Tipps zum Gebrauchtwagen:Was gibt es beim Autokauf im Internet zu beachten?

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Autos über Autos: Unzählige Gebrauchtwagen stehen im Internet zum Verkauf. Doch hinter manchen Anzeigen stecken Betrüger. Wer sich vorab über die typischen Fallen informiert und etwas gesunde Skepsis mitbringt, kann einen Reinfall vermeiden.

Von Julia Halbig

Sie handelten mit Fata Morganen: Mitglieder einer rumänischen Betrügerbande verkauften über das Internetportal Ebay Gebrauchtwagen, die es gar nicht gab. Per Email schlossen Interessenten Kaufverträge und überwiesen das Geld vorab auf angebliche Sperrkonten in München und Wien. 61 Autokäufer fielen auf diese Masche herein, die vermeintlichen Händler kamen vor Gericht.

Der Fall zeigt, wie professionell Betrüger im Internet vorgehen. Bei der Suche nach einem passenden Gebrauchtwagen braucht es deswegen auch eine gute Portion Skepsis - besonders bei angeblichen Schnäppchen. Ein erster Hinweis auf eine seriöse Anzeige ist eine lückenlose Auskunft über das Fahrzeug. Die eingestellten Fotos sollten den Gebrauchtwagen von jeder Seite und auch den Innenraum zeigen. Vorsicht ist geboten, wenn bestimmte Ansichten nicht zu sehen sind oder es sich nicht um Original- sondern um Beispielbilder handelt.

Doch Fotos allein reichen nicht aus. Nur eine Besichtigung vor Ort mit Probefahrt und gegebenenfalls einer fachlichen Beurteilung kann Auskunft über die tatsächliche Qualität des Autos geben. Das gilt für den üblichen Verkauf per Internetanzeige genauso wie bei einer Onlineversteigerung. Verweigert ein Anbieter eine Probefahrt, ist das ein klares Signal, den Kauf ernsthaft zu überdenken.

Auf keinen Fall sollte eine Anzahlung geleistet werden, warnt die Initiative "Sicherer Autokauf im Internet". Es gilt der Grundsatz: Geld gegen Fahrzeug und Fahrzeugpapiere. Die Initiative aus ADAC, AutoScout24, mobile.de und dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention bietet auf ihrer Internetseite einen Überblick über gängige Betrugsmethoden und eine erste Hilfestellung bei Reinfällen.

Angebot und Annahme

Der Kauf ist abgeschlossen, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen - Angebot und Annahme. Ein schriftlicher Vertrag ist dafür nicht notwendig, schon eine Email reicht aus. Daher warnt der ADAC vor unüberlegten Formulierungen wie "den nehme ich" in einer Mail, weil damit schon ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags gegeben wird. Bei der Versteigerung kommt der Kaufvertrag mit Auktionsende - also der Abgabe des Höchstgebots - zustande.

Für Garantien gelten beim Internetverkauf die gleichen Vorschriften wie beim herkömmlichen Autokauf. Privatverkäufer können die Gewährleistung vollständig ausschließen, gewerbliche Autoverkäufer müssen mindestens ein Jahr Gewährleistung bieten. Bei gewerblichen Anbietern kann dem privaten Käufer zudem ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zustehen.

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