Süddeutsche Zeitung

Zebrastreifen:Runter vom Rad

Wenn ein Radfahrer auf einem Zebrastreifen eine Straße überqueren will, hat er nicht automatisch die gleichen Vorrechte wie ein Fußgänger.

Wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen erläutert, dürfen Radfahrer den Überweg zwar durchaus nutzen - die gleichen Rechte wie Fußgänger haben sie aber nur dann, wenn sie absteigen und schieben.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind Personen, die ein Fahrrad schieben, wie Fußgänger einzustufen, erklärt der ADFC.

Das Kammergericht Berlin kam außerdem zu dem Schluss, dass dies auch dann noch gilt, wenn ein Radler sich auf einem Pedal stehend von der Fahrbahn abstößt.

Fährt ein Radfahrer auf der Straße auf einen Zebrastreifen zu, gelten für ihn laut dem ADFC die gleichen Regeln wie für andere Fahrzeugführer: Fußgängern und Rollstuhlfahrern müssen sie das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.

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dpa
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