Süddeutsche Zeitung

Wintertipps:Fahren bei Nebel und Schnee

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Aufgepasst! Im Winter gelten einige sehr spezielle Bedingungen - auch was die Rechtsvorschriften betrifft.

Ist es eigentlich strafbar, nur mit einem von Schnee und Eis befreiten Guckloch in der Scheibe loszufahren?

Ja, das kostet fünf Euro Strafe. Schwerwiegender ist die Tatsache, dass bei einem dadurch verursachten Unfall die Versicherung eventuell wegen grober Fahrlässigkeit in der Haftpflicht eine Beteiligung fordern und in der Kasko die Zahlung verweigern kann.

Gelten komplett zugeschneite Verkehrsschilder?

Nein. Bis auf zwei Ausnahmen: die an ihrer Form schon klar erkennbaren Schilder "Vorfahrt achten" und "Stop".

Mein Auto ist wintertauglich, die Straße aber nicht geräumt. Muss der Staat dann bei einem Unfall zahlen?

In der Regel nicht. Autofahrer müssen "Straßen so annehmen, wie sie sich darbieten" ( LG Itzehoe, Az. 3 O 239/98). Das bedeutet: Sie müssen in jedem Fall Ihre Fahrweise den Verhältnissen anpassen.

Habe ich mit Schneeketten auf festgefahrener Schneedecke freie Fahrt?

Nein. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Das gilt auch "unter günstigsten Umständen".

Wenn Streugut Lackschäden verursacht - wer zahlt?

Wenn es von der Straße einfach hochgewirbelt wurde, niemand. Von einem Fahrzeug des Winterdienstes, das Streugut abwirft, müssen Sie als Autofahrer Abstand halten. Wird aber ein parkendes Auto in engeren Straßen oder an engeren Stellen von Streugut getroffen, haftet der Winterdienst. Denn dort ist von Hand zu streuen ( BGH, Az. VI ZR 346/87).

Gibt es ein offizielles Tempolimit bei Nebel?

Ja. Bei Sichtweiten unter 50 Metern durch Nebel, Schneefall oder Regen darf auch auf der Autobahn maximal Tempo 50 gefahren werden. Unter Umständen ist das Tempo sogar noch weiter zu reduzieren. UND: Die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel unter 50 Meter Sichtweite einschalten - NICHT bei Schneefall oder Regen.

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