Am 28. September schickt das Ausländeramt Garmisch-Partenkirchen einen Brief an Muhamed B., der eine frohe Botschaft ankündigt - doch in Wahrheit eine Katastrophe für den Äthiopier bereithält. "Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis als Produktionshelfer" steht in der Betreffzeile des einseitigen Schreibens, das der SZ vorliegt - das ist die gute Nachricht. Demnach darf der 40-jährige Flüchtling seinen Vollzeitjob als Hilfskraft bis zum 30. April 2023 weiter ausüben. Er solle ins Landratsamt kommen, "damit Ihnen die Erlaubnis in Ihre Duldungsbescheinigung eingetragen werden kann".
Asylpolitik:Schlechte Nachrichten für Geflüchtete in Bayern
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In Garmisch soll ein berufstätiger Äthiopier abgeschoben werden, der demnächst von einem neuen Bundesgesetz profitieren könnte. Das ist kein Einzelfall. Will der Freistaat noch schnell Menschen loswerden, die bald eine echte Bleibeperspektive hätten?
Von Thomas Balbierer, Garmisch-Partenkirchen
Asylpolitik in Bayern:"Es gibt Geflüchtete erster, zweiter, dritter, vierter und fünfter Klasse"
In Passau wurde ein Iraner mit einem falschen Versprechen in Abschiebehaft gelockt. Ein Einzelfall? Eher nicht, sagt die Migrationsforscherin Karin Scherschel. Ein Gespräch über tricksende Ämter, Menschen ohne Rechte und die Frage, ob sich gerade die Flüchtlingskrise von 2015 wiederholt.
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