Forchheim:Streit ums Geld ist beigelegt

Anhörung von Kommunen bei Kreisumlage wird keine Pflicht

Von Claudia Henzler, Forchheim

Landkreise sind für Aufgaben zuständig, die eine Gemeinde allein nicht stemmen kann und muss: weiterführende Schulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen. Eigene Steuerquellen haben die Landkreise nicht, sie bekommen Geld von den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Wie viel das ist, entscheiden jedoch nicht die Gemeinderäte, sondern der Kreistag. Und deshalb gibt es in ganz Deutschland immer wieder Streit über die Höhe der sogenannten Kreisumlage.

In Bayern haben Kommunalpolitiker in den vergangenen Jahren mit Spannung nach Oberfranken geschaut. Denn die Stadt Forchheim hat sich juristisch gegen eine aus ihrer Sicht zu hohe Kreisumlage im Jahr 2014 zur Wehr gesetzt. Damit hatte sie Erfolg, der Bescheid wurde außer Kraft gesetzt, weil der Landkreis den Finanzbedarf der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Doch eine weitreichende Folge für Kommunen in ganz Bayern haben die Richter in zweiter Instanz verworfen: Landkreise werden hierzulande auch künftig nicht verpflichtet sein, ihre Gemeinden über ihre finanzielle Situation zu befragen, bevor sie die Kreisumlage beschließen.

In einigen anderen Bundesländern ist dies üblich und auch das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte das in erster Instanz als notwendig bezeichnet. Der Verwaltungsgerichtshof in München hat jedoch im Dezember signalisiert, dass ihm diese Forderung zu weit geht. Die Landkreise hätten zwar die Pflicht, den Finanzbedarf der Gemeinden zu ermitteln. Auf welche Weise sie das tun, sei aber ihre Sache. Der Stadt und dem Landkreis Forchheim riet der Verwaltungsgerichtshof deshalb zu einem Vergleich, bei dem der Kreis die Prozesskosten trägt und der Stadt 350 000 Euro zu viel gezahlte Kreisumlage zurückzahlt.

Nach dem Kreistag hat am Donnerstag auch der Forchheimer Stadtrat diesem Vergleich zugestimmt. Faktisch war die Klage ja längst ein Erfolg: So ist die Kreisumlage von 53 Prozentpunkten im Jahr 2014 auf jetzt 43 gesunken. Die Entscheidung fiel mehrheitlich und nach langer Diskussion in einer schlecht besuchten Sitzung - nur 28 von 40 Stadträten waren anwesend. Forchheims Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) selbst hätte sich eine Fristverlängerung gewünscht, um noch weiter für eine Anhörungspflicht zu kämpfen. Nach dem Urteil in erster Instanz hatte der Landkreis Forchheim bei den Haushaltsberatungen 2018 und 2019 schon solch ein Verfahren angewandt. Kirschstein appellierte am Freitag im Gespräch mit der SZ an die Kreisräte, dies beizubehalten. Gleichzeitig forderte er die Staatsregierung auf, in Bayern verpflichtende Anhörungen einzuführen.

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