Gustl Mollath frei:Die zynischen Sätze der Beate Merk

Gustl Mollath ist frei. Und die bayerische Justizministerin reklamiert für sich, den "entscheidenden Schritt" getan zu haben. Beim Blick auf die bisherige Rolle Merks in dem Justizdrama wirkt das zynisch.

Von Sebastian Gierke

"Ich muss davon ausgehen, dass er zu Recht in der Psychiatrie sitzt."

"Herr Mollath ist gefährlich. Man hat das auch unter anderem dadurch festgestellt, dass er schwere Körperverletzungen an seiner Ehefrau begangen hat. Das Gericht hat es festgestellt, aufgrund von Gutachten."

"Er sitzt in der Psychiatrie, weil er gefährlich ist."

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat all diese Sätze gesagt. Zum Beispiel in einem Interview mit dem SWR, das am 13. November 2012 ausgestrahlt wurde. Sätze, die keinen Zweifel zulassen. Sätze voller scheinbar unwiderlegbarer Härte.

Neun Monate später: Die Pressemitteilung des Justizministeriums am Tag der Freilassung von Gustl Mollath - in ungekürzter Fassung:

"Zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg in Sachen Gustl Mollath erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Ich bin sehr zufrieden: Mein Ziel, das ich mit dem Wiederaufnahmeantrag und der sofortigen Beschwerde verfolgt habe, den Fall neu aufzurollen, ist erreicht. Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben."

Merk hatte mit ihrer Weisung an den Generalstaatsanwalt vom 30. November 2012, einen Wiederaufnahmeantrag in Sachen des Herrn Mollath zu stellen, den entscheidenden Schritt getan, der zu der heutigen Entscheidung geführt hat."

Den entscheidenden Schritt? Beate Merk, die Retterin von Gustl Mollath? Die Strategie der Ministerin so kurz vor den Landtagswahlen ist klar.

Doch es steckt eine ganze Menge Zynismus in diesen Sätzen. Denn jahrelang ignorierte die bayerische Politik und allen voran die Justizministerin den Fall Gustl Mollath. Es besteht sogar der Verdacht, dass sie, als ihr wichtige Fakten vorlagen, diese vor den Medien und den Abgeordneten des bayerischen Landtags verschleierte.

So werfen die Freien Wähler Merk vor, es gebe in den Akten deutliche Hinweise darauf, dass im Justizministerium der wichtige Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank, nach dessen Veröffentlichung der vermeintliche "Schwarzgeld-Wahn" Mollaths kaum mehr ernsthaft aufrecht erhalten werden konnte, bereits vor November 2012 vorgelegen habe. Im Untersuchungsausschuss hatte Merk das bestritten.

Nach Informationen der SZ existiert allerdings eine Mail der Nürnberger Staatsanwaltschaft aus dem Dezember 2011, in der steht, dass die Causa Mollath bereits zu diesem Zeitpunkt Gegenstand mehrstündiger Besprechungen zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaft gewesen war.

Nachdem der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank bekannt wurde, änderte Merk jedenfalls ihre Argumentation gegenüber der Öffentlichkeit, jetzt sprach sie nur noch von der attestierten "Gemeingefährlichkeit" Mollaths. Mollath habe beispielsweise auf gefährliche Weise viele Reifen manipuliert. Der "Schwarzgeld-Wahn" habe für die Beurteilung Mollaths dagegen keine entscheidende Rolle gespielt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, wenn überhaupt.

Die CSU-Politikerin bezeichnete außerdem die 106 Seiten des Gustl Mollath, seine Verteidigungsschrift in eigener Sache, vor dem Landtag als abstruses "Sammelsurium" - zumindest Teile davon.

Bayerns Justizministerin Beate Merk

Bayerns Justizministerin Beate Merk: Welche Rolle spielt sie im Fall Mollath? 

(Foto: dpa)

Der öffentliche Druck auf Merk stieg immer weiter. Die Opposition forderte den Rücktritt der Justizministerin. Auch ihr Chef, Ministerpräsident Horst Seehofer mischte sich ein. Im Wahljahr identifizierte er den Fall Mollath als Problem. Und damit wird es auch zu einem Problem, wie Merk mit dem Fall umgeht.

Doch es dauerte bis zum Juni dieses Jahres, bis die Justizministerin - im Untersuchungsausschuss des Landtages - erstmals erklärte, Mollaths Schicksal lasse sie nicht kalt. Gleichzeitig aber gab sie dem Psychiatrieinsassen eine Mitschuld - und erklärt sich für nicht zuständig. Auch Fehler räumte sie nicht ein.

In der Öffentlichkeit wurd Merk immer mehr zum Gesicht einer kalten bayerischen Justizmaschine, in der Menschen einfach verschwinden können. Und jetzt, da Gustl Mollath frei ist, da klopft sie sich selbst auf die Schulter, lässt sich feiern?

Ihr Ministerium habe die Staatsanwaltschaft angewiesen, ein Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten. Das stimmt. Die Ministerin hat das am 30. November 2012 veranlasst, vor nicht einmal einem Jahr. Gustl Mollath war sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Heute verlässt er sie als freier Mann.

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