Bayreuth:Keine Eile im Fall Peggy

Im Fall der ermordeten kleinen Peggy prüft die Staatsanwaltschaft immer noch, ob sie Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen einlegen wird. "Voraussichtlich werden wir das tun, aber es gibt noch keine endgültige Entscheidung", sagte Oberstaatsanwalt Herbert Potzel am Mittwoch in Bayreuth. Eine Frist gebe es nicht, daher sei keine Eile geboten.

Der 41 Jahre alte Tatverdächtige war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden. Der Anwalt des aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammenden Mannes hatte zuvor Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.

© SZ vom 03.01.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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