Urteil im Kältemittel-Streit:Daimler darf Kompaktmodelle in Frankreich verkaufen

Mercedes, Frankreich, Kältemittel, Kältemittelstreit, Klimaanlage

Daimler darf nun doch seine Kompaktmodelle in Frankreich verkaufen - wie zum Beispiel die A-Klasse.

(Foto: dpa)

Entscheidung im Streit um das Kältemittel R1234yf: Die A-Klasse und andere Kompaktfahrzeuge von Daimler dürfen auch weiter in Frankreich verkauft werden. Das oberste Verwaltungsgericht in Paris beendete den Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle.

Urteil im Kältemittel-Streit Daimler gegen Frankreich: Paris muss den Verkauf der Kompaktmodelle von Mercedes zulassen. Im Kältemittel-Streit gab das oberste Verwaltungsgericht in Paris diese Entscheidung zugunsten des Autobauers Daimler bekannt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit den wirtschaftlichen Folgen für den Autobauer. Die Entscheidung des Ministeriums in Paris sei nicht gerechtfertigt gewesen. Zudem wurde auf die geringe Auswirkung auf die Umwelt hingewiesen. Weniger als sechs Prozent der neuen Modelle und unter zwei Prozent der 2013 in Frankreich zugelassenen Fahrzeuge seien betroffen. Beim Conseil d'État gab es am Dienstag noch keinen Hinweis auf einen Zeitpunkt für das Hauptverfahren. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten Monate vergehen, hieß es.

Daimler contra Frankreich

In Stuttgart wurde die Entscheidung begrüßt: "Der Conseil d'État hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Zulassungsblockade in Frankreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben", hieß es bei Daimler.

Frankreich hatte im Juni einen Zulassungstopp für Modelle mit altem Kältemittel verhängt. Der Autohersteller Daimler wollte die Blockade per Verfügung aufheben lassen. Das Gericht hatte bereits am vergangenen Freitag dazu verhandelt.

Mehr als 4500 Fahrzeuge in der Warteschleife

Laut Daimler konnten wegen des Streits mehr als 4500 Fahrzeuge der A-, B-, SL- oder CLA-Klasse nicht ausgeliefert werden. Die französischen Behörden wollten den deutschen Autobauer zwingen, in neuen Modellen ein modernes Kältemittel einzusetzen.

Sie warfen dem Konzern unzulässige Umgehung von EU-Umweltvorschriften vor. Daimler verweist hingegen auf Sicherheitstests, bei denen das neue Kältemittel Feuer gefangen und giftiges Gas freigesetzt hatte. Das Kraftfahrtbundesamt genehmigte Daimler die Verwendung des alten Kältemittels. Außer Frankreich hatten dies alle EU-Staaten anerkannt.

Auch Toyota ist inzwischen zur alten Substanz zurückgekehrt. Als Grund führte der japanische Konzern die in der Öffentlichkeit herrschende Verunsicherung an.

Lesen Sie hier die Hintergründe zum Kältemittel-Streit.

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