Straßenverkehr:AfD vermutet Fehler bei Auto-Blitzern

Lesezeit: 1 min

Die AfD im Landtag vermutet, "dass zahlreiche Bußgeldbescheide auf einer fehlerhaften Datenbasis beruhen" (Symbolbild). (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Die AfD im Landtag hatte eine schriftliche Anfrage zur Genauigkeit von Blitzgeräten an die Staatsregierung gestellt.
  • Konkret geht es um Geschwindigkeitsmessanlagen des Typs Jenoptik Traffistar S350, von denen laut Innenministerium 20 Exemplare im Einsatz sind.
  • Im Saarland wurden die Messungen der Anlagen nach einem Gerichtsurteil als nicht verwertbar eingestuft.

Von Johann Osel, München

Die AfD im Landtag sorgt sich um die Genauigkeit von Blitzgeräten in manchen bayrischen Kommunen. "Es ist anzunehmen, dass zahlreiche Bußgeldbescheide auf einer fehlerhaften Datenbasis beruhen", teilte der Rosenheimer Abgeordnete Franz Bergmüller mit, nachdem er Antwort auf eine schriftliche Anfrage dazu an die Staatsregierung erhalten hatte. "Die Autofahrer haben ein Recht darauf, dass der Freistaat die bestmögliche Technik einsetzt, um genaueste Messergebnisse zu erzielen."

Konkret geht es um Geschwindigkeitsmessanlagen des Typs Jenoptik Traffistar S350, von denen laut Innenministerium 20 Exemplare von Kommunen eingesetzt werden; unter anderem in Oberbayern, etwa in den Kreisen Miesbach, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Rosenheim. Sie speichern laut Bergmüller nur ein Fahrzeugfoto sowie das Messergebnis anhand einer Strecke von zehn Metern, während ein Konkurrenzprodukt 30 Meter Distanz zugrunde lege; diese längere Strecke führe zu mehr Genauigkeit. Vor allem aber würden bei einer Messung mit Traffistar nicht Rohdaten gespeichert, so dass eine spätere Überprüfung unmöglich sei.

Vor Gericht
:24-Jähriger wird in einer Stunde elf Mal geblitzt

Das Gericht wertete die ersten beiden Taten noch als fahrlässig, ab dem dritten Foto allerdings unterstellte es Vorsatz. Jetzt soll der Mann eine Weile auf sein Auto verzichten.

Von Susi Wimmer

Die Staatsregierung beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg von 2018, wonach dieses "standardisierte Messverfahren" ohne die Rohdaten das Rechtsstaatsprinzip nicht verletzt. Die Anschaffung von Geräten obliege ohnehin Gemeinden oder Zweckverbänden in Bayern. Bergmüller verweist darauf, dass im Juli dieses Jahres der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Traffistar-Messungen als nicht verwertbar eingestuft hat - wenn sich jemand gegen ein Ergebnis wehre, müsse er die Möglichkeit haben, die Validität der standardisierten Messung zu überprüfen, meinten die Richter. Dies hat keine Wirkung über das Saarland hinaus, in der Folge wurde das Gerät aber laut Medienberichten in Berlin zunächst außer Betrieb genommen. Der ADAC hält eine "Signalwirkung" der Entscheidung für denkbar. Die Firma Jenoptik teilte mit, das Gerät sei "zuverlässig und korrekt", kündigte aber ein Software-Update an.

Bergmüller hält das Bamberger Urteil durch das aus dem Saarland für "überholt". Autofahrer dürften "nicht zu Unrecht zur Kasse gebeten werden". Die bayerische Polizei setzt das besagte Gerät laut Innenministerium nicht ein.

© SZ vom 16.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: