Verkehrssicherheit:Was sich für Auto- und Radfahrer 2017 ändert

mobiles leben ausgabe ET 24.12.2016 Illustration Verkehr Auto

2017 beginnt bald, und wie in jedem Jahr ändern sich einige Gesetze und Regeln. Illustration: Alper Özer; Fotos: Christian Endt, dpa

  • Wie in jedem Jahr ändern sich auch 2017 einige Regeln und Gesetze für Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer.
  • Aber nicht jede Änderung halten Experten für sinnvoll.
  • Dank neuer Gesetze werden Elektroautos attraktiver und das Carsharing vereinfacht.

Von Marco Völklein

Rettungsgasse links bilden

Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt ab sofort: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder die Fahrzeugschlange zum Stillstand kommt, müssen die Autofahrer eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und dem Fahrstreifen unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Fahrspuren ziehen also die Autos auf dem linken Fahrstreifen nach links und alle anderen nach rechts.

Bisher sollte beispielsweise bei vier Spuren die rettende Gasse in der Mitte gebildet werden, erläutert Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). "Die Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen wird damit endlich aufgegeben." Diese Neuregelung schaffe Klarheit und werde die Akzeptanz der Rettungsgasse unter den Verkehrsteilnehmern erhöhen, hoffen die Leute vom DVR.

Tempo 30 vor Schulen

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, die auf Tempo 30 reduziert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auf Hauptverkehrsstraßen aber waren die Hürden für eine Absenkung auf Tempo 30 bislang sehr hoch. Künftig können Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen leichter ausweisen, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen. Der komplizierte Nachweis einer Gefahrenlage entfällt, erklärt der Autofahrerklub ADAC.

Dem ökologisch orientierten Verkehrsclub Deutschland (VCD) reicht das nicht: "Tempo 30 muss Basisgeschwindigkeit in Städten und Gemeinden werden", sagt Gerd Lottsiepen vom VCD. "Denn Kinder und ältere Menschen sind in der ganzen Stadt unterwegs und nicht nur an bestimmten Orten."

Radwege frei für E-Bikes

E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, die auch von alleine fahren können; im Gegensatz dazu muss der Fahrer bei einem Pedelec immer treten und wird vom E-Motor nur unterstützt. Bei beiden schaltet der E-Motor allerdings bei 25 Kilometern pro Stunde ab. Anders ist das bei S-Pedelecs: Da muss der Fahrer zwar auch treten, der Motor unterstützt jedoch bis zu einem Höchsttempo von 45 Kilometer pro Stunde. Bislang galt: Fahrer von Pedelecs dürfen Radwege benutzen, für E-Bike-Fahrer sowie S-Pedelec-Nutzer waren diese tabu.

Das ändert sich nun - aber weniger verwirrend wird es durch die Neuregelung auch nicht, fürchtet der VCD. Denn nun können die Kommunen ein neues Verkehrsschild anbringen, wenn sie einen dafür geeigneten Radweg auch für E-Bikes freigeben wollen. Die schnelleren S-Pedelecs müssen aber auf jeden Fall weiter auf der Fahrbahn fahren.

Der VCD befürchtet in der Praxis ein Durcheinander auf den Radwegen: Viele S-Pedelec-Fahrer könnten das neue Schild falsch interpretieren und mit ihren schnellen Flitzern auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sein, sagt VCD-Fachmann Lottsiepen. Das Ganze sei ein "Schildbürgerstreich erster Güte" - zumal E-Bikes "allenfalls in homöopathischen Dosen" auf den Straßen unterwegs sind, wie der Zweirad-Industrieverband ergänzt. Besser wäre es gewesen, findet Lottsiepen, wenn der Gesetzgeber einfach die Radwege für alle E-Rad-Ausführungen bis 25 Stundenkilometer freigegeben hätte.

Neue Regeln für Radler und teurere Führerscheine

Neue Regeln an der Ampel

Bislang galten für Fahrradfahrer auf Radwegen die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden waren. Von 2017 an gilt eine neue Regelung: Ist keine spezielle Radfahrerampel oder kein kombiniertes Fußgänger-/Radfahrer-Zeichen installiert, müssen sich die Radfahrer nach den Signalen richten, die für die Autofahrer eingerichtet wurden.

Kinder radeln mit den Eltern

Bislang mussten Kinder bis zum achten Lebensjahr immer auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden war. Radelnde Eltern, die die Kleinen begleiteten, stellte das vor ein praktisches Problem: Wo sollten sie fahren? Nun gilt: Eltern dürfen mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr gemeinsam auf dem Gehweg radeln; alternativ dazu dürfen nach Angaben der Juristen des Radfahrerverbands ADFC die Kinder auch gemeinsam mit der Begleitperson den Radweg nutzen, sofern dieser baulich getrennt ist.

Eine längst überfällige Entscheidung, betont VCD-Experte Lottsiepen: "Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten." Fußgänger dürfen selbstverständlich nicht gefährdet werden. "Auch das steht in der StVO", heißt es beim VCD. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen sind laut ADFC für Kinder unter acht Jahren aber weiterhin tabu.

Führerschein wird teurer

Autofahren ist nicht gerade günstig - und wird nun noch ein bisschen teurer. So steigen nach acht Jahren die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos. Die theoretische Prüfung kostet jetzt inklusive Mehrwertsteuer 11,90 Euro statt 11,10 Euro. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,75 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.

Damit steigen die Kosten für den Führerschein weiter, was nach Ansicht des Auto Club Europa (ACE) aber vor allem auch an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. "Die jetzt angehobenen Prüfgebühren sind ja nur ein kleiner Teil", sagt Constantin Hack vom ACE. Abnehmen werde die Zahl der Führerscheinprüflinge dadurch nicht. "Dass der Führerschein immer noch wichtig und für viele fast unerschwinglich ist, sehen wir an den Finanzierungsangeboten im Netz und der Nachfrage", sagt Hack. Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung: Je nach Bundesland werden laut ACE Gebühren zwischen 34,99 Euro und 54,86 Euro erhoben.

Sauberere Motorräder

Neue Motorräder und Kleinkrafträder können von Januar 2017 an nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Norm Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 Dezibel betragen. Die Neureglung gilt jedoch nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandsschutz. "Das sorgt aber dafür, dass viele Händler nun die alten Maschinen loswerden wollen", sagt Hack. Unter Umständen seien Schnäppchen drin.

Verschärfte Verbrauchstests und strengeres Handyverbot

Testzyklus für Neuwagen

Neuwagen werden von September 2017 an nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) geprüft. Dieser Testzyklus wird zwar auch auf einem Rollenprüfstand durchgeführt - er ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr unterschiedliche Fahrprofile und dürfte zumindest zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen. Letztlich, heißt es beim VCD, bedürfe es aber Verbrauchstests unter realen Straßenbedingungen. Denn auch bei dem neuen WLTP-Testzyklus dürften die Hersteller auf legale Schlupflöcher zurückgreifen. So entspreche beispielsweise die Temperatur im Labor nicht den realen durchschnittlichen mitteleuropäischen Außentemperaturen, die wiederum die Abgasreinigung sowie den Verbrauch beeinflussen.

Achtung im Ausland

Auch im Ausland gibt es Änderungen für Auto- und Motorradfahrer. So heben Italien und die Niederlande zum 1. Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr an, warnt der ADAC: Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem drohen künftig neben Geldbußen von 161 bis 646 Euro auch ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. Nach einem Unfall kann auch das Handy eingezogen werden. Die Maßnahmen betreffen auch ausländische Autofahrer und kommen einem Fahrverbot gleich, so der ADAC. In Frankreich besteht für Motorradfahrer zudem bereits seit dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht.

Braune Plakette? Ab zum TÜV

Bis spätestens 31. Dezember 2016 müssen alle Autos mit brauner Prüfplakette zur Hauptuntersuchung (HU). Bei einem Überziehen drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Wer zwei Monate im Verzug ist, muss 15 Euro zahlen, vier Monate kosten 25 Euro. Ab acht Monaten werden 60 Euro und ein Punkt fällig. Und: "Fahrer, die 2017 mit brauner Plakette unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz", warnt der TÜV Südbayern. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder nur an einem beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen. Den Monat für die fällige HU lesen Autobesitzer am einfachsten an der Stellung der Plakette ab: Die Zahl, die dort nach oben zeigt, ist der Monat, das Jahr steht im inneren Kreis. 2017 müssen Autos mit rosafarbener Plakette zur HU.

Verschärftes Handyverbot

Für das Jahr 2017 plant der Gesetzgeber eine Verschärfung des Handyverbots am Steuer. Dann soll die Regelung ausgeweitet werden auf weitere Geräte beispielsweise Tablets oder E-Book-Reader. Das hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt. Nach Angaben des ADAC ist auch eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion. Ausdrücklich erlaubt werden soll die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays, so der ACE.

Neues Carsharing-Gesetz

Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett ein Carsharing-Gesetz verabschiedet, es soll aller Voraussicht nach im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Auto zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Das Gesetz schafft zudem die Grundlage, damit die Kommunen künftig separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen können. Die Städte und Gemeinden sollen dann mit einem neuen Verkehrsschild diese speziell für Carsharing-Autos reservierten Parkplätze kennzeichnen können.

Stromer fahren steuerfrei

Käufer von Elektroautos genießen bereits seit Mitte November weitere Steuererleichterungen. Nach Angaben des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung gilt bei erstmaliger Zulassung eines Stromers eine Steuerbefreiung für zehn Jahre. Zuvor waren stromgetriebene Fahrzeuge fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Und wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, muss dies den Angaben zufolge nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: