Zum Jahreswechsel:Das ändert sich 2016 für Autofahrer

Die braune TÜV-Plakette für 2016

Wer keine Strafe riskieren möchte, braucht 2016 eine braune, rosa oder grüne Plakette auf dem Nummernschild.

(Foto: Auto Club Europa ACE)
  • Elektroautos werden vom 1. Januar an nur noch fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
  • Die Kfz-Versicherer ändern die Typ- und Regionalklassen für sie Haftpflichtversicherung.
  • Wer noch mit gelber Plakette unterwegs ist, muss sein Auto schnellstmöglich zur Hauptuntersuchung bringen.

Von Thomas Harloff

Nur noch fünf Jahre Steuerbefreiung für E-Autos

Die größte Änderung des neuen Jahres betrifft Elektroauto-Besitzer: Bislang sind die umweltfreundlichen Stromer für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben werden. Bei E-Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, gilt der Vorteil nur noch für fünf Jahre. Hybrid-Modelle und Autos mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer (Range Extender) kommen weiterhin nicht in den Genuss der Steuervergünstigungen.

Die gelbe Plakette hat ausgedient

Zum 1. Januar verliert die gelbe TÜV-Plakette ihre Gültigkeit. Vom Jahreswechsel an dürfen Autos nur noch mit brauner (dann ist die Hauptuntersuchung HU im Jahr 2016 fällig), rosa (2017) oder grüner (2018) Plakette unterwegs sein. In welchem Monat das Auto überprüft werden muss, zeigt die Zahl an, die auf der Plakette oben steht.

Wird die Frist nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Wer mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Strafe und muss eine gründlichere HU durchführen lassen, was ebenfalls mit Zusatzkosten verbunden ist. Acht Monate Verzug bringen nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg. Außerdem kann sich das Versäumnis negativ auf den Versicherungsschutz auswirken.

Änderungen bei der Autoversicherung

Wie in jedem Jahr ändern sich auch 2016 wieder die Typ- und Regionalklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge profitieren etwa 20 Prozent der Autofahrer von den neuen Regeln, denen die Schadensbilanz der einzelnen Regionen zugrundeliegt. Ungefähr 15 Prozent werden heraufgestuft, müssen im kommenden Jahr also mehr für ihre Autoversicherung zahlen.

Besonders niedrige Regionalklassen gibt es in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. In Berlin gibt es die höchste Einstufung. Für Teil- und Vollkaskoversicherte bleibt laut GDV dagegen fast alles beim alten.

Strengere Abgasnormen für Motorräder

Neuerungen auch für Motorradfahrer: Vom 1. Januar an erhalten Zweiräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und/oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h nur dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Deren Grenzwerte einzuhalten, stellt dem ADAC zufolge für viele Hersteller eine große Herausforderung dar. Die sollten sie jedoch bewältigen, denn schon von 2020 an gilt die noch strengere Abgasnorm Euro 5.

Weniger schwierig dürfte eine andere Regel umzusetzen sein: Motorräder mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum müssen bald mit ABS und einem sogenannten Kombi-Bremssystem ausgerüstet sein. Verfügt ein Motorrad nicht über diese Sicherheitssysteme, erhält es keine Typgenehmigung. Von 2017 an müssen die Technologien dann in alle neu zugelassenen Motorräder eingebaut sein. Für alte Motorräder bleibt ein Bestandsschutz, sie müssen nicht nachgerüstet werden.

Das Carsharing-Gesetz könnte noch 2016 kommen

Immer mehr Menschen teilen sich ein Auto. Künftig könnten Carsharing-Nutzer mit dem Segen des Staates Privilegien genießen. Im Laufe des Jahres soll ein Gesetz verabschiedet werden, das den Begriff "Carsharing-Fahrzeug" definiert und festlegt, wie diese gekennzeichnet werden sollen. Denkbar ist eine ähnliche Regelung wie beim Elektromobilitäts-Gesetz, das E-Autos Vorteile wie speziell ausgewiesene und gebührenfreie Parkplätze oder die Nutzung von Busspuren einräumt. Allerdings gibt es keinen Zwang für Städte und Gemeinden, das Gesetz umzusetzen.

Weiterhin Förderung für Partikelfilter-Nachrüstung

Außerdem will das Umweltbundesamt die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern weiterhin fördern. Bis Ende 2015 hatte die Bundesregierung ursprünglich 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen aber nur gut 20 Prozent in Anspruch genommen wurden. Deshalb wurde das Geld in den Haushalt für 2016 übernommen und kann von Besitzern eines Dieselautos, das vor 2007 neu zugelassen wurde, in Anspruch genommen werden.

Fußgängerschutz wird wichtiger

Für die Autohersteller ändert sich ebenfalls etwas: Sie müssen das Verletzungsrisiko ihrer Produkte bei Unfällen mit Fußgängern verbessern. Wer beim Crashtest der Sicherheitsorganisation Euro NCAP künftig die Höchstzahl von fünf Sternen erreichen möchte, muss einen Notfall-Bremsassistenten mit Fußgängererkennung an Bord haben. Die Technologie muss bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 40 km/h einen Zusammenstoß mit Fußgängern verhindern können. Bei einem Tempo von 60 km/h muss das Auto seine Geschwindigkeit so stark reduzieren, dass die Verletzungen des Unfallopfers spürbar gemindert werden. Wann genau Euro NCAP das neue Bewertungsschema einführt, steht noch nicht fest.

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