Augsburg:Embryonenspende vor Gericht

Im Verfahren gegen drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Netzwerks wird es voraussichtlich einen dritten Prozess geben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den erneuten Freispruch für die Angeklagten Revision eingelegt. Sollte die Staatsanwaltschaft den Antrag nicht zurückziehen, müsste der Fall beim Münchner Oberlandesgericht erneut geprüft werden. Den drei Angeklagten - ein Mediziner aus München, eine Ärztin aus Regensburg und der Vorsitzende des Vereins - wird vorgeworfen, Eizellen, die nach Kinderwunsch-Behandlungen übrig geblieben sind, an andere Paare vermittelt zu haben. Die Strafbarkeit des Tuns ist strittig. Die Staatsanwaltschaft sieht Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz. Zunächst hatte das Amtsgericht Dillingen die zwei Männer und die Frau freigesprochen, in der vergangenen Woche endete auch die zweite Instanz in Augsburg mit einem Freispruch. Der Vorsitzende Richter betonte hingegen sogar, dass der Verein "eine höchst lobenswerte Arbeit" leiste.

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