Rechnungshof-Bericht zum Bayerischen Landtag:Unkontrolliert Geld ausgeben

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Kontrolle? Nicht nötig. Bislang konnten die Abgeordneten des Bayerischen Landtags ihr Geld einfach ausgeben - fast ohne kontrolliert zu werden.

(Foto: cab48 - Fotolia)

Der Bayerische Landtag hat die Ausgaben der Abgeordneten bislang kaum kontrolliert und das wurde teils schamlos ausgenutzt. Die Rechnungsprüfer stießen auf sündteure Geräte, zweifelhafte Jobmodelle - oder einen Werkvertrag für eine Computermaus. Einige Beispiele aus dem Bericht.

Von Mike Szymanski

Aus Sicht von Landtagspräsidentin Barbara Stamm haben die Abgeordneten einen Vertrauensbonus. Ihnen komme "grundsätzlich eine gesteigerte Glaubwürdigkeit" zu, schrieb sie im Juni an die Prüfer des Obersten Rechnungshofes (ORH). Sie rechtfertigte damit, warum die Verwaltung darauf verzichtete, konkrete Nachweise für Ausgaben etwa für Mitarbeiter vorzulegen. Die Zusammenarbeit basierte weitgehend auf Vertrauen, dabei kostet jeder Abgeordnete den Landtag 203 000 Euro im Jahr. Die Prüfer vom ORH schauten genau hin. Ihr 63 Seiten langer Bericht gibt Auskunft darüber: Wie gehen die Abgeordneten mit dem Geld um? Und mit dem Vertrauen? Ein Überblick.

Luxus-Kamera: Abgeordnete können für 12 500 Euro in der Legislaturperiode Technik anschaffen. Es geht um Computer, Handys, aber auch um Digitalkameras - Geräte, die der Parlamentarier für seine Arbeit braucht. Bei jeder Anschaffung muss er 15 Prozent selbst leisten. Ein Abgeordneter bediente sich besonders großzügig, wie eine Stichprobenuntersuchung der Rechnungsprüfer ergab. Sie fanden einen Beleg über einen Luxus-Fotoapparat, der etwa 6000 Euro gekostet haben soll. Ausgerechnet dieser Parlamentarier hatte sich die Kosten für noch vier weitere Kameras erstatten lassen. Der Politiker soll das Geld mittlerweile dem Landtag zurückbezahlt haben. Der ORH fragt dennoch: Braucht der Politiker ein solch teures Gerät für die Mandatsausübung? Das Landtagsamt wird um eine Prüfung gebeten.

Teure Installation: Die Technik-Pauschale ist bei manchen Abgeordneten offenbar beliebt. Mehr als 30 Parlamentarier schöpften nahezu aus, was ging. Der Verdacht des Missbrauchs drängt sich in verschiedenen Fällen auf: Ein Politiker schaffte vier moderne Handys und zwei iPads an und ließ sich dafür vom Landtag 3640 Euro erstatten. Allerdings beschäftigte er damals nur zwei Mitarbeiter bei sich und einen davon sogar nur als Mini-Jobber. Wer also nutzt all die Geräte? Ein anderer Politiker legte eine Rechnung über den Kauf von zwei Computern und Software vor. Für die Installation der Technik präsentierte er der Verwaltung eine Rechnung über 2175 Euro - angeblich hatten die Arbeiten 36 Stunden gedauert. "Der Betrag wurde ohne weitere Nachfrage erstattet", schreiben die Prüfer in ihren Bericht.

Arbeit ohne Vertrag: Einer der teuersten Posten im Bezahlsystem für Abgeordnete ist die Mitarbeiterpauschale. 7524 Euro können die Parlamentarier im Monat für Personal ausgeben. Im Jahr 2012 lagen der Verwaltung für 764 Arbeitsverhältnisse nur neun Arbeitsverträge vor. "In mehr als 98 Prozent der angegebenen Vertragsverhältnisse erfolgte die Erstattung durch das Landtagsamt ohne Vorlage der konkreten Arbeitsverträge", staunten die Prüfer. "Dem ORH ist in Bezug auf Arbeitsverhältnisse kein Fall eines anderen Parlaments bekannt, in dem auf einen derartigen Nachweis verzichtet wird."

Zinslose Darlehen: Die Zahlungen für Mitarbeiter werden als Vorschuss an die Abgeordneten geleistet. Schöpft der Parlamentarier den Betrag nicht aus, wird ihm, wirtschaftlich betrachtet, ein zinsloses Darlehen gewährt. Hier kann es mitunter um ziemlich viel Geld gehen. Das zeigt sich daran, dass 29 Abgeordnete beispielsweise in mindestens einem Jahr des Prüfzeitraums von 2010 bis 2012 Rückzahlungen von mehr als 20 000 Euro zu leisten hatten. Nur ein Abgeordneter war jedoch auf die Idee gekommen, das Geld anzulegen und auch den Zinsüberschuss von 360 Euro an das Landtagsamt zu überweisen.

Mitarbeiter-Verleih: In einem anderen Fall haben 2012 drei Abgeordnete die Kosten für zwei Mitarbeiter so lange hin- und hergereicht, bis jeder für sich den Erstattungshöchstbetrag ausgeschöpft hatte. Welche Leistung für welchen Abgeordneten erbracht wurde, sei nicht ersichtlich.

Allgemeine Beratung: Parlamentarier können auch Berater für sich arbeiten lassen und die Kosten abrechnen. Das gilt jedoch nur dann, wenn konkrete Leistungen vereinbart wurden. In einem Fall hatte ein Abgeordneter Honorare von bis zu 3600 Euro im Monat abgerechnet - für "allg. Beratung". Genauer sollte es seiner Meinung nach offenbar der Landtag nicht wissen.

Mann für Maus: Einfallsreichtum bewies ein Parlamentarier, der offenbar seine Technik-Pauschale schonen wollte. Jedenfalls hatte er aus der Anschaffung einer neuen Computermaus einen Job gemacht und mit einem Mitarbeiter einen Dienst- und Werkvertrag abgeschlossen.

Zwei Büros: Mindestens zwölf Abgeordneten spendiert die Verwaltung nicht nur ein Büro, sondern sogar zwei Büroräume im Landtag und dessen Gebäuden.

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