Fall Mollath:Bayreuther Klinik wehrt sich

Gustl Mollath werde nicht absichtlich nachts geweckt: Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth hat sich erstmals ausführlich zu dessen Unterbringung geäußert. Die Klinik fühlt sich als Opfer von Verdächtigungen.

Von Olaf Przybilla

Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth hat sich erstmals ausführlich zur Unterbringung von Gustl Mollath geäußert. Nachdem es fast "täglich zu diversen Veröffentlichungen" komme, sehe sich die Klinik, in der Mollath untergebracht ist, veranlasst, "Informationen zu geben". Es werde "in bisher nicht gekanntem Maße die Arbeit der Forensischen Klinik" angegriffen. "Beleidigungen, Verunglimpfungen und falsche Verdächtigungen" seien an der Tagesordnung. Man sehe sich daher veranlasst, "einer negativen Auswirkung auf therapeutische Belange im Sinne der Fürsorgeverpflichtung gegenüber Patienten und Mitarbeitern" entgegen zu wirken.

Mollath stehe "monatlich ein Barbetrag von derzeit mindestens 51,57 Euro zur Verfügung". Auch erhielten mittelose Patienten bei Bedarf erforderliche Kleidung gestellt. Es stimme also nicht, dass Mollath nur die Kleidung besitze, die er bei seiner Einweisung am Leib getragen habe. Dies hatte Mollath freilich nicht behauptet. Er hatte vielmehr erklärt, von seiner früheren Kleidung habe er nur noch das, was er in Nürnberg bei seiner Festnahme im Jahr 2006 am Leib getragen hatte.

Der Sozialdienst, so die Klinik weiter, unterstütze Patienten bei Wohnungsangelegenheiten. Auch "die Vermeidung des Verlustes persönlicher Habe" gehöre zu dessen Aufgabenbereich. Auch sei "eine rechtliche Betreuung für Herrn Mollath aus Fürsorgepflicht zur Schadensvermeidung" angeregt worden. Sofern Hilfsangebote abgelehnt würden, könne der Klinik nicht angelastet werden, "dass vermeidbare Schäden nicht abgewendet wurden". Mollath beklagt den mutmaßlichen Verlust seiner persönlichen Habe, nachdem sein Elternhaus im Jahr 2007 während seiner Unterbringung zwangsversteigert worden war.

Mollath werde auch nicht absichtlich nachts geweckt, erklärt die Klinik. Wahr sei, dass "wie in Krankenhäusern üblich" in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr "Kontrollgänge auch mit einer Nachschau" in Patientenzimmern durchgeführt würden. Mollath hatte berichtet, er wache regelmäßig auf dabei. Auch Telefongespräche von Mollath würden nicht abgehört. Jede Station verfüge über ein Telefon mit Sprechhaube, dort könnten Patienten vertraulich telefonieren. "Wenn Herr Mollath lautstark, ohne Nutzung der Sprechhaube, im Angesicht von Mitarbeitern telefoniert, scheint er auf die mögliche Vertraulichkeit des Gesprächs keinen Wert zu legen", erklärt die Klinik. Mollaths Münchner Anwältin Erika Lorenz-Löblein hatte Gesprächsinhalte aus einem Telefonat mit Mollath in einem Klinikdokument wiederentdeckt.

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