Politik in Bayern:Nach Prügelattacke in Amberg: Verurteilter Asylbewerber abgeschoben

Urteil wegen gewalttätiger Angriffe in Amberg erwartet

Weil sie wahllos Passanten in der Amberger Innenstadt angegriffen, mussten sich vier junge Flüchtlinge vor Gericht verantworten.

(Foto: dpa)
  • Ende 2018 hatte der heute 18-Jährige mit drei weiteren Asylbewerbern wahllos 21 Menschen in der Amberger Innenstadt angegriffen und 15 von ihnen verletzt.
  • Am Dienstagabend wurde der Mann nun nach Kabul ausgeflogen. Die drei anderen verurteilten Asylbewerber befinden sich noch in Deutschland.

Bayern hat den nach der Amberger Prügelattacke verurteilten 18 Jahre alten Asylbewerber am Dienstagabend in sein Heimatland abgeschoben. Der Afghane sei zusammen mit 24 weiteren abgelehnten Asylbewerbern von München aus mit einer Chartermaschine nach Kabul geflogen worden, teilte das bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen am Mittwoch mit.

Das Amtsgericht Amberg hatte den ausreisepflichtigen Asylbewerber Anfang Mai zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er und seine drei Mitangeklagten hatten vor Gericht gestanden, grundlos auf Passanten eingeprügelt zu haben.

Ende Dezember 2018 hatten die vier Asylbewerber wahllos 21 Menschen angegriffen und 15 von ihnen verletzt. Sie erlitten leichte bis mittelschwere Blessuren, überwiegend Blutergüsse; am gravierendsten war ein Verdacht auf Gehirnerschütterung. Vor knapp zwei Wochen wurden die vier Täter dafür vom Amtsgericht verurteilt: Ein 18 Jahre alter Iraner muss zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Die übrigen drei Beschuldigten kamen mit Bewährungsstrafen zwischen sechs und 13 Monaten davon. Alle wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Bereits unmittelbar nach dem Urteil hatte Innenminister Herrmann angekündigt, alles rechtlich Mögliche zu tun, "um den Aufenthalt solcher Gewalttäter in unserem Land schnellstmöglich zu beenden". So sollen zwei der drei Afghanen rasch in ihr Heimatland abgeschoben werden.

Einer der beiden wurde laut Herrmann direkt nach dem Urteil in Abschiebehaft genommen und nun nach Afghanistan geflogen. Der andere minderjährige Afghane darf derzeit nicht abgeschoben werden; der Freistaat habe sich aber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge "für einen Widerruf des Abschiebungsverbots eingesetzt", sagte Herrmann am Mittwoch. Der dritte Afghane darf in der Bundesrepublik bleiben - er ist geduldet, weil er eine deutsche Tochter hat. Der Iraner wiederum soll zunächst seine Haftstrafe absitzen, danach "werden wir alles daran setzen, ihn unmittelbar aus der Haft in den Iran abzuschieben", sagte Herrmann.

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