Werkstatt-Besuch:Was sein muss, muss sein

Wer sein Auto reparieren lässt, sollte möglichst schon vorher wissen, worauf zu achten ist - sonst kann es sehr teuer werden.

Klaus Justen

Eigentlich war gar nichts Besonderes zu reparieren, und doch steht am Ende des Werkstatt-Termins meist ein satter Betrag auf der Rechnung. Ganz ausschließen lassen sich teure Überraschungen nicht - aber weitgehend vermeiden. Dabei hilft ein möglichst präziser Auftrag, man sollte sich davor hüten, der Werkstatt eine Art Blankoscheck auszustellen: Pauschalaufträge wie ¸¸TÜV-fertig machen" oder ¸¸urlaubsfit machen" können ins Geld gehen.

Grundregel Nummer eins: gerade vor den Ferien rechtzeitig um einen Termin kümmern. Am besten notiert man sich in den Tagen vor Abgabe des Autos, welche kleineren oder größeren Mängel es außer der Inspektion noch zu beheben gibt.

Seriöser Durchschlag

Mit einer solchen Liste in der Hand kann man den Auftragszettel ausfüllen, so dass die Werkstatt einen detaillierten Reparaturauftrag hat, der wenig Platz lässt für Überraschungen. Dass der Kunde einen Durchschlag des Auftragsscheins erhält, ist bei seriösen Werkstätten Standard. Wenn sich ein Fehler nicht eindeutig beschreiben lässt, sollte man mit dem Meister eine Probefahrt machen - das kann Zeit bei der Fehlersuche sparen.

Bei umfangreicheren Arbeiten sollte ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt oder ein Preislimit festgelegt werden. Die Rechnung darf den Kostenvoranschlag um höchstens 15 Prozent überschreiten. Führt die Werkstatt Arbeiten aus, die vom Auftrag nicht erfasst sind, muss der Kunde nicht zahlen. Der Haken in der Praxis ist allerdings, dass die Werkstatt in diesem Fall die Herausgabe der eingebauten Teile verlangen kann. Auf jeden Fall sollte man in der Werkstatt eine Telefonnummer hinterlassen, damit sie sich bei Rückfragen melden kann.

Pünktlichkeit ist eine Zier

Wie pünktlich muss die Werkstatt arbeiten? Der Kunde sollte darauf achten, dass im Reparaturauftrag ein Abholtermin eingetragen ist. Diesen muss die Werkstatt einhalten. Schafft sie das nicht, hat der Kunde Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen oder auf Ersatz von 80 Prozent der Mietwagenkosten. Aber Achtung: Die Werkstatt hat 24 Stunden Karenzzeit, einen Tag Überziehung muss der Kunde also hinnehmen. Sollte sich im Verlauf der Arbeiten herausstellen, dass zusätzliche Reparaturen nötig sind, hat der Kunde ebenfalls keinen Anspruch auf Ersatz.

Was ist, wenn die Werkstatt Arbeiten ausgeführt hat, die gar nicht in Auftrag gegeben wurden? Der Kunde muss zahlen, wenn diese für ihn ¸¸von Nutzen" sind. Das ist immer dann der Fall, wenn es darum geht, schwerwiegende Sicherheitsmängel zu beseitigen.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Reparatur in keinem angemessenen Verhältnis zum Fahrzeugwert steht. Wer seiner Rostlaube, die bald auf den Schrott soll, einen letzten Ölwechsel gönnen will, muss nicht hinnehmen, dass auch noch die Bremsanlage teuer überholt wird.

Was sein muss, muss sein

Meist nur ein Jahr lang geadestehen

Was ist, wenn die Werkstatt überflüssige oder erfolglose Arbeiten berechnet? Meist müssen die Autobesitzer zahlen, auch wenn sie glauben, die Werkstatt hätte nie und nimmer so viel Arbeitszeit berechnen dürfen. Die Werkstatt darf auch Arbeiten zur Fehlersuche in Rechnung stellen, die nicht zum Erfolg führten - solange diese Arbeiten nach den Regeln der Kraftfahrzeugtechnik nötig waren, um den Fehler einzugrenzen.

Was ist, wenn schlampig gearbeitet wurde? Die Werkstatt muss für ihre Arbeit zwei Jahre lang in Form kostenloser Nachbesserungen geradestehen. Es sei denn, es gelten die Kfz-Reparaturbedingungen. Dann beträgt die Frist zwölf Monate. Da die meisten Werkstätten mit diesen Bedingungen arbeiten, sollte man also mit einer Frist von einem Jahr rechnen.

Wer gleich bei Abholung sein Fahrzeug prüft und sofort reklamiert, hat die besten Chancen auf schnelle und unbürokratische Nachbesserung. Die Werkstatt ist auch verpflichtet, das Kundenfahrzeug vor Beschädigungen durch Dritte und auch vor Diebstahl zu schützen. Sie muss deshalb für entstandene Schäden geradestehen und diese kostenfrei reparieren.

Teure Folgen

Wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder unverhältnismäßig teuer wäre, muss die Werkstatt den Wiederbeschaffungswert erstatten. Kommt es zu einem Schaden, weil die Werkstatt unsachgemäß gearbeitet hat, muss sie für alle darauf entstehenden Schäden haften - was sehr teuer werden kann, wenn zum Beispiel Radschrauben nicht festgezogen wurden und deshalb ein Unfall passiert.

Kann der Kunde die Zahlung verweigern, wenn er mit Arbeit oder Rechnungshöhe nicht zufrieden ist? Solange er nicht zahlt, darf die Werkstatt den Wagen zurückbehalten. Hier muss der Kunde in den sauren Apfel beißen und zahlen. Das sollte aber ¸¸unter Vorbehalt" geschehen. Diesen unbedingt schriftlich auf der Rechnung festhalten.

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