Achtjähriger ertrunken:Betreuerin nach Badeunfall verurteilt

Nach einem tödlichen Badeunfall eines acht Jahre alten Buben in Hof ist die angeklagte Betreuerin vor Gericht glimpflich davongekommen. Das Amtsgericht verurteilte die 28-Jährige am Mittwoch zwar wegen fahrlässiger Tötung. Die Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt: Wenn die Frau, die Mitarbeiterin eines Wohlfahrtsverbandes ist, innerhalb eines Jahres nicht wieder straffällig wird, bleibt ihr die Geldzahlung erspart.

Tagelang hatten die Ärzte vor einem Jahr um das Leben des Kindes gekämpft, doch der Bub starb dann an den Folgen des Badeunfalls. Die nun verurteilte pädagogische Fachkraft war im Juli 2016 mit einer Gruppe von Grundschulkindern ins Hofer Freibad gegangen. Der Achtjährige konnte laut Anklage nicht schwimmen; die Betreuerin soll ihn aber dennoch ohne Schwimmflügel in ein 1,25 Meter tiefes Becken gelassen haben - das Kind selbst war nur 1,26 Meter groß. Der Bub ging unter und blieb regungslos im Wasser. Gäste zogen ihn heraus; gemeinsam mit dem Bademeister versuchten sie ihn wiederzubeleben. Das Kind wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo es wenige Tage später starb.

Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sah der Richter in dem Fall besondere Umstände. So war die angeklagte Betreuerin von einem Kollegen vorausgeschickt worden und in den entscheidenden Momenten alleine für die Kinder verantwortlich.

In einem ähnlichem Fall aus Himmelkron im Landkreis Bayreuth mit einem ertrunkenen achtjährigen Mädchen ist dagegen auch nach drei Jahren noch unklar, wann die endgültige juristische Aufarbeitung abgeschlossen ist.

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