Bildung:Mit krimineller Energie zum Abitur

Abitur-Prüfung am G 8

Wer Abiturlösungen weitergibt, begeht eine "Verletzung von Dienstgeheimnissen" - darauf gibt es bis zu fünf Jahre Haft.

(Foto: dpa)

Ein Gymnasiast aus der Oberpfalz soll die Musterlösung der Abschlussprüfung vorab erhalten haben. Pikant: Sein Vater ist Direktor eines anderen Gymnasiums.

Von Andreas Glas und Anna Günther

In der Abitur-Affäre am Neutraublinger Gymnasium erhärtet sich offenbar der Verdacht, dass ein Lehrer die Musterlösung vorab an einen Schüler herausgegeben hat. "Das liegt nahe", sagt der Regensburger Staatsanwalt Theo Ziegler.

Besonders pikant: Nach SZ-Informationen ist der Vater des Schülers Direktor an einem anderen bayerischen Gymnasium. Nur Direktoren und deren engste Mitarbeiter haben Zugang zu den streng geheimen Aufgaben. Dass es einen Zusammenhang geben könnte, "ist natürlich das Erste, woran man denkt", räumt Staatsanwalt Ziegler ein. Er betont jedoch, dass derzeit "gegen unbekannt" ermittelt werde.

Ende Juni war bekannt geworden, dass das Kultusministerium einen Abiturienten des Neutraublinger Gymnasiums nachträglich von den Prüfungen ausgeschlossen hatte. Den Korrektoren war aufgefallen, dass dessen Antworten im Deutsch- und Französischabitur große Ähnlichkeit zum Erwartungshorizont aufwiesen. Diese Musterlösung liegt den Abituraufgaben bei, die erst kurz vor den Prüfungen geöffnet werden.

Daraufhin hatten Gutachter der oberpfälzischen Bezirksregierung einige anonymisierte Abituraufgaben von Neutraublinger Gymnasiasten untersucht und den Verdacht der Korrektoren bestätigt. Am Tag bevor die Abiturnoten bekannt gegeben wurden, informierte Steffan Gutzeit, der Direktor des Neutraublinger Gymnasiums, den Prüfungsausschuss seiner Schule. Der Jugendliche erfuhr die Entscheidung einen Tag später.

Der Ministerialbeauftragte der Oberpfalz erstattete stellvertretend für den Freistaat Anzeige. Der Schüler wird nicht belangt, denn Unterschleif, also Abschreiben, ist keine Straftat. Er muss das Jahr an einer anderen Schule wiederholen. Der Schüler reichte im Sommer beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung des Ministeriums ein. Sollte er Erfolg haben, bekommt er sein Abitur.

Mit der Klage habe er gerechnet, sagt der Neutraublinger Direktor, "aber die Gutachten waren so eindeutig, wir mussten handeln". Gutzeit ist seit 17 Jahren Schulleiter, etwas Vergleichbares habe er nie erlebt. "Der Fall ist mir sehr unangenehm, das hätte ich im Herbst meiner Karriere nicht mehr gebraucht", sagt der 61-Jährige.

Dass der Schüler die Musterlösung "zufällig gefunden" haben könnte, wie Staatsanwalt Ziegler vor Kurzem noch gesagt hatte - daran glaubt der Jurist inzwischen selbst nicht mehr so richtig. "Da kommt nur ein Amtsträger ran", sagt Ziegler nun. Als Tatvorwurf komme die Verletzung von Dienstgeheimnissen in Frage. Ein solches Vergehen wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Im Kultusministerium hält man sich derzeit bedeckt und verweist auf die laufenden Verfahren. Dienstrechtlich werde erst gehandelt, wenn die Regensburger Staatsanwaltschaft zu Ende ermittelt hat und zu einem Urteil gekommen ist. Auch der Vater des Neutraublinger Schülers wollte sich am Dienstag wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Die Abituraufgaben gelten als bestens gehütetes Geheimnis. Die Aufgaben sind quasi ununterbrochen versiegelt. Aber auch im Ministerium schließt man ein Leck irgendwo zwischen Behörde und Schulen nicht aus. Bevor die Umschläge in versiegelten Kisten an Verteilerschulen kommen, gehen Mitarbeiter der Ministerialbeauftragten die Aufgaben noch einmal durch. Schulleiter der Gymnasien holen die Aufgaben einige Tage vor den Prüfungen ab und verwahren die Umschläge im Schultresor. Der Direktor jedes Gymnasiums öffnet die Umschläge erst am Tag der Prüfung vor Zeugen. In der Regel überprüfen dann die Fachbetreuer, dass das Siegel des Ministeriums unversehrt ist.

In Neutraubling haben nur Direktor Gutzeit und seine Stellvertreterin einen Schlüssel zum Tresor. Und um Fälle wie diesen zu vermeiden, geben Mitglieder der Schulleitung üblicherweise die Schlüssel ab, wenn die eigenen Kinder oder nahe Verwandte Abitur machen. So handelte in diesem Jahr auch Gutzeits Stellvertreterin, da ihr Kind Abitur machte. Den Zweitschlüssel bekam ein anderer Mitarbeiter des Direktorats. Gutzeit schnitt die Siegel am 3. Mai gegen 6:30 Uhr im Beisein der Deutsch-Kursleiter und der Fachbetreuer auf. "Ein Leck an meiner Schule schließe ich absolut aus", sagt der Neutraublinger Direktor.

Der Fall ist längst Gespräch. Hört man sich unter Direktoren um, herrscht Fassungslosigkeit. Die einen erwähnen den Diensteid und besondere Sorgfalt, andere sprechen von "krimineller Energie". Einen Zufallsfund schließen alle aus. "Vorher die Erwartungshorizonte zufällig zu finden, das gibt's einfach nicht", sagt ein erfahrener Schulleiter.

Die Geheimhaltung der Aufgaben hat Grenzen

Die Siegel vorsichtig abzulösen und schon vor dem Prüfungstag den Erwartungshorizont einzusehen, sei theoretisch für jeden möglich, der Zugang zum Schultresor habe, sagt ein Direktor. In der Hektik des Prüfungsmorgens nehme sich nicht jeder Zeit, die Siegel einzeln zu prüfen und den Zeugen vorzulegen. Bei der dritten schriftlichen Abiturprüfung sind bis zu zehn Fächer dran. Theoretisch würde niemand merken, wenn die Umschläge vorher schon vorsichtig geöffnet worden seien.

Um wirklich sicher zu sein, lagern manche Schulleiter die Prüfungsaufgaben sogar im Tresor des örtlichen Polizeireviers. Fotos von Antworten könnten auch kurz vor der Prüfung verschickt werden. Irgendwann wird Geheimhaltung schwierig: "Die Handys müssen natürlich ausgeschaltet sein, aber wir können die Schüler nicht auf die Toilette begleiten", sagt der frühere Leiter eines Gymnasiums. Vor Jahren dachten Schulen sogar über Störanlagen nach, um Betrug via Handy zu verhindern.

Ein Fall wie in Neutraubling ist extrem selten, zuletzt geriet ein Münchner Schulleiter 2013 in die Schlagzeilen. Er wurde vom Dienst suspendiert, nachdem die Antworten seines Lieblingsschülers im Abitur große Ähnlichkeit zum Erwartungshorizont aufwiesen.

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