Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath:Verlorene Vergangenheit

Gustl Mollath

"Man fühlt sich wie der letzte Dreck", hat Gustl Mollath einmal über seine Erfahrungen in der Psychiatrie gesagt.

(Foto: dpa)

Das Haus seiner Eltern wurde zwangsversteigert, als er bereits gegen seinen Willen in der Psychiatrie saß. Doch was ist mit seinen privaten Dingen passiert? Gustl Mollath bekommt darauf keine Antwort. Sollte er entlassen werden, kann er nicht mal Zeugnisse vorweisen.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

In einem am Karfreitag in der Süddeutschen Zeitung erschienen Interview hatte Gustl Mollath beschrieben, dass sein Elternhaus zwangsversteigert worden sei: Und zwar im Jahr 2007, also während der Zeit, in der er bereits Insasse einer geschlossenen Einrichtung war. Er beschrieb, dass sämtliche Habe, alle persönlichen Gegenstände von ihm verloren sein könnten. Jedenfalls bekomme er keine Antworten darauf, wo die privaten Dinge aus seinem ehemaligen Elternhaus hingekommen seien.

Richte er dazu Fragen an bayerische Behörden, hüllten sich diese in einen "Mantel des Schweigens". Die SZ konfrontierte daraufhin zwei Ministerien mit Fragen nach dem Verbleib der Habseligkeiten. Eine Woche hatten die Ministerien Zeit - die Fragen nach dem Verbleib blieben jedoch ohne Ergebnis. Mollath wurde vor sieben Jahren gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen.

Das Grundstück im vornehmen Nürnberger Stadtteil Erlenstegen sei tatsächlich im Dezember 2007 zwangsversteigert worden, erklärt das Justizministerium. Es hätten entsprechende Anträge sowohl der Hypo-Vereinsbank sowie der ehemaligen Frau Mollaths vorgelegen.

Ersteigert habe das Grundstück, dem Ministerium zufolge, "die geschiedene Frau des Herrn Mollath" - für einen Betrag von 226.000 Euro. Mollath beklagte in dem SZ-Gespräch, dass das geerbte Anwesen seiner gestorbenen Eltern während seiner Einweisung in die Psychiatrie weit unter Wert versteigert worden sei. Wer sich das Grundstück in Nürnberg anschaut, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen können.

Mollath, so teilt das Justizministerium zudem mit, sei während seiner Einweisung in der Zeit zwischen April 2006 und Oktober 2006 zusätzlich unter Betreuung gestellt worden. Über die Habe Mollaths gebe es aus dieser Zeit ein Verzeichnis des damaligen Betreuers. Der weitere Verbleib von Mollaths Habseligkeiten sei dem Ministerium allerdings "derzeit nicht bekannt". Auch ob die geschiedene Ehefrau von Mollath "als Ersteherin des Anwesens eine Zwangsräumung hat durchführen lassen", sei dem Ministerium "nicht bekannt". Die frühere Ehefrau lehnt Auskünfte zur Causa Mollath seit Monaten grundsätzlich ab.

Kein Bild seiner verstorbenen Mutter

Der 56 Jahre alte Mollath beklagte auch, er verfüge in der Klinik über kein Bild seiner gestorbenen Mutter, besitze auch keine Dokumente mehr aus seiner Vergangenheit, etwa Zeugnisse. Dies habe er alles in seiner Wohnung aufbewahrt. Werde er aus der Klinik entlassen, habe er sich in Ermangelung solcher Dokumente möglicherweise auf einfachste Arbeiten einzustellen. Mollath hat Maschinenbau studiert.

Stimmt das so? Das Sozialministerium lässt das Bayreuther Bezirkskrankenhaus darauf antworten. Dieses erklärt, es sei "nicht bekannt, welche Gegenstände Herr Mollath in seinem Besitz hier in der Klinik" habe. Persönliche Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen nicht in die Zimmer von Patienten eingebracht werden könnten, würden jedoch - "in begrenztem Umfang" - in der Klinik verwahrt. Da Zeugnisse und Fotoalben nicht zu den sicherheitsrelevanten Gegenständen zu zählen sind und Mollath solche Dokumente vermisst, dürfte also, so ist daraus zu schließen, im Klinikum nichts dergleichen aufbewahrt sein.

Auch anderen Darstellungen Mollaths aus dem SZ-Interview wird nicht widersprochen. Mollath beschrieb darin, er werde seit Jahren mehrmals in der Nacht - im Rhythmus von zwei Stunden - vom Klinikpersonal geweckt. Dies geschehe, so werde ihm gesagt, zu seiner eigenen Sicherheit.

Ist das üblich? Wer entscheidet über solche Kontrollen? Auch zu den "konkreten Kontrollen Herrn Mollath betreffend" verweist das Sozialministerium an die Klinik. Diese erklärt, sowohl "aus Fürsorgepflicht" als auch "zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" seien nächtliche Kontrollen geboten. Es werde allerdings darauf geachtet, "die Patienten nach Möglichkeit nicht im Nachtschlaf zu stören".

Die Klinik bestätigt auch die von Mollath beschriebenen Restriktionen private Telefonate betreffend. Mollath muss auf dem Gang telefonieren, er darf dies höchstens viermal pro Tag. Für Patienten stehe "ein mit Sprechhaube ausgestattetes Patiententelefon" zur Verfügung, erklärt die Klinik. Um allen Patienten die Möglichkeit zum Telefonieren zu geben, würden Regeln aufgestellt, die Zahl und Dauer der Telefonate "dementsprechend begrenzen".

Justizministerin Beate Merk (CSU) hat unterdessen erneut ihre eigene Rolle in der Causa verteidigt. "Ich persönlich habe alles getan, was ich tun konnte", sagte sie im "Sonntags-Stammtisch" des Bayerischen Fernsehens auf die Frage, ob sie in der Causa Mollath alles richtig gemacht habe.

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