Süddeutsche Zeitung

Verkehrsrecht:Auto nach Wildunfall checken

Wem ein Reh oder auch ein Wildschwein oder Hase unter die Räder gekommen ist, der muss die Polizei unter der Notrufnummer 110 verständigen und die Unfallstelle sichern. Darauf weist der Tüv Süd hin. Die Polizei informiert den Jagdpächter, der kümmert sich um das Tier. Doch was ist mit dem Auto? Vom Ausmaß des Schadens hängt es ab, ob man weiterfahren kann oder ob abgeschleppt werden muss, so der Tüv. Folgende Punkte erfordern einen Abschleppdienst: Wenn Öl oder Kühlwasser austreten, wenn die Scheinwerfer kaputt sind oder wenn die Frontscheibe beschädigt ist, so dass die Sicht nicht mehr einwandfrei ist. Ein gründlicher Blick unter das Auto zeigt zudem, ob Kunststoffplatten gesplittert sind und scheuern oder sich lösen können. Die Polizei stelle Autofahrern eine Bescheinigung für die Versicherung aus. Um angemessenen Schadenersatz zu bekommen, seien zudem Fotos von der Unfallstelle sinnvoll, rät die Prüforganisation.

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SZ/dpa
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