Geflügel-Skandal in Bayern:Putenmästerin kontrollierte sich selbst

Geflügel-Skandal in Bayern: Eines der gequälten Tiere in der schwäbischen Putenmast, die durch einen Film bei "Spiegel TV" bekannt wurde.

Eines der gequälten Tiere in der schwäbischen Putenmast, die durch einen Film bei "Spiegel TV" bekannt wurde.

(Foto: Soko Tierschutz)

Sie sah ihren Mitarbeiter beim Töten von Puten mit einem Prügel und einer Zange zu und gab Anweisungen. Jetzt wird bekannt: Die Chefin des Mastbetriebs im Landkreis Dillingen war in der Kreisbehörde angestellt - und zuständig für Tierschutz.

Von Christian Sebald

Im Skandal um tierquälerische Putenmast im schwäbischen Landkreis Dillingen stehen das örtliche Landratsamt und Landrat Leo Schrell (Freie Wähler) massiv unter Druck. Die Mästerin, in deren Massentierhaltung erkrankte oder verletzte Puten mit einem Stock und einer großen Zange erschlagen wurden und die deshalb von einer Tierschutzorganisation und dem Landratsamt angezeigt wurde, ist Mitarbeiterin der Kreisbehörde.

Aber nicht nur das: Agnes K. war nach Recherchen der Soko Tierschutz dort auch zuständig für Tierhaltung und Tierschutz. "Das ist exakt das, was wir immer anprangern", sagt Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz. "Geflügelindustrie und Kontrollbehörden sind so eng miteinander verquickt, dass unabhängige und wirkungsvolle Kontrollen nicht stattfinden und in den Massenställen zigtausendfaches Leid herrscht." Das Landratsamt hat Agnes K. inzwischen beurlaubt.

Schlaginstrumente für Nottötungen sind verboten

Die Sachbearbeiterin ist die Ehefrau des Putenmästers in Bachhagel im Nordwesten des Landkreises Dillingen, in dessen Betrieb die Soko Tierschutz eine verdeckt arbeitende Helferin eingeschleust hatte. So gelang es den Tierschützern, die Mästerin zu filmen, wie sie ihren Mitarbeitern beim Töten von Puten mit einem Prügel und einer Zange zusieht und ihnen auch Anweisungen erteilt. Dabei sind Prügel und andere Schlaginstrumente für Nottötungen verboten.

Erkrankte oder verletzte Tiere mit einem Körpergewicht von mehr als fünf Kilo müssen vielmehr mit einem Bolzenschussgerät oder einem Kehlschnitt getötet werden. Schon während ihrer Recherchen hatte die Soko Tierschutz den Eindruck, dass die Mästerin genau wusste, dass die Praktiken in ihrem Betrieb verboten sind. "Sie war unserer Unterstützerin gegenüber extrem misstrauisch", sagt Mülln. "Außerdem hat sie gesagt, dass sie für Nottötungen eigentlich ein Bolzenschussgerät hätten, aber es eben anders machten."

Unangemeldete Kontrollen sind so sinnlos

Die weiteren Recherchen bestätigten den Argwohn der Soko Tierschutz. Wie das Landratsamt Dillingen noch am Dienstag bestätigte, arbeitet Agnes K. seit ihrer Schulzeit in der Kreisbehörde. Zuletzt war sie halbtags im Fachbereich Veterinärwesen eingesetzt. Laut Internetauftritt des Landratsamts, der inzwischen gelöscht worden ist, war sie unter anderem zuständig für Tierarzneimittel, Tierhaltungen, Tierschutz und die Bekämpfung von Tierseuchen. "Hier haben wir den Beweis", sagt Mülln: "Die Putenmästerin sitzt in der Behörde und beaufsichtigt kurz darauf illegale Zustände in der Massentierhaltung im eigenen Betrieb."

Für die Soko Tierschutz ist damit klar, dass "angesichts solcher Insiderpositionen selbst unangemeldete Kontrollen in den Mastbetrieben in der Region sinnlos wären". Das Landratsamt erklärte dagegen, die Mitarbeiterin sei seit Juli 2013 "primär mit Aufgaben betraut gewesen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Putenmastbetrieb ihres Mannes hatten". Für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes, des Lebensmittelrechts, die Tierseuchenbekämpfung , Tierschauen und Tierschutzangelegenheiten sei sie "lediglich im Vertretungsfall zuständig gewesen".

Der Fall in Dillingen ist nicht der erste dieser Art in Bayern. Vor zwei Jahren wollte im Kreis Freising ein Nebenerwerbslandwirt einen Hühnermaststall mit knapp 40 000 Mastplätzen errichten. Im Hauptberuf arbeitete der Mann im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) - der Behörde also, welche Massentierhaltungen überwacht. Als die Überschneidung bekannt wurde, untersagte das LGL dem Mann die Hühnermast. Sie sei mit der dienstlichen Stellung und den Aufgaben des Beamten nicht vereinbar, hieß es.

Das Landratsamt Dillingen kündigte im Fall Agnes K. ebenfalls einen Schnitt an. "Sie wird in den bisherigen Fachbereich nicht zurückkehren", heißt es in seiner Erklärung. "Vielmehr wird sie nach Rückkehr in den Dienst eine neue Verwendung innerhalb der Verwaltung erhalten." Der Soko Tierschutz reicht das nicht aus. Ihre Forderung: "Die Überwachung der Tierausbeutungsindustrie darf nicht länger in den Händen regionaler und offensichtlich befangener Behörden liegen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: