Süddeutsche Zeitung

Abgasskandal:Sollten Dieselfahrer das VW-Angebot annehmen?

VW bietet Käufern, die sich der Musterklage angeschlossen haben, eine Entschädigung. Aber lohnt sich der Deal? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Christina Kunkel, Max Hägler und Angelika Slavik

Die Affäre rund um manipulierte Dieselautos ist vielleicht der größte Industriebetrug der Nachkriegsgeschichte - und seit Ende vergangener Woche um eine Posse reicher. Da platzten die Vergleichsverhandlungen zwischen dem Volkswagen-Konzern und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der in einer Musterklage gegen VW als Kläger agiert und etwa 400 000 Kunden vertritt. Seither beflegeln sich beide Seiten öffentlich. Volkswagen bietet den Dieselfahrern nun eine Entschädigung an: Außergerichtlich, ohne dass die Verbraucherschützer und deren Anwälte involviert sind. Für die Betroffenen ist es eine schwere Entscheidung: Sollen sie annehmen oder ablehnen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Worum geht es genau?

Seit dem 30. September des vergangenen Jahres stehen sich VW und die Verbraucherschützer in Braunschweig vor Gericht gegenüber. Die Musterfeststellungsklage ist so etwas wie eine "Lex Volkswagen", dieses juristische Instrument gab es in Deutschland bislang nicht. Nach wenigen Prozesstagen regte der Vorsitzende Richter Vergleichsverhandlungen an. Ein Vergleich hätte beiden Seiten schnell Rechtssicherheit gegeben und den Klägern schnell zu ihrem Geld verholfen.

Warum ist der Deal geplatzt?

Wer schuld ist, dass es doch nicht zu einem Vergleich kommt, ist zwischen den Parteien umstritten. VW sagt, die Honorarforderungen der gegnerischen Anwälte seien überzogen gewesen. Die Verbraucherschützer sagen, VW habe bei der Abwicklung des Vergleichs tricksen wollen. Fakt ist: VW bietet den geschädigten Kunden nun eine Entschädigung an, allerdings ohne Beteiligung des Vzbv oder seiner Anwälte.

Welche Möglichkeiten haben VW-Kunden jetzt?

VW-Kunden haben nun zwei Optionen. Sie können das Angebot von VW annehmen, dann wird das Geld schnell ausgezahlt und das Thema Dieselaffäre ist für sie endgültig erledigt. Diese Kunden haben dann aber keine weitere rechtliche Handhabe gegen VW, selbst wenn spätere Urteile anderen Kunden zum Beispiel mehr Geld zusprechen würden. Für all jene, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben und den Deal nicht annehmen, läuft die Klage einfach weiter, demnächst soll ein neuer Verhandlungstermin angesetzt werden.

Welche Option ist besser?

Das kommt auf die Motivation der einzelnen Kläger an. Stephan Lorenz, Rechtsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, findet zumindest, "es spart Zeit und Nerven" den Vergleich anzunehmen. Anders ist die Lage für all jene, denen es weniger ums Geld geht denn ums Prinzip: Für sie wiegen vermutlich die Argumente schwerer, die gegen das Angebot von VW sprechen. Auch Verbraucheranwälte wie Christopher Rother raten zum Abwarten: Ein im Mai anstehendes Urteil beim Bundesgerichtshof könnte die Musterfeststellungsklage ohnehin obsolet machen - und dann würden die Karten neu gemischt, wenn Verbraucher nur genügend Druck machten. Und es seien höhere Entschädigungen möglich, glaubt Rother.

Was spricht gegen das Angebot?

Kritiker werfen VW vor, mit dem Vergleichsangebot tricksen zu wollen: Das BGH-Urteil beende möglicherweise die Praxis, bei der Berechnung der Entschädigungszahlung eine Pauschale für die Nutzungsdauer des Autos vom Kaufpreis abzuziehen, wie es viele Gerichte bislang bei den Einzelklagen machen. VW versuche, so argumentieren Kritiker, möglichst viele Fälle, die von so einem BGH-Urteil profitieren könnten, noch davor abzuschließen. Zudem werfen die Gegner VW vor, die für die Industrie unangenehme Musterfeststellungsklage grundsätzlich schwächen zu wollen.

Warum ist die Summe geringer als in den USA?

VW will insgesamt etwa 830 Millionen Euro für die Vergleiche zur Verfügung stellen. Je nach Fahrzeugtyp und -alter bedeutet das laut Konzern eine Summe zwischen 1350 und 6257 Euro pro Halter. Dass die Summen, die Käufern in den USA gezahlt wurden, deutlich höher ausfielen, erklärt der Münchner Rechtsprofessor Lorenz mit den unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen: In den USA werde traditionell sehr viel verbraucherfreundlicher geurteilt, Unternehmen von Schadenersatzforderungen auch mal in die Pleite getrieben. Deshalb müssten Konzerne dort bei Vergleichen großzügiger sein - weil ihr Prozessrisiko größer sei als in Europa.

Für wen gilt das VW-Angebot?

Das Angebot von VW richtet sich nur an jene VW-Fahrer, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Wie viele das genau sind, dazu schwanken die Angaben zwischen 400 000 und 470 000. Zudem müssen Kläger das Auto vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben, damals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben und, wichtig, immer noch im Besitz des Fahrzeugs sein. Wer privat gegen VW geklagt hat, für den kommt der Vergleich ebenfalls nicht in Frage. VW zufolge laufen 70 000 Verfahren gegen Volkswagen, dazu gab es bereits 55 000 Urteile, die durchaus unterschiedlich ausgefallen sind: Überwiegend wurden die Ansprüche abgewiesen, manche Verfahren endeten mit einem Vergleich, einige Fälle wurden an den BGH verwiesen - oder zugunsten der Kläger entschieden.

Was muss man tun, wenn man das Angebot annehmen möchte?

Wie genau die Auszahlung abläuft, ist noch offen. VW betont zwar, "bereits mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform" zu arbeiten, auf der die Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. Doch noch findet sich unter www.vergleich.volkswagen.de nur der Hinweis, dass man Ende März ein "unkompliziertes, schnelles" Angebot machen möchte.

Ist der Dieselskandal damit beendet?

Wer den Vergleich annimmt, für den haben sich alle Ansprüche gegen VW erledigt. Aber sonst ist die juristische Aufarbeitung der Dieselaffäre längst nicht zu Ende: Die Musterfeststellungsklage läuft weiter - mit der Möglichkeit, für die Dieselfahrer deutlich höhere Summen zu erstreiten, die allerdings nach dem Urteil erst recht einzeln eingeklagt werden müssen. Dazu kommt das BGH-Urteil, diverse Einzelklagen und Klagen der Aktionäre, die sich von VW über den Tisch gezogen fühlen.

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Quelle:
SZ vom 18.02.2020/cku
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