Vorschriften und Bestimmungen:Was gilt nun?

Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht oder nicht? Verliert man den Versicherungsschutz, wenn man im Winter mit sommerbereiftem Auto in einen Unfall verwickelt wird? Der Neuregelung fehlt es an Eindeutigkeit.

Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht oder nicht? Verliert man den Versicherungsschutz, wenn man im Winter mit sommerbereiftem Auto in einen Unfall verwickelt wird? Die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung hat eine Menge Fragen aufgeworfen - weil sie eine deutliche Schwäche hat: Es fehlt an Eindeutigkeit.

Winterreifen 2007

Sogenannte Ganzjahresreifen sind auf der Seitenwand mit "M+S" gekennzeichnet, dem englischen Kürzel für Mud and Snow (Matsch + Schnee).

(Foto: Foto: ddp)

Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Es sind zwei Sätze, die unter Deutschlands Autofahrer im vergangenen Jahr für reichlich Verwirrung sorgten: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage", heißt es im neugefassten Paragraphen 2 in Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Was ist "geeignete Bereifung"?

Was allerdings eine geeignete Bereifung ist, lässt sich so pauschal nicht sagen. Je nach Wetterverhältnissen kann selbst im Dezember ein guter Sommerreifen geeignet sein. Wenn das Sonnenwetter jedoch plötzlich in munteres Flockentreiben umschlägt, riskiert der Sommerreifenfahrer bereits ein Bußgeld von 20 Euro. Doppelt so hoch fällt die Strafe aus, wenn es aufgrund der falschen Bereifung zur Behinderung des Straßenverkehrs kommt. In diesem Fall ist auch mit einem Punkt im Flensburger Register zu rechnen.

Sommerreifen im Winter?

Grundsätzlich darf das Auto auch im Winter mit Sommerreifen fahren. Selbstverständlich müssen sie in gutem Zustand sein und sollten drei Millimeter Profiltiefe besitzen, auch wenn gesetzlich nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind, empfehlen Reifenexperten. Doch in der Praxis tun sich Autofahrer, die auf den saisonalen Reifenwechsel verzichten, keinen Gefallen.

Denn zum einen verlieren die Sommerpneus bereits bei Temperaturen unter sieben Grad plus den optimalen Grip und mindern somit die eigene Sicherheit. Zum anderen haben winterliche Sommerreifenfahrer - vor allem seit der StVO-Neuregelung - in Versicherungsfragen den Schwarzen Peter, wenn es auf winternasser, glatter oder verschneiter Fahrbahn zum Unfall kommt. Den Schaden des Unfall-Opfers zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar immer, auch wenn der Verursacher mit ungeeigneten Reifen auf der Piste war, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird man bei schneeglatter Straße unverschuldet ins Unfallgeschehen verstrickt und dabei mit Sommerpneus erwischt, droht aber eine Mitschuldensquote von 20 Prozent, warnen die Experten vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat.

Was gilt nun?

Auch die Vollkaskoversicherung kann die Schadenregulierung verweigern, wenn der Fahrer nachweislich grobfahrlässig gehandelt hat. Wer im Winter mit abgefahrenen Sommerreifen durch Berglandschaften fährt, sollte sich also nicht darauf verlassen, dass seine Vollkasko zahlt, wenn es zum Unfall kommt.

Ganzjahresreifen - eine gute Alternative?

Neben Sommer- und Winterreifen gibt es auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen. An die Leistungen von Sommer- und Winterreifen kommen diese Pneus nicht heran, da sind sich die Experten der "Initiative Reifensicherheit" einig. Doch in bestimmten Fällen - zum Beispiel für Autovermieter oder Taxiunternehmen - können sie eine durchaus sinnvolle Alternative zum Saisonreifen sein, meinen die Reifenprofis. Ganzjahresreifen sind auf der Seitenwand mit "M+S" gekennzeichnet, dem englischen Kürzel für Mud and Snow (Matsch + Schnee). Doch gerade auf Schnee zeigen die Allwetterpneus oft ziemliche Schwächen, stellte der ADAC in seinen Testreihen fest.

Was muss ein Winterreifen können?

Ein Schneekristall - umrahmt von einem gezackten Berg: Ist dieses Symbol auf dem Gummi, handelt es sich in jedem Fall um einen Reifen mit ausgesprochener Wintertauglichkeit. Voraussetzung für die Nutzung dieses Symbols ist ein weltweit anerkanntes Testverfahren (ASTM). Dieses Verfahren prüft, ob der Testreifen auf winterlichen Straßen bei ABS-Bremsungen bessere Ergebnisse liefert, als ein genau definierter Norm-Reifen. Wenn der Testreifen im Vergleich zum Normreifen eine um mindestens sieben Prozent höhere Bremsleistung bringt, hat er das Soll erreicht. Eine Vielzahl, der auf dem Markt angebotenen Winterreifen erfüllt dieses Kriterium, auch wenn noch nicht alle mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.

Winterreisen ins Ausland

Wer einen Winterurlaub im Ausland plant, sollte sich unbedingt über die aktuellen Bestimmungen in punkto Winterreifen informieren. In Finnland zum Beispiel sind Winterreifen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 29. Februar vorgeschrieben. Auch in Schweden herrscht Winterreifenpflicht,

Touristen sind von der Regelung allerdings ausgenommen. In anderen Ländern - etwa in Frankreich, Österreich oder Italien - dürfen bestimmte Straßen und Gebirgspässe im Winter lediglich mit Winterreifen befahren werden. In Slowenien herrscht vom 15. November bis zum 15. März eine generelle Winterreifenpflicht. Die Letten halten es wie die Finnen und schreiben die Wintergummis vom 1. Dezember bis zum 29. Februar vor.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: