Am 28. September schickt das Ausländeramt Garmisch-Partenkirchen einen Brief an Muhamed B., der eine frohe Botschaft ankündigt - doch in Wahrheit eine Katastrophe für den Äthiopier bereithält. "Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis als Produktionshelfer" steht in der Betreffzeile des einseitigen Schreibens, das der SZ vorliegt - das ist die gute Nachricht. Demnach darf der 40-jährige Flüchtling seinen Vollzeitjob als Hilfskraft bis zum 30. April 2023 weiter ausüben. Er solle ins Landratsamt kommen, "damit Ihnen die Erlaubnis in Ihre Duldungsbescheinigung eingetragen werden kann".
Asylpolitik:Schlechte Nachrichten für Geflüchtete in Bayern
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Blick in ein Haftzimmer der Abschiebeeinrichtung am Münchner Flughafen. Dort sitzt derzeit auch der Äthiopier Muhamed B.
(Foto: Stephan Rumpf)In Garmisch soll ein berufstätiger Äthiopier abgeschoben werden, der demnächst von einem neuen Bundesgesetz profitieren könnte. Das ist kein Einzelfall. Will der Freistaat noch schnell Menschen loswerden, die bald eine echte Bleibeperspektive hätten?
Von Thomas Balbierer
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