Vor dem Wiederaufnahmeprozess:Wie es für Mollath weitergeht

Mollath übergibt Petition

Er habe nie daran gedacht, eine Art Prominenter zu werden, sagt Gustl Mollath. Sein Schicksal hat ihn dennoch bundesweit bekannt gemacht.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Zwölf Wochen nach seiner Freilassung aus der Bayreuther Psychiatrie macht sich Gustl Mollath in der Öffentlichkeit rar. Während jetzt gegen seine Ex-Ehefrau ermittelt wird, bereitet er sich auf das Wiederaufnahmeverfahren vor. Fragen und Antworten zum Fall Mollath.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Vor zwölf Wochen wurde Gustl Mollath nach sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen. Inzwischen fragen sich viele, was der Nürnberger seither macht und wie es in dem verzwickten Fall weitergeht. Die Süddeutsche Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie geht es Gustl Mollath?

Einigermaßen gut, soweit sich das von Außenstehenden beurteilen lässt. Mollath hat sich bewusst rar gemacht, nicht nur in den Medien. Ein Auftritt in der ARD-Talkshow "Beckmann", nur vereinzelte Interviews - das war es seit seiner Freilassung am 6. August 2013. Mollath sagt, er habe nie danach getrachtet, eine Art Prominenter zu werden.

Insofern habe er auch die Situation im August auf dem Gelände der Bezirksklinik Bayreuth als gewöhnungsbedürftig empfunden: sieben Jahre hermetisch abgeriegelt, dann auf einmal mit zig Medienvertretern konfrontiert, die ihn mit laufenden Kameras vor dem Kliniktor erwarteten. An die Öffentlichkeit habe er sich immer nur deshalb gewandt, "weil ich darin meine letzte Chance sah".

Etliche Redaktionen, zweimal auch jene der SZ, hat Gustl Mollath seither trotzdem aufgesucht. Jeweils ohne Anmeldung und ohne das Bedürfnis, erneut in der Zeitung zu stehen. "Ich wollt' einfach mal vorbeischauen und Hallo sagen", leitet er solche Besuche ein.

Mollath wirkt aufgeräumt, er hat sich neu eingekleidet und macht einen deutlich entspannteren Eindruck als früher in der Anstalt. Dort war ihm stets die Anspannung anzumerken, wenn er sich sehr konzentriert darum bemühte, rasch auf den Punkt zu kommen, angesichts der knapp bemessenen Besuchszeit.

Was macht Mollath derzeit?

Der 56-Jährige bereitet sich akribisch auf sein Wiederaufnahmeverfahren vor. Ihm gehe es nicht allein um seine Freiheit, sondern um "vollständige Rehabilitierung", sagt er. Unmengen von Gerichts- und Psychiatrie-Akten zu seinem Fall hat er in drei Wohnungen von Bekannten gelagert.

Mollath betrachtet sich als "obdachlos, nicht aber ohne Obdach". Angebote von Fremden, die ihm eine feste Bleibe angeboten haben, hat er abgelehnt. Er glaubt sich "gut beraten, bei solchen Angeboten zurückhaltend zu sein". Menschen, die ihm viel geholfen haben in der Psychiatrie, besucht er persönlich: mal in Hamburg, mal in Oberbayern, immer "in einem alten Mercedes". Den hat ihm ein Freund geliehen.

Was wurde aus Mollaths persönlichen Habseligkeiten?

Seine persönliche Habe bewahrt die frühere Ehefrau von Gustl Mollath in mehreren Kisten auf. Erst vor wenigen Wochen hatte sie dies so kundgetan - zur allgemeinen Verblüffung, denn jahrelang rätselten Mollath und viele Medien über den Verbleib, ohne dass die Frau darauf reagiert hatte. Ob sie sich des Prozessbetrugs und der Unterschlagung schuldig gemacht hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

Ihr Anwalt sagte im Nordbayerischen Kurier, Mollath hätte sich ja "an seine Ex-Frau wenden können, ob sie etwas herausgibt". Abgeholt habe Mollath die Sachen - unter anderem Führerschein, Zeugnisse, alte Familienfotos - allerdings bis heute nicht. Nicht mal gemeldet habe er sich.

