1. Dauerhaft auf der Mittelspur fahren ist verboten
"Sensation! Autobahn-Fahrer entdeckt weitere Fahrbahn rechts neben der Mittelspur", so lautete Anfang des Jahres eine Schlagzeile des Postillon. Natürlich traf das Satire-Magazin damit einen Nerv. Denn gefühlt liebt es kein Volk so sehr, dauerhaft bei gleicher Geschwindigkeit auf der Überholspur zu bleiben, wie die Deutschen. Doch das ist verboten. Es gilt: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
Doch es gibt eine Ausnahme: "Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen (...) gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge (...) den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."
Das heißt, die mittlere Bahn darf durchgängig benutzt werden, wenn "hin und wieder" ein Auto überholt wird. Das ist natürlich nicht sehr präzise vom Gesetzgeber formuliert. Der ADAC empfiehlt, dass man spätestens 20 Sekunden nach dem Überholvorgang auf die rechte Spur wechseln sollte. Hat die Autobahn allerdings drei oder mehr Spuren, dann sei "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen", so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sehen also: Es bleibt kompliziert.