Ein europäischer Auslandsführerschein muss nach einem Gerichtsurteil nicht in jedem Fall anerkannt werden. Deutschland darf die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins zwar nicht deswegen verweigern, weil der Besitzer in Deutschland zuvor keinen Führerschein bekommen durfte, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Die höchsten EU-Richter urteilten jedoch, Deutschland können einen fremden Führerschein ablehnen, wenn es Beweise dafür gebe, dass der Führerscheinbesitzer gar keinen Wohnort in jenem Land hatte, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Im fraglichen Fall ging es um einen Mann, dem wegen erheblicher Vorstrafen die Fahrerlaubnis in Deutschland verweigert wurde. Er hatte dann in Tschechien eine Fahrerlaubnis bekommen und verlangte deren Anerkennung.