Artenschutz:Zugeständnis an Bauern bei Biotopkartierung

In der Auseinandersetzung über die Umsetzung des "Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen" und das neue Artenschutzgesetz sind CSU und FW abermals dem Bauernverband entgegengekommen. Am Donnerstag setzten die beiden Fraktionen im Umweltausschuss des Landtags durch, dass Biotopkartierungen künftig nur stattfinden dürfen, wenn vorab die Landwirte informiert werden, welche die jeweiligen Flächen bewirtschaften. Außerdem soll in strittigen Fällen ein Schiedsverfahren stattfinden. Nach dem Agrarausschuss erfüllte damit auch der Umweltausschuss eine langjährige Forderung des Bayerischen Bauernverbands. Die Kartierungen - also die Erfassung ökologisch besonders wertvoller Flächen - sind bei vielen Landwirten umstritten, weil sie davon massive Beeinträchtigungen bei der Bewirtschaftung ihres Grundes und Bodens befürchten. Die Grünen-Politikerin und Chefin des Umweltausschusses, Rosi Steinberger, wandte in der Debatte vergeblich ein, "dass nicht eine Kartierung ein Biotop schützenswert macht, sondern einzig die Tatsache, dass auf der Fläche seltene Pflanzen und Tiere leben". Die SPD kritisierte die Informationspflicht und das Schlichtungsverfahren als "Bürokratiemonster". Die Erfassung der Biotope in Bayern werde nun "bis zum Sankt-Nimmerleinstag" dauern.

© SZ vom 12.07.2019 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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