Verkehrsrecht:Mittelspurschleicher und Blinkmuffel

Autofahrer, die stur den Mittelstreifen besetzen, können einem den letzten Nerv rauben. Was die wenigsten wissen: Das ist erlaubt. Die gängigsten Verkehrsmythen - und ob sie zutreffen.

Von Felix Reek

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Mittelspur auf der Autobahn

Quelle: Robert Haas

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1. Dauerhaft auf der Mittelspur fahren ist verboten

"Sensation! Autobahn-Fahrer entdeckt weitere Fahrbahn rechts neben der Mittelspur", so lautete Anfang des Jahres eine Schlagzeile des Postillon. Natürlich traf das Satire-Magazin damit einen Nerv. Denn gefühlt liebt es kein Volk so sehr, dauerhaft bei gleicher Geschwindigkeit auf der Überholspur zu bleiben, wie die Deutschen. Doch das ist verboten. Es gilt: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."

Doch es gibt eine Ausnahme: "Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen (...) gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge (...) den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."

Das heißt, die mittlere Bahn darf durchgängig benutzt werden, wenn "hin und wieder" ein Auto überholt wird. Das ist natürlich nicht sehr präzise vom Gesetzgeber formuliert. Der ADAC empfiehlt, dass man spätestens 20 Sekunden nach dem Überholvorgang auf die rechte Spur wechseln sollte. Hat die Autobahn allerdings drei oder mehr Spuren, dann sei "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen", so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sehen also: Es bleibt kompliziert.

Leasing-Blitzanlage A45

Quelle: dpa

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2. Rechts überholen ist immer verboten

Was also tun, wenn links neben Ihnen seit Kilometern ein Auto auf der Mittelspur fährt und keine Anstalten macht, den Fahrstreifen zu wechseln? Darf man einfach Gas geben und rechts vorbeiziehen?

Das geht natürlich nicht. Laut Straßenverkehrsordnung ist grundsätzlich "links zu überholen". Doch auch auf der Autobahn gibt es Ausnahmen.

Ist der Verkehr zähflüssig (bis zu 60 km/h), darf rechts schneller als links gefahren werden. Allerdings nur maximal 20 km/h mehr als auf der anderen Spur. Auch auf dem Beschleunigungsstreifen an Auffahrten darf rechts überholt werden, um auf die Autobahn zu gelangen. Ansonsten ist rechts überholen auf Schnellstraßen verboten.

Senioren im Straßenverkehr

Quelle: dpa

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3. Senioren am Steuer sind eine Verkehrsgefahr

Wenn ein älterer Mitbürger Gas- und Bremspedal verwechselt und schlagzeilenträchtig einen Unfall baut, wird sie wieder laut: Die Forderung, Senioren den Führerschein zu entziehen oder sie zumindest regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit zu testen. Aber wird man mit dem Alter zwangsläufig eine Gefahr am Steuer? Sicher, der Körper lässt nacht, die Reaktionszeiten werden länger. Doch gleichzeitig ist die Erfahrung im Verkehr wesentlich höher.

Statistisch gesehen sind tattrige Autofahrer ein reines Vorurteil. 2014 waren etwa 70 000 Menschen ab 64 Jahren an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Damit machen sie einen Gesamtanteil am Unfallvolumen von 12,6 Prozent aus. Ihr Anteil an der Bevölkerung liegt aber bei etwa 20 Prozent. Das heißt Senioren sind unterdurchschnittlich an Unfällen beteiligt. An der Spitze liegen immer noch die 18- bis 24-jährigen Autofahrer.

Einen Haken hat die Statisitik jedoch: Auch wenn Senioren in weniger Unfälle geraten, verursachen sie sie häufiger als andere Altersgruppen. 66,9 Prozent der über 64-jährigen waren Schuld an ihrem Unfall. Mit 75 ist es noch gravierender. Dann sind es sogar etwa 75 Prozent.

Radfahrer im Münchner Stadtverkehr, 2012

Quelle: Stephan Rumpf

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4. Man muss nicht blinken

In Kreiseln ist es vielleicht am auffälligsten: Wir Deutschen sind blinkfaul. Bei der Ausfahrt (und nur da) betätigt kaum noch jemand den Fahrtrichtungsanzeiger. Aber auch in der Stadt und auf Autobahnen greift diese Unsitte um sich. Die Statistik gibt der subjektiven Beobachtung recht: Laut einer Studie des ACE blinken ein Drittel der Deutschen (31 Prozent) selten oder grundsätzlich nicht. Nur knapp die Hälfte blinkt immer. Selbst innerhalb Europas liegen wir damit an der Spitze, vor Frankreich (27 Prozent) und Belgien (22 Prozent) sowie den Niederlanden (22 Prozent).

Verkehrspsychologe Edmund Wirzba sieht dies als Teil einer allgemeinen Entwicklung, eines "Verfalls der Höflichkeit", wie er es der Welt erklärte. Immer weniger Türen würden aufgehalten, in der U-Bahn böte man älteren Menschen keinen Platz mehr an. "Gesellschaftliche Werte wie Pünktlichkeit, Rücksichtnahme und Wertschätzung werden weiter nachlassen", so Wirzba. "Die Leute sind grober zueinander und oft sehr gereizt." Übertragen auf den Straßenverkehr heißt das: Der Blinker bleibt aus, der andere sieht doch, was ich mache.

Ungefährlich ist das nicht. Genaue Statistiken gibt es nicht, doch Experten gehen davon aus, dass in 25 bis 30 Prozent aller Unfälle das fehlende Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers seine Mitschuld trägt. In Kombination mit verkehrswidrigem Verhalten kann das zu einer 100-prozentigen Haftung bei einem Unfall führen. Dabei ist die Regelung eigentlich klar: Geblinkt werden muss beim Spurwechsel, beim Vorbeifahren an einem Hindernis und bei jeder Richtungsänderung.

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Quelle: Marco Einfeldt

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5. Motorradfahrer dürfen sich durch den Stau schlängeln

Es ist einer der großen Vorteile von Motorrädern: Kommt es zum Stau, kann man sich einfach mit ihnen hindurchschlängeln. Doch das ist gar nicht erlaubt, da man streng genommen in diesem Moment rechts überholt. Auf der Autobahn muss zudem ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Sonst wird es teuer: bis zu 145 Euro und einen Punkt in Flensburg kostet das Vergehen. Normalerweise toleriert die Polizei aber dieses Verhalten.

In der Stadt, an einer Ampel zum Beispiel, darf man sich durch die Gasse schieben, wenn genug Platz vorhanden ist, es in mäßiger Geschwindigkeit und mit besonderer Vorsicht geschieht. Dies gilt übrigens auch für Fahrräder.

ADAC Parkhaustest - Parkhaus Oberanger in München

Quelle: picture alliance / dpa

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6. Männer dürfen nicht auf Frauenparkplätzen parken

Es hört sich kurios an, aber Frauenparkplätze gibt es eigentlich gar nicht. Sie sind von privaten Parkhäusern angebotene Flächen, meist gut beleuchtet und in der Nähe des Ausgangs, damit Frauen sich dort sicherer fühlen. Die Straßenverkehrsordnung kennt diesen Begriff aber nicht. Das heißt, auch Männer dürfen dort parken. Das gleiche gilt für "Mutter und Kind"-Parkplätze.

Trotzdem müssen Autofahrer mit Konsequenzen rechnen. Der private Betreiber des Parkhauses kann verlangen, dass der Wagen weggefahren wird. Kommt der Autofahrer der Anweisung nicht nach, kann ein Hausverbot oder im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohen.

© Süddeutsche.de/harl/dd
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