Abgeordneten-Affäre:Winter soll gegen Vorschriften zum Kinderschutz verstoßen haben

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Der Abgeordnete Georg Winter (CSU) beschäftigte seine beiden Kinder. (Foto: dpa)

Jetzt auch noch Kinderarbeit? Das Landtagsamt wirft dem CSU-Abgeordneten Georg Winter vor, seine 13 und 14 Jahre alten Söhne unrechtmäßig beschäftigt zu haben. Der Druck auf Winter steigt. Kann er noch einmal bei der Landtagswahl antreten?

Von Sebastian Gierke

Jetzt auch noch ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz? Gar Kinderarbeit? Das bayerische Landtagsamt jedenfalls wirft dem CSU-Abgeordneten Georg Winter vor, gegen die Kinderarbeitsschutzverordnung verstoßen zu haben.

Winter hatte seine 13 und 14 Jahre alten Söhne als Aushilfskräfte in seinem Abgeordnetenbüro beschäftigt, kurz bevor die Anstellung von Familienangehörigen im Jahr 2000 verboten worden war. Damit fielen diese Verträge unter die sogenannte Altfallregelung. Laut Abgeordnetengesetz war die Beschäftigung rechtens. Aber auch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?

Dieses lasse Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot von Kindern nur in engen Grenzen zu, heißt es jetzt in einer Erklärung von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU). Zulässig sei beispielsweise, Zeitungen auszutragen, Nachhilfeunterricht zu geben oder bei der Ernte zu helfen.

Bürotätigkeiten stünden der Kinderarbeitsschutzverordnung entgegen, weil diese darin nicht ausdrücklich für zulässig erklärt würden. Dass Winter seine minderjährigen Söhne mit Bürotätigkeiten beauftragt hat, ist deshalb "nach Auffassung des Landtagsamts nicht mit der Kinderarbeitsschutzverordnung vereinbar".

Winter war aufgrund der Gehälteraffäre bayerischer Landtagsabgeordneter als Vorsitzender des Haushaltsausschusses zurückgetreten. Zwar hatte er sich öffentlich entschuldigt, Winter bestreitet jedoch, dass es sich bei der Beschäftigung seiner Söhne um Kinderarbeit gehandelt habe.

Für eine Stellungnahme, die er Ende April auf seiner Homepage veröffentlichte, holte er sogar zwei juristische Gutachten ein. Demnach bescheinigten ihm die Anwälte: "Der Beschäftigung der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 13- und 14-jährigen Kinder standen kinder- oder jugendarbeitsschutzrechtliche Vorschriften nicht entgegen."

Druck auf Winter wächst

Das Landtagsamt sieht das anders. Es wird dem Anwalt Winters eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen.

Dieser kündigte an, das Honorar für seine Söhne "vollumfänglich an die Staatskasse" zurückzuüberweisen. Dazu habe er sich unabhängig von den unterschiedlichen juristischen Bewertungen entschieden. "Dies ist bereits veranlasst", erklärte Winter.

Ob Winter unter diesen Umständen im September ein weiteres Mal für den Landtag kandidiert, dazu hat sich der Abgeordnete noch nicht geäußert. Der Druck auf ihn wird jedenfalls steigen. Vor allem Ministerpräsident Horst Seehofer wird wohl versuchen, ihn zu einem Verzicht zu bewegen. Dieser hatte von Fällen gesprochen, in denen aus seiner Sicht persönliche Konsequenzen notwendig sind. Der Fall Winter gehört dazu.

© Süddeutsche.de/mit Material von dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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