Amtsgericht Rosenheim:Eine Familie auf der Anklagebank

Der Fall ist ungewöhnlich: Einer Familie wird vorgeworfen, Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet und einen Polizisten verletzt zu haben. Die Angeklagten sprechen ihrerseits von Schlägen durch die Beamten. Jetzt muss das Amtsgericht Rosenheim den Fall klären. Der erste Prozesstag endet unerwartet schnell.

Hans Holzhaider

Einen solchen Ansturm hat das Amtsgericht Rosenheim seit Menschengedenken nicht erlebt. Schon morgens um halb acht drängten sich die Menschen vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes, um einen Sitzplatz im Gerichtssaal zu ergattern. Viele müssen draußen bleiben - der größte Saal des Rosenheimer Amtsgerichts fasst nur 60 Personen, und ein Teil der Plätze ist für Journalisten reserviert, von denen manche von weither angereist sind.

Amtsgericht Rosenheim: Der pensionierte Polizeibeamte Josef E. und seine Frau Aloisia sitzen im Gerichtssaal des Amtsgerichts Rosenheim auf der Anklagebank. Ihnen wird Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Der pensionierte Polizeibeamte Josef E. und seine Frau Aloisia sitzen im Gerichtssaal des Amtsgerichts Rosenheim auf der Anklagebank. Ihnen wird Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

(Foto: dpa/Peter Kneffel)

Das öffentliche Interesse gilt den besonderen Umständen dieses Falles. Ein ehemaliger Polizeibeamter, seine Ehefrau, seine Tochter und deren Ehemann sind angeklagt, Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und einen der Polizisten dabei verletzt zu haben. Aber die vier Angeklagten stellen den Fall ganz anders dar: Sie seien ohne Anlass und ohne jede Rechtsgrundlage von den Polizisten bedrängt, geschlagen und gefesselt worden.

Der erste Prozesstag endete unerwartet schnell. Die Verteidiger der vier Angeklagten beantragten, das Verfahren einzustellen, weil Polizei und Staatsanwaltschaft durch die Art und Weise der Ermittlungen gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Unschuldsvermutung verstoßen hätten. Die Staatsanwaltschaft sah sich nicht in der Lage, dazu sofort Stellung zu nehmen und bat sich eine Frsit von zwei Wochen aus. Richter Ralph Burkhard unterbrach daraufhin die Verhandlung bis zum 2. März.

Es geht um einen Vorfall, der sich am 15. November 2010 in einem Mietshaus in Schechen (Landkreis Rosenheim) abspielte. Zwei Zivilbeamte suchten nach einem Mann, der zu einer psychiatrischen Untersuchung vorgeführt werden sollte. Als die Polizisten im Haus Nachforschungen anstellten, kam es an der Wohnungstür der Familie B. zu einer Auseinandersetzung, zu der nach und nach immer mehr Polizeibeamte dazustießen.

Sandra B. und ihr Ehemann wurden überwältigt. Als ihre Eltern Josef und Aloisia E., die Hauseigentümer, dazu kamen und der Tochter helfen wollten, wurden auch sie zu Boden gerungen und gefesselt.

Sie mussten anschließend im Krankenhaus behandelt werden, die Ärzte stellten diverse Bauchtraumata, Verstauchungen, Prellungen und Schürfwunden fest. Alle vier Familienmitglieder erstatteten Strafanzeige gegen die beteiligten Polizeibeamtne.

Die Verteidiger rügten vor allem, dass die Ermittlungen von derselben Dienststelle, nämlich der Kriminalpolizeinspektion Rosenheim geführt wurden, gegen die sich die Strafanzeigen richteten."Die Behörde ermittelte also quasi gegen sich selbst", sagte der Münchner Anwalt Hartmut Wächtler. Ein Antrag des früheren Anwalts der Familie, die Ermittlungen der Fachdienststelle für Beamtendelikte beim Polizeipräsidium München zu übertragen, sei von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden.

Diese habe auch keine weitere Sachaufklärung mehr betrieben, nachdem die beteilgten Polizisten schriftliche Stellungnahmen abgegeben hatten. Keiner der Beamten, so Wächtler, sei jemals als Beschuldigter vernommen und mit den Angaben der Familie konfrontiert worden. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten in Presseerklärungen und Interviews den Eindruck erweckt, dass die Polizeibeamten glaubwürdiger seien als die jetzigen Angeklagten, und damit gegen die Unschuldsvermutung verstoßen.

Rechtsanwalt Rolf Grabow beanstandete, dass eine Beamtin Fotos, die von Aloisia E. während der Auseinandersetzung gemacht wurden, gelöscht hatte. Das erfülle möglicherweise die Tatbestände der Strafvereitelung und der Beweisvernichtung. All dies, so die Anwälte, seien irreparable Verfahrensfehler, die eine Einstellung des Verfahrens zur Folge haben müssten.

Staatsanwalt Martin Forster erklärte nach einer kurzen Verhandlungspause, er würde gern "zu vielen Punkten" des Verteidigerantrags Stellung nehmen, "aber das geht nicht so schnell". Er benötige dazu eine Frist von zwei Wochen. Die Verteidiger wandten ein, zu den von ihnen erhobenen Vorwürfen müsse man spontan Stellung nehmen können, aber Richter Burkhard gewährte der Staatsanwaltschaft den erbetenen Aufschub. Vorsorglich wurden gleich weitere Verhandlungstermine festgelegt. Das Verfahren wird sich nun voraussichtlich bis Mitte Mai hinziehen.

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