Fall Peggy:Die Geschichte von Ulvi K.: Erst lebenslang, dann Freispruch

Fall Peggy - Lichtenberg

Der Marktplatz der oberfränkischen Kleinstadt Lichtenberg (Bayern).

(Foto: David Ebener/dpa)
  • Das Landgericht Hof hat Ulvi K. 2004 wegen Mordes an Peggy schuldig gesprochen, später hat das Landgericht Bayreuth das Urteil wieder aufgehoben.
  • Ein Hauptgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens war, dass ein wichtiger Zeuge seine Aussage widerrufen hatte.
  • Das Gericht sprach Ulvi K. frei, weil es weder Augenzeugen noch Spuren gab und auch das Geständnis nicht stichfest war.

Von Hans Holzhaider

26 Tage hat die Jugendkammer am Landgericht Hof gegen den 26-jährigen Ulvi K. verhandelt. Am 30. April 2004 verkündet der Vorsitzende Richter Georg Hornig das Urteil: "Der Angeklagte ist schuldig des Mordes an Peggy Knobloch. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt." Fast genau zehn Jahre später, am 14. Mai 2014, verkündet Richter Michael Eckstein die Entscheidung der Jugendkammer am Landgericht Bayreuth: "Das Urteil des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 wird aufgehoben, insoweit Ulvi K. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde." Das Publikum im Gerichtssaal reagiert mit Beifallrufen und Klatschen.

Vor dem Gerichtsgebäude bilden sich Menschentrauben um K., seine Anwälte und seine Betreuerin Gudrun Rödel. K.s Freunde haben einen Tisch mit Sektgläsern aufgebaut und einen roten Teppich ausgelegt. Susanne Knobloch, die Mutter des Mädchens, ist nicht in Sektlaune. "Ich hoffe, das bedeutet nicht das Ende der Ermittlungen", sagt sie. "Für mich ist wichtig, dass weiter danach geforscht wird, was mit Peggy geschehen ist."

Peggys Mutter hatte schon bald nach dem Verschwinden des Mädchens am 7. Mai 2001 den Verdacht, dass Ulvi K., der geistig behinderte Sohn eines Gastwirtsehepaars aus Lichtenberg, etwas mit der Sache zu tun haben könnte. Die Sonderkommission, die im Fall Peggy ermittelte, führte K. als Spur Nummer 2. Ulvi K. hatte zugegeben, dass er Peggy vier Tage vor ihrem Verschwinden sexuell missbraucht hatte. Er hatte auch erzählt, dass er Peggy an jenem 7. Mai in Lichtenberg begegnet sei, dass er sich bei ihr entschuldigen wollte, dass sie aber davonlief und er sie aus den Augen verloren habe. Mehr war ihm nicht nachzuweisen.

Erst im Juli 2002 - der bayerische Innenminister Günther Beckstein hatte inzwischen eine neue Sonderkommission eingesetzt - legte Ulvi K. ein Geständnis ab: Er sei Peggy nachgelaufen, sie sei gestürzt, er habe sie eingeholt, sie habe um Hilfe gerufen, und er habe ihr mit der Hand Nase und Mund zugehalten, bis sie sich nicht mehr bewegte. Er wiederholte dieses Geständnis mehrmals, er wirkte an einer Tatrekonstruktion mit. Aber ein halbes Jahr später widerrief er das Geständnis. Er habe das alles nur gesagt, um endlich seine Ruhe vor den Vernehmungen zu haben, sagte er.

Das Gericht glaubte ihm nicht. Der Gerichtspsychiater Hans-Ludwig Kröber war in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass K.s Geständnis mit hoher Wahrscheinlichkeit einen realen Erlebnishintergrund habe. Ulvi K. habe so viele Einzelheiten geschildert, er habe diese auch über mehrere Wochen hinweg konstant wiederholt, er habe sein Motiv und den Tathergang psychologisch schlüssig geschildert - das alles sei bei seiner verminderten Intelligenz nur möglich, wenn die Darstellung auf einem wirklichen Erleben beruhe. Dieser Einschätzung folgte das Gericht. "Ulvi ist zwar fantasiebegabt, aber nicht fähig, einen so stringenten Handlungsablauf zu erfinden", sagte Richter Hornig.

