Unterfranken:Prozess um rätselhafte Todesfälle in Seniorenresidenz "Schloss Gleusdorf"

Prozess um rätselhafte Todesfälle in Seniorenresidenz "Schloss Gleusdorf" in Unterfranken.

Nach den rätselhaften Todesfällen in der Seniorenresidenz "Schloss Gleusdorf" hat der Prozess gegen drei Verdächtige begonnen.

(Foto: dpa)
  • Drei Mitarbeiter eines unterfränkischen Altenheims müssen sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Bamberg verantworten.
  • Sie sollen hochbetagten Bewohnern die nötige medizinische Versorgung vorenthalten und sich verhalten haben wie "Herren über Leben und Tod".
  • Am ersten Prozesstag hat der ehemalige Pflegedienstleiter über seinen Anwalt die Vorwürfe bestreiten lassen. Die beiden anderen Angeklagten machten keine Angaben.

Von Claudia Henzler, Bamberg

Mussten Bewohner des Pflegeheims "Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf" unnötig leiden? Haben Verantwortliche des Pflegeheims den Tod eines oder mehrerer alter Menschen verursacht? Seit mehr als zwei Jahren stehen verdächtige Todesfälle in der Einrichtung im unterfränkischen Landkreis Haßberge im Fokus des öffentlichen Interesses. Nach langen Ermittlungen und einer kurzen Untersuchungshaft Ende 2016 stehen jetzt die 59-jährige ehemalige Geschäftsführerin und der 49-jährige Pflegedienstleiter der Einrichtung vor Gericht. Außerdem ein 70-Jähriger, der als Vertragsarzt für die medizinische Betreuung der Bewohner zuständig war - ihm war das Untersuchungsgefängnis erspart geblieben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio in einem Fall Totschlag durch Unterlassen und in zwei Fällen versuchten Totschlag durch Unterlassen vor. In einem vierten Fall sollen die Angeklagten einem hilflosen Heimbewohner, der im Sterben lag, trotz dessen ausdrücklichem Wunsch geeignete schmerzlindernde Medikamente verweigert haben, was juristisch als Misshandlung von Schutzbefohlenen gesehen wird.

Am Mittwoch äußern sich die Angeklagten vor dem Landgericht Bamberg nicht. Der Pflegedienstleiter lässt seinen Anwalt zum Prozessauftakt in einem Satz ausrichten, dass die Vorwürfe nicht stimmten. Alexander Seifert, der Anwalt der Geschäftsführerin, nutzt seine Eingangserklärung zu heftiger Kritik an Zeugen, Medien und Staatsanwaltschaft. Letztere hat den drei Angeklagten vorgeworfen, dass sie sich "selbstgefällig als Herren über Leben und Tod" geriert hätten. Das sei eine Interpretation der Staatsanwaltschaft, für die sich in den Ermittlungsakten "keinerlei Grundlagen" fänden. Man werde in der Beweisaufnahme genau darauf achten, welche Unterlassungstaten seiner Mandantin tatsächlich nachzuweisen sind, kündigt der Strafverteidiger an. "Dann wird sich erweisen, dass nichts übrig bleibt."

Im Laufe des Verfahrens werden mehrere ehemalige Pflegekräfte aus der sogenannten Seniorenresidenz als Zeugen aussagen. Seifert geht es schon am ersten Verhandlungstag darum, deren Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Drei der Ex-Mitarbeiter hätten die schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Heimleitung nämlich erst erhoben, so sagt er, nachdem ihnen gekündigt wurde. Der "Beweiswert der Zeugenaussagen" sei daher stark zu bezweifeln.

Der Verteidiger kritisiert auch die große mediale Aufmerksamkeit für den Fall, die zu einer Vorverurteilung geführt habe. Trotzdem - und das ist aus Sicht seiner Mandantin wohl eine gute Nachricht - sei Schloss Gleusdorf nach wie vor in Betrieb und biete vielen dementen Patienten ein Heim. Nachdem seine Mandantin die Geschäftsführung abgegeben hat, sei sie derzeit noch Gesellschafterin. Ein Verkauf der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf GmbH stehe aber unmittelbar bevor. Dann werde die Frau Unterfranken verlassen.

Drei Todesfälle aus den Jahren 2011 bis 2016 werden im Verfahren genau beleuchtet werden. Die Vorwürfe sind ähnlich, der schwerwiegendste hängt mit dem Tod eines 80-Jährigen im August 2014 zusammen. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich der Fall so dar: Der Mann sei mit dem Gesicht schwer auf ein Möbelstück gestürzt, woraufhin es ihm in den folgenden Tagen immer schlechter gegangen sei. Er habe hohes Fieber bekommen, nur noch löffelweise essen und trinken können, sei dehydriert. Die Chefin und ihr Pflegedienstleiter hätten im Einvernehmen mit dem Arzt angeordnet, dass der Mann "keinesfalls" in ein Krankenhaus verlegt werden dürfe. Der Vertragsarzt habe eine Lungenentzündung diagnostiziert, aber nichts weiter unternommen.

Fünf Tage nach dem Sturz sei der Patient an den Folgen der Lungenentzündung gestorben. Der Arzt habe anschließend im Totenschein "natürlicher Tod" und die Kurzbezeichnung für eine akute Herz-Kreislauf-Erkrankung eingetragen - er muss sich deshalb auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten. Aus Sicht der Ankläger wäre der Tod "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zu vermeiden gewesen, wenn der Patient nach dem Sturz in ein Krankenhaus gebracht worden wäre. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben die drei Angeklagten "aus Gleichgültigkeit" gegenüber dem Schicksal des Schutzbefohlenen gehandelt.

Mehrere Pflegekräfte hätten vergeblich gegen dieses Verhalten protestiert. Doch die Heimleiterin und der Pflegedienstleiter hätten ihren Mitarbeitern ausdrücklich verboten, selbst einen Arzt zu verständigen, wenn ein Heimbewohner erkrankt.

Der Prozess ist wegen der komplexen Vorwürfe und der vielen Verfahrensbeteiligten schwierig zu planen - die Staatsanwaltschaft hat allein 43 Zeugen benannt. Derzeit sind 27 weitere Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil wird wohl erst Anfang 2020 fallen.

Zur SZ-Startseite
Altenheim-Mitarbeiter nach rätselhaften Todesfällen verhaftet

Franken
:Todesfälle im Pflegeschloss: Warum wurde so lange geschwiegen?

Ehemalige Pfleger des Seniorenheims im unterfränkischen Gleusdorf erheben massive Vorwürfe gegen die Verantwortlichen. Sie müssen aber auch ihre eigene Rolle hinterfragen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: