Verkehr:Sechs populäre Irrtümer von Autofahrern

Wer ständig auf der Mittelspur fährt, nervt nicht nur, er verhält sich auch noch falsch. So denken viele Verkehrsteilnehmer. Doch das stimmt nicht.

Von Felix Reek

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Mit Flip Flops Auto fahren ist verboten

Mit Flipflops oder Havaianas kein Vollkasskoschutz

Quelle: obs; CosmosDirekt; iStock; Nobilior/obs

Sommer, die Sonne brennt und jedes Stück überflüssige Kleidung lässt die Körpertemperatur steigen. Wäre es da nicht toll, einfach in Flip Flops Auto zu fahren, oder gleich barfuß? Aber das ist sicher verboten, oder?

Nein, ist es nicht. Der Gesetzgeber macht keine Angaben zum Schuhwerk, das beim Führen eines Kraftfahrzeuges getragen werden muss. Barfuß, in Socken, in Sandalen oder Flip Flops, alles ist erlaubt.

Allerdings nur, so lange kein Unfall verursacht wird. Stellt dann ein Gericht fest, dass der Fahrer unzureichendes Schuhwerk trug, wie zum Beispiel Flip Flops oder High Heels, und diese einen Einfluss auf den Unfall hatten, gilt das als Verletzung der Sorgfaltspflicht und kann eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

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Wenn sich Autos auf die Autobahn einfädeln, müssen andere Platz machen

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Quelle: Robert Haas

Vielleicht ist es eine typisch deutsche Eigenschaft, aber sobald ein Auto in der Einfädelspur zu sehen ist, ergreift alle anderen Verkehrsteilnehmer eine gewisse Panik. Sie wechseln die Spur, sie bremsen ab oder geben Gas, um dem anderen Platz zu machen.

Das ist natürlich sehr höflich und zuvorkommend, aber schlichtweg falsch. Denn grundsätzlich haben Fahrzeuge auf der Autobahn Vorfahrt, wenn sich ein neuer Verkehrsteilnehmer einfädeln will. Dieser muss auf eine Lücke warten und sich dann einordnen. Wer in Panik die Spur wechselt oder abbremst, muss immer damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer diese Handlungen nicht voraussehen und riskiert einen Unfall, an dem er Mitschuld trägt.

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Immer auf der Mittelspur fahren ist verboten

Autobahn-Stau in Brandenburg

Quelle: dpa

Wer kennt sie nicht: Autofahrer, die konstant mit Tempo 100 auf der Mittelspur der Autobahn fahren und auch nicht von dort verschwinden, wenn sie ein anderes Fahrzeug überholt haben. Das nervt nicht nur, das muss auch verboten sein, denken die meisten Verkehrsteilnehmer.

So einfach ist es aber nicht. Richtig ist: Permanentes Fahren auf der Mittelspur ist tatsächlich nicht erlaubt. Nur gilt das nicht immer. In Paragraf 7 Abs. 3c StVO gibt es einen ausdrücklichen Hinweis für drei- oder mehrspurige Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, der "abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren", gilt. Und zwar dann, wenn "hin und wieder" ein Fahrzeug rechts fährt. "Diese Lockerung soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Schlangenlinienfahren verringern", so Jost Kärger vom ADAC.

Eine konkrete zeitliche Definition was "hin und wieder" bedeutet, gibt es in der Gesetzgebung allerdings nicht. Wer also länger auf der Mittelspur fährt und "hin und wieder" ein Auto überholt, begeht keinen Fehler. Wer allerdings dauerhaft die Mittelspur blockiert und andere so behindert, kann mit einer Strafe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

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Auf Parkplätzen gilt die StVO

Zu viele Autos auf dem Untermüllerplatz

Quelle: Franz Xaver Fuchs

Auf vielen öffentlichen Parkplätzen und Parkhäusern findet sich das Schild: "Hier gilt die StVO". Grundsätzlich ist das richtig, die Straßenverkehrsordnung gilt auf allen Straßen, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Egal, ob ein solches Schild aufgestellt ist oder nicht. Aber die Gerichte unterscheiden zwischen fließendem und ruhenden Verkehr. Und Parkplätze zählen zu letzterem. Dort gilt in erster Linie der Paragraf 1 der StVO, der Vorsicht und gegenseitige Rücksicht fordert.

Das heißt auch, dass sich Autofahrer auf Standardregeln wie "rechts vor links" nicht verlassen können, da die Fahrspuren in Parkhäusern und auf Parkplätzen nicht als Straßen mit den entsprechenden Regeln gelten, sondern als Spuren zur Suche von Abstellplätzen. Wer von rechts kommt und einen Unfall verursacht, hat demnach die gegenseitige Rücksicht missachtet und muss damit rechnen, eine Teilschuld zugesprochen zu bekommen. Deswegen gilt es, auf einem Parkplatz besonders vorsichtig zu fahren, am besten mit einer Schrittgeschwindigkeit von höchstens 10 km/h, um jederzeit auf andere Verkehrsteilnehmer reagieren zu können.

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Bei Stau auf dem Standstreifen fahren, ist erlaubt

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Quelle: Claus Schunk

Auf der Autobahn geht es mal wieder nicht weiter. Ein Fahrzeug reiht sich an das nächste. Nur der Seitenstreifen ist vollkommen leer. Und sieht so verlockend aus. Wäre das nicht die Gelegenheit, um ...? Nur ein paar Meter, bis zur nächsten Ausfahrt?

Die Antwort darauf ist ein klares: Nein. Der Seitenstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften dient ausschließlich der Sicherheit, etwa um bei einer Panne oder einem Unfall das Auto dort abzustellen. Ausnahmen bilden Schwertransporter oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn sich hinter ihnen eine Schlange bildet.

Der restliche Verkehr darf den Seitenstreifen nur befahren, wenn ausdrücklich dazu aufgerufen wird, etwa bei erhöhtem Verkehrsaufkommen. Auch den Weg abzukürzen bis zur nächsten Ausfahrt ist nicht erlaubt. Das Benutzen des Seitenstreifens gilt während eines Staus als unerlaubtes Rechtsüberholen und wird mit einer Strafe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

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Blinken, warten, dann überholen

Fernbus

Quelle: dpa

Im Straßenverkehr gibt es eine einfache Regel: Wer abbiegen will oder die Spur wechselt, muss blinken. Allerdings steht nirgendwo, wie lange vorher Autofahrer den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen sollen. Die StVO sagt nur, dass dies "rechtzeitig und deutlich anzukündigen" ist. Innerorts bedeutet dies, den Blinker bereits möglichst früh zu setzen und damit zu signalisieren, dass man die Spur wechseln möchte.

Einige Verkehrsteilnehmer übertragen dies auch auf den Überholvorgang auf der Autobahn. Dies ist allerdings falsch. Hier sollten Autofahrer erst blinken, wenn die Verkehrssituation ein sicheres Überholen erlaubt und das Wechseln der Spur unmittelbar bevorsteht.

Andernfalls führt das laut ADAC dazu, dass die anderen Verkehrsteilnehmer hektisch die Spur wechseln oder abbremsen um eine Lücke zu bieten. Auffahrunfälle können die Folge sein. Also: erst blinken, wenn die Fahrbahn frei ist.

© SZ.de/mike/sekr
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