Aber in Lichtenberg blieben Zweifel. Es gab so viele Zeugen - meist Kinder -, die sagten, sie hätten Peggy noch später an jenem Tag gesehen. Es gab endlose Spekulationen: Peggy von ihrem Stiefvater in die Türkei entführt. Peggy in ein tschechisches Bordell verschleppt. Sogar Peggys Mutter wurde verdächtigt, ihre Hand im Spiel gehabt zu haben. Und weder die Leiche noch der Schulranzen wurden gefunden. Eine Bürgerinitiative entstand. Die Anwaltssekretärin Gudrun Rödel ließ sich als K.s Betreuerin einsetzen und machte sich die Rehabilitierung ihres Schützlings zum Lebensinhalt. Sie beauftragt den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben.

Im Zweifel für den Angeklagten

Am 9. Dezember 2013 gibt das Landgericht Bayreuth dem Wiederaufnahmeantrag statt. Zwei Gründe sind für das Gericht ausschlaggebend. Kröbers Gutachten war davon ausgegangen, dass die Polizei zum Zeitpunkt von Ulvi K.s Geständnis kein Tatszenario hatte, dass sie dem geistig Behinderten eventuell hätte einreden können.

Nun stellte sich heraus: Es gab doch eines. Es umfasste zwar nur drei Sätze, aber es kam dem Tatablauf, den K. geschildert hatte, doch recht nahe. Der zweite Wiederaufnahmegrund: Ein Mitpatient von Ulvi K. im Bezirkskrankenhaus Bayreuth hatte der Polizei erzählt, K. habe ihm die Tat gestanden. Das hatte der Zeuge später widerrufen. Er sei von der Polizei bedrängt worden, behauptete er, und habe sich von der Aussage eine vorzeitige Entlassung erhofft.

Am 10. April 2014 beginnt in Bayreuth der Wiederaufnahmeprozess gegen Ulvi K. Der Reihe nach marschieren die Polizeibeamten auf, die damals an den Ermittlungen beteiligt waren. In allen Einzelheiten schildern sie, wie es zu dem Geständnis K.s gekommen war. Das Video von der Tatrekonstruktion wird noch einmal vorgeführt. Man sieht, wie Ulvi K. die Beamten zu einem mit Gras überwachsenen Stein führt, über den Peggy auf ihrer Flucht gestolpert sei - ein Detail, das den Gutachter Kröber in seiner Überzeugung bestärkt hatte, das Geständnis sei echt. Jetzt erfährt man, dass eben dieses Detail schon früher einmal in anderem Zusammenhang von K. erwähnt worden war. Kröber modifiziert sein Gutachten: Er könne jetzt doch nicht mehr völlig ausschließen, dass das Geständnis keinen realen Erlebnishintergrund habe.

Das genügt dem Gericht. Wenn es außer dem Geständnis keinen Sachbeweis, keine Spuren, keine Augenzeugen gibt, und wenn dieses Geständnis nicht absolut hieb- und stichfest ist, dann gibt es nur ein Urteil: Freispruch, im Zweifel für den Angeklagten.

Aber bevor dieser Freispruch verkündet wird, kommt noch der Kriminalhauptkommissar Klaus Müller als Zeuge. Er leitet die neuen Ermittlungen im Fall Peggy Knobloch. Er berichtet, es gebe drei neue Tatverdächtige: einen Mann aus Halle, der schon einmal ein Mädchen missbraucht und ein bemerkenswertes Interesse an Peggy gezeigt habe. Einen Halbbruder dieses Mannes, der in Peggys Nachbarschaft wohnte. Einen älteren Mann, der auch schon wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden sei. Und dann, sagt der Hauptkommissar Müller, gebe es natürlich noch einen vierten Verdächtigen: Ulvi K. "Er war am Ort. Er hat auch Kinder missbraucht. Er könnte genauso gut der Täter gewesen sein wie die anderen drei."

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