets, sich nicht strafbar gemacht zu haben. Gegenstand der innerparteilichen Verfahren war das bislang nicht. Sollten belastbare Erkenntnisse im Strafrecht vorliegen, so der AfD-Bundesvorstand, werde man diese mit Blick auf Maßnahmen „ebenfalls bewerten“.