Würzburg:Ermittlungen gegen Beamte der Soko Peggy eingestellt

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Ulvi K. ist 2004 wegen Mordes an der neunjährigen Peggy aus Lichtenberg verurteilt, zehn Jahre später aber von diesem Vorwurf freigesprochen worden. (Foto: dpa)

Die Anwälte von Ulvi K. haben die Ermittler angezeigt, weil diese ein verdeckt mitgeschnittenes Gespräch genutzt hatten. Für die Staatsanwaltschaft Würzburg ist aber kein strafbares Verhalten ersichtlich.

Von Olaf Przybilla, Würzburg/Lichtenberg

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Ermittlungen gegen Beamte der Soko Peggy eingestellt. Ein strafbares Verhalten der Ermittler sei nicht ersichtlich, teilte ein Sprecher der Würzburger Anklagebehörde mit. Den Ermittlungsverfahren vorausgegangen waren mehrere Anzeigen der Verteidigung von Ulvi K., der 2004 wegen Mordes an der neunjährigen Peggy aus Lichtenberg verurteilt, zehn Jahre später aber von diesem Vorwurf freigesprochen worden war. Hanna Henning, die Anwältin von K., hatte einem Staatsanwalt und zwei Ermittlungsbeamten vorgeworfen, diese hätten rechtswidrig ein zuvor verdeckt mitgeschnittenes Gespräch zwischen K. und dessen Vater aus früheren Ermittlungen anderen Zeugen aus Lichtenberg vorgespielt. Dies verletze die Vertraulichkeit des Wortes.

Die von der Generalstaatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragte Staatsanwaltschaft Würzburg widerspricht dem. Rechtswidrig hätten die Ermittler nur gehandelt, wenn sie eine unbefugt hergestellte Aufnahme gebraucht oder Dritten zugänglich gemacht hätten. Das Tonband sei hingegen rechtmäßig erlangt worden. Der Aufnahme habe ein Beschluss des Amtsgerichts Hof aus dem Juli 2002 zugrundegelegen. Zudem sei das Vorspielen der Aufnahme gegenüber Zeugen "im Rahmen der Vernehmung gerechtfertigt". Dabei könnten Beamte "dem Zeugen Angaben anderer Auskunftspersonen, aber auch jedwede sonstige Beweisergebnisse vorhalten".

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Auch dass aus dem Tonband in Medien zitiert worden sei, erfülle keinen Straftatbestand. Der Inhalt der Aufnahme sei kein Geheimnis gewesen, nachdem diese bereits 2004 Gegenstand der Hauptverhandlung gegen Ulvi K. gewesen und dort erörtert worden sei. Auch wäre eine strafrechtliche Verfolgung von Pressevertretern einem erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit gleichgekommen. "Insoweit war eine Güterabwägung vorzunehmen", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nicht zuletzt aufgrund der Bedeutung des Falles Peggy sei der Pressefreiheit Vorrang einzuräumen.

Mit der Einstellung der Ermittlungen habe man gerechnet, erklärte Thomas Henning, der Sprecher der Kanzlei, die den inzwischen 41-jährigen Ulvi K. vertritt. "Alles andere hätte uns angenehm überrascht", sagte er. Man werde nun die Chancen eines Klageerzwingsantrags prüfen. Bereits im April hatte das Amtsgericht Bayreuth einen Antrag der Kanzlei zurückgewiesen. Diese wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass das Vorspielen einer heimlich angefertigten Aufzeichnung Dritten gegenüber rechts- und verfassungswidrig sei. Das Amtsgericht hat diesen Antrag als unbegründet zurückgewiesen - nach einer Beschwerde muss nun das Landgericht entscheiden. Sollte dieses genauso entscheiden, werde man das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befassen, kündigte Henning an.

© SZ vom 02.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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