Sommer, die Sonne brennt und jedes Stück überflüssige Kleidung lässt die Körpertemperatur steigen. Wäre es da nicht toll, einfach in Flip Flops Auto zu fahren, oder gleich barfuß? Aber das ist sicher verboten, oder?
Nein, ist es nicht. Der Gesetzgeber macht keine Angaben zum Schuhwerk, das beim Führen eines Kraftfahrzeuges getragen werden muss. Barfuß, in Socken, in Sandalen oder Flip Flops, alles ist erlaubt.
Allerdings nur, so lange kein Unfall verursacht wird. Stellt dann ein Gericht fest, dass der Fahrer unzureichendes Schuhwerk trug, wie zum Beispiel Flip Flops oder High Heels, und diese einen Einfluss auf den Unfall hatten, gilt das als Verletzung der Sorgfaltspflicht und kann eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.