Passau:Tod von Maurice K.: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

Den vier Angeklagten wird unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der 15-jährige Maurice war im April nach einer Schlägerei gestorben.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Schülers Maurice K. in Passau hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert. Sie liegen zwischen drei Jahren und vier Jahren und drei Monaten. In einem Fall soll die Strafe zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sein. Das teilte das Landgericht mit.

Die Verteidiger dagegen sahen bei einem der Angeklagten eine Haftstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als angemessen an. Ein Angeklagter soll nach dem Willen seines Verteidigers Sozialstunden leisten und in einer Jugendeinrichtung bleiben. Für die beiden weiteren Angeklagten fordert die Verteidigun einen Freispruch.

Der 15 Jahre alte Maurice K. hatte sich im April mit einem der Angeklagten zu einer körperlichen Auseinandersetzung verabredet. Laut Anklage mischten sich Umstehende in den Streit ein, die Situation eskalierte. K. wurde tödlich verletzt.

Die Plädoyers wurden unter Ausschlus der Öffentlichkeit gehalten. Die Urteile sollen am 17. Januar gesprochen werden, wie Landgerichtspräsidentin sagte.

Zuletzt mussten sich noch vier Angeklagte im Alter zwischen 15 und 25 Jahren für den Tod des Schülers verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen ursprünglich unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Davon rückte die Anklagebehörde in ihren Plädoyers ab. Stattdessen warf sie den Angeklagten unter anderem gefährliche Körperverletzung vor. Die Verteidiger sahen lediglich bei zwei der Angeklagten gefährliche Körperverletzung als gegeben an.

Zu Prozessbeginn waren noch sechs Beschuldigte auf der Anklagebank gesessen. Die Verfahren gegen zwei 18 und 22 Jahre alte Verdächtige hatte das Gericht aber eingestellt.

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