Online-Durchsuchungen:Kabinett billigt Gesetz

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Trotz massiver Kritik hat Bayerns CSU-Regierung ihre umstrittenen Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern auf den Weg gebracht. SPD und Grüne kündigten bereits heftigen Widerstand an.

Das Kabinett hat am Dienstag den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gebilligt, wonach es dem Verfassungsschutz erlaubt werden soll, heimlich über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zuzugreifen. Auch bei schwersten Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität soll die Maßnahme angewandt werden dürfen.

Will mutmaßliche Terroristen besser überwachen können: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. (Foto: Foto: ddp)

Die erste Fassung des Gesetzentwurfs wird jedoch voraussichtlich nicht die endgültige sein. Das Bundesverfassungsgericht will in zwei Wochen ein Grundsatzurteil zu Online-Durchsuchungen verkünden. Alle Vorgaben daraus sollen laut Herrmann in das Gesetz eingebaut werden.

Das Gesetz sei aber schon jetzt auf den Weg gebracht worden, damit es noch vor der Landtagswahl am 28. September verabschiedet werden könne. SPD und Grüne kündigten bereits heftigen Widerstand an.

Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienten, könne der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben, sagte Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Es gehe darum, terroristische Gefahren aufzuklären und das Leben Unschuldiger zu schützen. Die herkömmlichen Befugnisse reichten für eine effektive Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität nicht aus, sagte er. Ein Verzicht auf Online-Untersuchungen würde eine "Einladung an Terroristen" bedeuten.

Herrmann betonte, Online-Durchsuchungen müssten selbstverständlich engen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen und seien auf ganz wenige Fälle im Jahr begrenzt.

Jede einzelne Maßnahme dieser Art müsse von ihm selbst angeordnet und von einer Kommission des bayerischen Landtags genehmigt werden. Pfarrer, Ärzte, Anwälte, Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger sollen davon ausgenommen bleiben.

Herrmann war mit seinem Vorstoß unter anderem auf Kritik gestoßen, weil er nicht länger auf das Karlsruher Urteil und Vereinbarungen der großen Koalition in Berlin zu Online-Durchsuchungen warten wollte.

Politiker der SPD und der Opposition in München und Berlin hatten vor einem "Schnellschuss" und einem "bayerischen Sonderweg" gewarnt. Die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth kritisierte am Dienstag, die Staatsregierung zeige mit ihrem Beschluss "mangelnden Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht". "Die geplante große bayerische Spähoffensive auf die Festplatten der Bürgerinnen und Bürger ist ein eklatanter Angriff auf die Privatsphäre", sagte sie laut Mittelung.

Der bayerische SPD-Sicherheitsexperte Florian Ritter kritisierte, die Befürworter der Online-Durchsuchung hätten es bisher immer noch nicht fertig gebracht, deren Notwendigkeit nachzuweisen. "Wer Grundrechte - wie hier den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte - einschränken will, muss aber beweisen, dass dies für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit unabdingbar ist", sagte Ritter.

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