Bayerische AfD:Ebner-Steiner zahlt Faschingskostüm selbst

Katrin Ebner-Steiner

Die AfD streitet um Kostüme, die Katrin Ebner-Steiner zum Frankenfasching in Veitshöchheim trug.

(Foto: dpa)

Die bayerische AfD-Fraktionschefin wird in den eigenen Reihen dafür kritisiert, zu locker mit Geldern umzugehen. Nun reagiert sie.

Von Lisa Schnell

AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner erstattet ihrer Fraktion das Geld für Faschingskostüme zurück. Sie reagiert damit auf Kritik aus den eigenen Reihen, die Fraktion gehe zu locker mit ihren Geldern um. Konkret geht es um die Kostüme, die Ebner-Steiner und der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, zum Frankenfasching in Veitshöchheim trugen. Sie sollen etwa 1000 Euro gekostet haben.

Ebner-Steiner und Maier entschieden sich damals für eine Verkleidung, die an Robin Hood erinnert, der bekannt dafür ist, das Geld der Reichen an die Armen zu verteilen. Ebner-Steiner dagegen kämpft derzeit mit dem Image, Fraktionsgelder besonders großzügig zu verteilen. In einem internen Kassenbericht ist von überzogenen Ausgaben für eine Couchausstattung für 20 000 Euro die Rede oder von einer Weihnachtsfeier für etwa 26 500 Euro. Bis jetzt hieß es, der Vorstand sei für die Ausgaben verantwortlich. So stellt es einer der Kassenprüfer und Ebner-Steiners größter Gegenspieler in der Fraktion, Franz Bergmüller, dar. Ebner-Steiner dagegen sagt, die Fraktionsversammlung habe die Ausgaben beschlossen. In einer Sondersitzung nach den Pfingstferien, die laut Bergmüller ein externer Mediator moderieren wird, soll der umstrittene Kassenbericht ausgiebig besprochen werden.

Zu den internen Querelen in der AfD-Fraktion kam am Mittwoch eine Enttäuschung dazu. Die anderen Parteien ließen zum zweiten Mal die Kandidaten der AfD für das parlamentarische Kontrollgremium durchfallen. Es soll den Verfassungsschutz in Bayern kontrollieren. Bis die AfD in den Landtag einzog, war seine Besetzung eine Formsache. Drei AfD-Abgeordnete wurden vor ihrer Tätigkeit im Landtag selbst vom Verfassungsschutz beobachtet. Die AfD-Fraktion sieht sich durch die Nichtwahl in ihren Rechten verletzt und kündigte juristische Schritte an. Dem parlamentarischen Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen.

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