Prozess in Regensburg:Mollath im Juli vor Gericht

Jahresrückblick 2013 - Gustl Mollath

Muss am 7. Juli in Regensburg erneut vor Gericht: Gustl Mollath.

(Foto: dpa)

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli vor dem Landgericht Regensburg beginnen. Insgesamt sind 15 Termine anberaumt - doch vorher muss er sich noch von einem Psychiater begutachten lassen.

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli beginnen. Dies teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit. Bis zum 14. August habe die 6. Strafkammer insgesamt 15 Termine anberaumt. Gustl Mollath, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war, soll dabei erneut psychiatrisch begutachtet werden.

Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Dieser soll die Schuldfähigkeit des 57 Jahre alten Nürnbergers überprüfen, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war. Sollte Mollath einen direkten Kontakt mit dem Gutachter ablehnen, muss erneut nach Aktenlage entschieden werden.

Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Neue Erkenntnisse werden in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht erwartet. Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath vom Vorwurf freigesprochen, seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben.

Trotzdem hatten ihn damals die Gutachter wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Erst nach sieben Jahren war Mollath entlassen worden.

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