Gustl Mollath darf Psychiatrie verlassen:Die im Dunkeln sieht man nicht

Der Fall des Gustl Mollath gilt vielen Bürgern als Beispiel für die Verkommenheit der deutschen Justiz. Doch jetzt zeigt das Oberlandesgericht Nürnberg mit seiner Entscheidung, dass genau diese Justiz zur Selbstkorrektur in der Lage ist. Allerdings bleibt festzuhalten, dass Mollath wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit auch nach sieben Jahren weiterhin in der Psychiatrie sitzen würde, wenn der öffentliche Druck nicht so gewaltig gewesen wäre.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der Zustand des deutschen Strafverfahrens ist bei Weitem nicht so gut, wie er sein müsste; er ist aber auch nicht so unglaublich schlecht, wie es viele Bürger befürchten.

Der Fall Mollath galt ihnen als das Exempel für die vermeintliche Verkommenheit der Justiz. Nun zeigt sich in diesem Fall, dass diese Justiz doch noch zur Selbstkorrektur in der Lage ist. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat aus dem Untergebrachten Mollath, den die Justizmaschinerie zum Paragrafenobjekt degradiert hatte, endlich wieder den Menschen Mollath gemacht. Das verdient Respekt.

Nach jahrelangen juristischen und psychiatrischen Irrungen, Wirrungen und Verschlingungen hat das Oberlandesgericht Nürnberg nun die Voraussetzungen für ein komplett neues Verfahren geschaffen. Es hat zu diesem Zweck mit wenigen schlichten Sätzen den gordischen Knoten des Falles zerschlagen. So kann dem Angeklagten Mollath nun endlich die Fairness zuteil werden, die der Rechtsstaat ihm schuldet - und nicht nur ihm.

Den Richtern Wankel, Hoefler und Sauer gebührt also Dank: Sie haben getan, was schon längst hätte getan werden müssen. Doch bei allem Respekt: Man darf, man muss fragen, ob Mollath auch ohne die gewaltige öffentliche Aufmerksamkeit nun am Dienstag, nach sieben Jahren in der Psychiatrie, freigekommen wäre. Die Antwort: Mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht. Schon deswegen nicht, weil es ohne die Verve der Öffentlichkeit zu einem Wiederaufnahmeverfahren gar nicht gekommen wäre. Das ist der Grund, warum der Fall Mollath auch nach seiner jüngsten, erfreulichen Wende so beklommen macht: Denn man siehet die im Lichte - die im Dunkeln sieht man nicht.

Die forensische Psychiatrie ist und bleibt vorerst die Dunkelkammer des Rechts; und der Paragraf 63 Strafgesetzbuch, mittels dessen die Verurteilten dorthin verbracht werden, bleibt ein Paragraf, der in Theorie und Praxis rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt. Es gibt aber die Hoffnung, dass sich das nun, im Lichte des Falles Mollath, ändert.

Wiederaufnahme mit einem Paukenschlag

Sowohl die Bundesjustizministerin als auch die bayerische Justizministerin haben Überlegungen zu einer grundlegenden Reform vorgelegt; das Bundesverfassungsgericht, das demnächst über die Verfassungsbeschwerde im Fall Mollath entscheidet, wird hierzu kräftige Hinweise geben. Das ist der Kollateralnutzen des Falles; man wird die neuen Paragrafen Mollath-Paragrafen nennen dürfen. Das mag auch eine kleine Wiedergutmachung sein für den Mann, dem die Justiz übel mitspielt hat.

Die Wiederaufnahme seines Verfahrens wurde eingeleitet mit einem Paukenschlag - einer Misstrauenserklärung des Nürnberger Oberlandesgerichts gegen die Richter von der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg: Weil das OLG die dortigen Richter, die kürzlich die Wiederaufnahme mit obskuren Gründen abgelehnt hatten, für voreingenommen hält, wurde mit der Sache die 6. Strafkammer, betraut, eine Kammer, die sonst Wirtschaftsstrafsachen verhandelt. Vielleicht kann nun das Vertrauen in die Justiz wieder wachsen.

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