Ärzte-Betrugsverfahren:Landtag erwägt eine Soko Justiz

Labor Schottdorf in Augsburg, 2014

Das Labor Schottdorf in einer ehemaligen Schuhfabrik in Augsburg.

(Foto: Stefan Puchner)

Auf der Augsburger Staatsanwaltschaft lastet ein schwerer Verdacht: Hat sie womöglich in Kauf genommen, dass betrügerische Ärzte durch Verjährung davonkommen? Die Opposition will das durch einen Untersuchungsausschuss klären lassen. Die wichtigsten Fragen im Fall Schottdorf.

Von Stefan Mayr und Mike Szymanski

Der erste Untersuchungsausschuss in der neuen Legislaturperiode ist kaum mehr aufzuhalten. Die Justiz sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, Tausende Ärzte, die sich des Abrechnungsbetrugs schuldig gemacht haben könnten, geschont zu haben. Freie Wähler und Grüne haben sich festgelegt, die Anschuldigungen im Landtag aufzuarbeiten. Für die SPD ist das nur noch eine Frage der Zeit. Am Donnerstag befasst sich der Rechtsausschuss mit dem Fall. Die Süddeutsche Zeitung gibt einen Überblick:

Worum geht es eigentlich?

Es geht um Betrug, möglicherweise im ganz großen Stil. Bis zu 10 000 Ärzte hatte die 2006 gegründete "Soko Labor" beim Landeskriminalamt im Visier. Sie machten Geschäfte mit dem Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf. Es war umstritten, ob ihre Abrechnungspraxis rechtlich als Betrug gewertet werden musste. Deshalb wollten die Ermittler ein Pilotverfahren vor dem Münchner Landgericht abwarten. Es war ein voller Erfolg: Sowohl das Landgericht als auch der Bundesgerichtshof sprachen von Betrug, der Arzt musste in Haft. Dennoch kamen die meisten anderen Mediziner davon, weil die Staatsanwaltschaft Augsburg, ohne das Urteil abzuwarten, Verfahren gegen knapp 150 Ärzte eingestellt hatte.

Was macht den Fall so brisant?

Erstens die Dimension: Es geht um Tausende Verdachtsfälle. Wieso es die Augsburger Ermittler plötzlich so eilig hatten einzustellen, ist eine der zentralen Fragen. Zweitens: Warum hat die Staatsanwaltschaft offensichtlich auch nichts getan, um die Verjährung zu verhindern? In einer Besprechung hat ein Vertreter nach SZ-Informationen geäußert, dass seine Behörde die Verjährungsproblematik in Kauf nehme. Auf der anderen Seite fühlten sich Soko-Mitarbeiter von der Justiz in ihrer Arbeit behindert. Sie hatten das Gefühl, sie sollten nicht zu viel herausfinden. Gegen zwei Kriminalbeamte, die jahrelang akribisch ermittelt hatten, wurde später selbst ermittelt, unter anderem wegen des Verdachts, sie hätten Unschuldige verfolgt. Ausgerechnet der heutige CSU-Parteivize Peter Gauweiler machte als Anwalt des Augsburger Laborunternehmers Bernd Schottdorf Druck, gegen die Polizisten vorzugehen. E-Mails der Polizisten wurden ohne Beschluss ausgelesen. Es folgten jahrelange Verfahren, die am Ende ins Leere liefen, aber den Beamten an die Substanz gingen. Milde für mögliche Täter, Härte gegen Ermittler - darin liegt das Skandalpotenzial.

Wie sah die Betrugsmasche aus?

Der Münchner Arzt aus dem Musterprozess hatte die von seinen Privatpatienten entnommenen Proben an das Labor Schottdorf geschickt. Allerdings hätte dann auch dieses Labor die Rechnung an die Patienten stellen müssen. Das geschah aber nicht. Stattdessen stellte der Arzt die Laborleistung als seine eigene in Rechnung - und das zu einem viel höheren Preis, als er selbst an das Labor entrichtet hatte. Der Arzt besserte sein Einkommen auf. Doch auch das Labor, das auf dem Markt eine dominierende Rolle spielte, profitierte womöglich von diesem Vorgehen. Es erhielt womöglich durch seine günstigen Preise mehr Aufträge von Ärzten, als es sonst bekommen hätte. Der Bundesgerichtshof stellte 2012 in einem Beschluss eindeutig fest, dass diese Kooperation zwischen Arzt und Labor rechtswidrig war.

Was wird der Staatsanwaltschaft Augsburg vorgeworfen?

