Verkehrsrecht:"Dashcams sollten aus den Autos verbannt werden"

Eine Dashcam an einem Rückspiegel

Eine Dashcam an einem Rückspiegel: Richter müssen im Streitfall stets abwägen, ob sie die Bilder verwenden dürfen.

(Foto: picture alliance / Wolfgang Kumm)

Dürfen Autofahrer mit Minikameras den Verkehr filmen - und Richter die Bilder als Beweis nutzen? Das entscheidet der Bundesgerichtshof. Verkehrsanwältin Daniela Mielchen fürchtet eine große private Überwachungsoffensive.

Interview von Thomas Harloff

Immer mehr Fahrer nutzen Dashcams in ihren Autos. Auf dem Armaturenbrett befestigte Minikameras, die durch die Windschutzscheibe den Straßenverkehr filmen. Erlaubt ist das nur in sehr engen Grenzen, schon gar nicht darf immer und überall aufgezeichnet werden. Trotzdem lassen immer mehr Verkehrsrichter die Bilder als Beweismittel zu, um die Schuldfrage bei einem Unfall zu klären. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH), ob das grundsätzlich erlaubt werden soll. Verkehrsanwältin Daniela Mielchen aus Hamburg ist Expertin für das Thema - und macht sich große Sorgen um den Datenschutz.

SZ: Welche Auswirkungen hat die Frage, ob Dashcam-Bilder vor Gericht als Beweismittel verwendet werden dürfen oder nicht?

Daniela Mielchen: Es geht einerseits um die informationelle Selbstbestimmung - das hat Gewicht, sogar Grundrechtscharakter. Das heißt, ich darf grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung meiner personenbezogenen Daten bestimmen. Ich habe also das Recht darauf, dass keine Filme von mir ohne mein Wissen oder gegen meinen Willen in Umlauf gelangen, die im Straßenverkehr mit solchen Kameras aufgezeichnet wurden. Andererseits geht es um effektiven Rechtsschutz. Wenn ein Richter nur auf Grundlage der Videobilder ein richtiges Urteil fällen kann, dann möchte er diese natürlich als Beweismittel nutzen. Auch wenn diese Bilder womöglich unerlaubt beschafft wurden.

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Das erinnert ein wenig an die Fälle der Steuer-CDs, die im Ausland illegal beschafft und mit denen zahlreiche Steuersünder überführt wurden.

Das ist tatsächlich vergleichbar. Um ein Beispiel aus dem Verkehrsrecht zu skizzieren, damit man sich in einen Richter hineinversetzen kann: Die Autos von Fahrer A und Fahrer B sind kollidiert; es sieht so aus, als sei A von hinten auf B aufgefahren. Jetzt sagt A: 'Das stimmt nicht, B ist rückwärts gefahren. Man sieht es auf dem Dashcam-Video.' Das schaut sich der Richter an und sieht darin, dass B tatsächlich rückwärts gefahren ist. Kein Richter dieser Welt wird dann das Video nicht verwenden und ein falsches Urteil sprechen. In diesem Moment würde es ihm natürlich helfen, wenn die informationelle Selbstbestimmung hinter einem effektiven Rechtsschutz zurücktreten muss.

Klar, denn die Bilder würden zu mehr Gerechtigkeit führen.

Auch ich bin dafür, dass man im Sinne der Gerechtigkeit jeden Beweis heranzieht. Auf der anderen Seite sähe ich es sehr kritisch, wenn der BGH jetzt diese Aufzeichnungen grundsätzlich zulassen würde. Denn damit würde er der gegenseitigen und dauerhaften Überwachung Tür und Tor öffnen. Ich wünsche mir, dass der BGH diesem Szenario mit seinem Urteil einen Riegel vorschiebt. Ich befürchte aber, dass er das nicht tut.

Richter in unteren Instanzen haben bereits Dashcam-Bilder zugelassen. Die Begründung: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich freiwillig der Beobachtung aus, zum Beispiel auch durch die Polizei.

Stimmt, das Oberlandesgericht Stuttgart hat so entschieden. Die Richter argumentierten, das Recht der informationellen Selbstbestimmung sei nicht so schützenswert, weil die Aufnahmen nicht im Kernbereich privater Lebensgestaltung oder in der engeren Privat- oder gar Intimsphäre stattfanden. Es ist auch okay, das so zu machen, und ich habe jedes Verständnis für Richter, die es so machen. Aber wir müssen uns fragen: Wollen wir wirklich, dass künftig in allen Autos ständig Kameras laufen, die das ganze Geschehen überall aufzeichnen?

Sie scheinen das nicht zu wollen.

Nein, denn es wird ja nicht nur ein Unfall aufgezeichnet, sondern das ganze Verkehrsgeschehen vor dem Auto, und zwar ständig. Ein Beispiel: Sie wohnen in der Stadt, in einer Erdgeschosswohnung, vor Ihrem Haus befindet sich ein Parkplatz. Möchten Sie, dass die Autofahrer, die dort einparken, ständig in Ihr Wohnzimmer filmen? Wenn ein solches Szenario möglich ist, ist meine persönliche Meinung: Dashcams sollten aus den Autos verbannt werden.

Aber es ist doch unrealistisch, dass das für immer und alle Zeit so bleibt. Gibt es eine Perspektive, die auch den gewünschten Rechtsschutz berücksichtigt?

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat ja schon eine europaweit einheitliche Datenschutzregelung gefordert, in der steht, dass anlassbezogen oder bei besonders schweren Verstößen aufgezeichnet werden darf. Oder wenn die entstehenden Bilder direkt gelöscht werden. Wenn also Dashcam-Bilder genutzt werden können, dann bitte unter wirklich strengen Standards.

Aber sind die Aufnahmen nicht spätestens dann gefragt, wenn das selbstfahrende Auto kommt? Dann wird es doch noch schwieriger als heute, die Schuldfrage zu klären.

Dann wird es gezwungenermaßen ganz andere Technik-Standards geben, die Kameras sicher umfassen. Aber die Bilder werden nicht nötig sein, um einen Unfall aufzuklären. Dann gibt es einen Ereignisspeicher im Auto, den ein Gutachter ganz normal auslesen und mit dem er den genauen Hergang rekonstruieren kann. Wie ein Flugschreiber im Flugzeug. Dann geht es ja nicht mehr um die Schuldfrage, sondern einzig darum, an welcher Stelle die Technik versagt hat.

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