Mollath bestätigt das. Er argumentiert, seine Ex-Frau habe sich seine Habe "unrechtmäßig angeeignet", nachdem sie die Zwangsversteigerung seines Elternhauses betrieben habe. Also sei es "Sache der Behörden", dafür zu sorgen, dass er wenigstens diesen Teil seiner Habe wiederbekomme. Die fehlenden Dokumente führen offenbar zu skurrilen Situationen: Bei einer Verkehrskontrolle sollte Mollath eigenen Angaben zufolge kürzlich seinen Führerschein vorzeigen. Er habe die Polizisten an seine "Ex-Frau verwiesen", sagt er.

Wie geht es jetzt weiter vor Gericht?

Das Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg, das voraussichtlich im Frühjahr beginnen soll, wird höchst ungewöhnlich verlaufen. Denn dass Mollath dort freigesprochen wird, steht bereits vor Beginn des Prozesses fest. Dies bestätigen sowohl Landgericht als auch Staatsanwaltschaft.

Der Grund: Mollath wurde im Verfahren 2006 vom Vorwurf der Körperverletzung und Sachbeschädigung freigesprochen - wegen attestierter Schuldunfähigkeit. Die reformatio in peius, die Möglichkeit einer Verschlechterung, ist im Wiederaufnahmeverfahren nicht zulässig, dieses darf folglich nicht schlechter für ihn ausfallen: Mollath muss also erneut freigesprochen werden. Das Gericht könnte dennoch zur Auffassung kommen, dass Mollath die ihm zu Last gelegten Taten begangen hat.

Könnte es sein, dass Mollath noch einmal zwangseingewiesen wird?

Theoretisch ja, sagt der Sprecher des Regensburger Landgerichts, Thomas Polnik. Allerdings nur dann, wenn die 6. Strafkammer unter dem Vorsitz von Elke Escher zum Urteil käme, dass Mollath die "Anlasstaten" - er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen möglicher Widersacher zerstochen haben - tatsächlich begangen hat. Und Gutachter obendrein zum Ergebnis kämen, Mollath sei gefährlich.

Letzteres dürfte nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl allerdings wohl nur dann möglich sein, wenn Mollath neue Tatsachen nachgewiesen werden könnten, die eine vorhandene Gefährlichkeit wirklich belegen. Immerhin hat inzwischen das Bundesverfassungsgericht schwer gerügt, dass eine angebliche Gefährlichkeit Mollaths von Gerichten mindestens seit 2011 nicht hinreichend belegt und begründet wurde. "Über diesen Beschluss des Verfassungsgerichts wird sich keiner mehr guten Gewissens hinwegsetzen können", sagt Meindl.

Haben bisherige Verfahrensbeteiligte mit Konsequenzen zu rechnen?

Nach dem Stand der Dinge eher nicht. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Augsburg gingen zahlreiche Anzeigen ein, unter anderem gegen Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte und Banker, die im Fall Mollath eine Rolle spielten. In keinem der Fälle haben sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "hinreichende Anhaltspunkte für Straftaten" ergeben.

Momentan wird nur gegen Mollaths Ex-Frau ermittelt wegen möglicher Unterschlagung seiner Habe. Darüber hinaus hat Mollaths Anwalt Gerhard Strate einen Klageerzwingungsantrag gegen einen Richter sowie einen Gutachter und Arzt wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung beim Oberlandesgericht München eingereicht. Bisher ohne Erfolg.

Offen ist die Frage, ob Mollath Entschädigung für die Zeit in der forensischen Psychiatrie zusteht. In Regensburg würde darüber nur den Grundsatz nach befunden, über Details müsste danach in einem separaten Verfahren entschieden werden.

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