Als die Augsburger Staatsanwältin die Ermittlungen gegen 150 Ärzte am 28. Januar 2009 einstellte, war das gleich in mehrfacher Hinsicht überraschend. Erstens hatte das LKA nach Angaben einiger Beamten seine Ermittlungen noch gar nicht abgeschlossen. Zweitens hatte die neue Sachbearbeiterin erst wenige Wochen zuvor den Fall übernommen - die Staatsanwältin in Teilzeit hatte also aus Sicht der LKA-Ermittler viel zu wenig Zeit, um überhaupt einen Überblick über die Akten zu bekommen. Drittens hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg noch wenige Wochen zuvor fest zugesagt, das Münchner Musterverfahren abzuwarten. Warum geschah plötzlich die 180-Grad-Wendung?

Die Augsburger rechtfertigen sich damit, sie hätten schlichtweg eine andere Rechtsmeinung gehabt. Aber als der Münchner Arzt dennoch verurteilt wurde, unternahmen sie immer noch nichts, um eine drohende Verjährung möglicher Taten zu verhindern. Die Behörde erachtete dies offenbar als unnötig. Erst zwei Jahre später, als der Bundesgerichtshof 2012 das Münchner Urteil bestätigte, wurden die Staatsanwälte tätig. Aber da war nicht mehr viel zu holen.

Mit welchen Schwierigkeiten hatte die "Soko Labor" zu kämpfen?

Im November 2006 wurde am Landeskriminalamt die Sonderkommission Labor eingerichtet. 18 Ermittler sollten Licht in all die verdächtigen Abrechnungsarten bringen. Sie fanden offenbar Belege, dennoch wurde die Soko 2007 auf fünf Mitarbeiter reduziert. In einer Dienstbesprechung im Oktober 2007 war zweimal die Rede von einem Verbot durch die Generalstaatsanwaltschaft, weitere Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken. Bereits vorhandene Durchsuchungsbeschlüsse wurden nicht ausgeführt. Und dann wurde das Verfahren im Jahr 2008 fast komplett von einem engagierten Münchner Staatsanwalt abgezogen und an die Staatsanwaltschaft Augsburg übergeben, die sich in die komplexe Materie einarbeiten musste.

Wer wusste was?

Regierungschef Horst Seehofer wusste spätestens seit 2010 von den Vorgängen. Damals hatte einer der Ermittler über seinen Anwalt, den Linken-Politiker Gregor Gysi, Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen. Seehofer sagte, er habe den Brief ernst genommen und um Prüfung durch das Innen- und das Justizressort gebeten. "Ich habe draufgeschrieben: wichtig." Geantwortet habe dann in seinem Auftrag das Justizressort unter Beate Merk. Wenn Fachleute zu dem Ergebnis kämen, das sei "in Ordnung", dann könne er keine eigenen Ermittlungen anstellen. Jetzt wird ganz fieberhaft innerhalb der Staatsregierung recherchiert, ob an den Vorwürfen nicht doch etwas dran ist.

Für wen könnte es eng werden?

Justizminister Winfried Bausback steht bei den Abgeordneten im Wort, "lückenlos" aufzuklären. Das wird nicht einfach für den Regierungsneuling. Er führt erst seit Oktober das Justizressort. Die eigentliche Verantwortung trägt seine Vorgängerin, Beate Merk. Sie verweigert bislang jede Auskunft mit dem Hinweis, sie sei nicht zuständig. Ihr Haus war in die zentralen Verfahrensschritte eingebunden. "Die zuständige Fachabteilung hier im Haus hat die Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg für rechtlich vertretbar erachtet", teilte das Ministerium unlängst mit. Bei der Sitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag wird auch Reinhard Nemetz da sein, der Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft. Nemetz ist auf dem Sprung, er ist als Präsident des Amtsgerichts München im Gespräch. Auch er wird viel zu erklären haben. Das betrifft auch die Ermittler, die Jagd auf die Kriminalbeamten gemacht haben. Im Ermittlungsverfahren gegen einen LKA-Mann wegen falscher uneidlicher Aussage war bereits 2010 klar, dass kein Zeuge den Vorwurf bestätigt. Dennoch wurde das Verfahren erst 2012 eingestellt.

Wer ist Bernd Schottdorf?

Er ist Multimillionär mit besten Kontakten in die Politik. Sein medizinisches Großlabor war nach eigenen Angaben das wohl größte und modernste seiner Art in Europa, es residiert in einer ehemaligen Schuhfabrik in Augsburg. Allerdings hat sich der 74-Jährige aus dem operativen Geschäft zurückgezogen. Als Geschäftsführerin firmiert seine Ehefrau Gabriele. Derzeit ist vor dem Landgericht Augsburg ein Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen ihn und seine Frau anhängig. Er bestreitet die Vorwürfe, doch das Verfahren gegen ihn steht bereits in der Kritik, bevor es angefangen hat: Es dauerte zwei Jahre, bis die Anklage zugelassen wurde. Und es soll nach Angaben des Gerichts ein weiteres Jahr dauern, bis der Prozess startet. Begründung: Überlastung der Kammer.

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