Eine SMS hat das Leben von Chandler Gerber für immer verändert. Vor einiger Zeit fuhr der US-Amerikaner mit seinem Auto, wie immer. Er tippte auf seinem Handy, wie so oft. Doch er verlor dabei die Kontrolle über sein Auto, kollidierte mit einem Pkw und tötete damit drei Menschen. Der bayerische Filmemacher Werner Herzog hat diese bewegende Geschichte kürzlich in "From one second to the next" verfilmt.
Eine SMS gelesen oder verschickt am Steuer, das kennen die meisten aus der eigenen Erfahrung. Mitsamt dem damit verbundenen Schuldbewusstsein, denn Textmitteilungen am Steuer sind illegal. Wer erwischt wird, der zahlt 40 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Dabei ist es egal, ob er telefoniert, SMS tippt, Mails abruft oder eine Musikbibliothek durchforstet: "Das Handy darf nicht in der Hand sein, während der Motor läuft," sagt Verkehrsrechtsexpertin Katharina Lucà vom ADAC.
Die Ablenkung am Steuer wächst
Der Tatbestand ist in diesem Fall eindeutig. Doch nun ist in den USA eine 17-Jährige von einem Gericht im Bundesstaat New Jersey verurteilt worden. Auch für eine geschickte SMS, allerdings nicht vom Steuer aus. Vielmehr hatte sie eine Textmitteilung an ihren 18-jährigen Freund verschickt, als dieser gerade am Steuer saß. Der las die Nachricht während des Fahrens und rammte darum ein entgegenkommendes Motorrad. Der Mann und die Frau auf dem Bike überlebten schwerverletzt und verklagten den Schuldigen - und dessen Freundin, weil sie wesentliche Mitschuld an dem Unfall trage.
Das Gericht in New Jersey gab dem Paar grundsätzlich Recht. Im konkreten Fall allerdings sprachen sie die 17-Jährige frei. Sie konnte glaubhaft versichern, dass sie nicht wusste, dass ihr Freund zu diesem Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs war. Generell jedoch gaben die Richter den Klägern statt, dass der SMS-Verfasser eine Mitschuld trage, wenn ihm bewusst sei, dass der Empfänger gerade am Steuer sitzt.
Ist das auch in Deutschland denkbar? Eher nein, lautet die Einschätzung von ADAC-Expertin Lucà. Dennoch sei die Flut von weiterhin legalen technischen Geräten eine Herausforderung, der in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden müsse. Tablets oder externe MP3-Player gehören längst zum automobilen Alltag - und sind nur zwei von zahlreichen Beispielen für Geräte, die den Fahrer von seiner eigentlichen Tätigkeit ablenken und dennoch völlig legal sind.
Haftpflichtschutz bleibt bestehen
Doch auch unachtsame Fahrer behalten ihren Haftpflichtschutz. Darauf weist Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Schäden der gegnerischen Seite werden also immer beglichen. Anders verhält sich die Situation bei einer eventuellen Vollkaskoabsicherung. "Bei Vollkaskoschutz könnte sich der Versicherer quer stellen, da eine Mitschuld vorhanden ist. Die Regulierung ist dann vom Einzelfall abhängig," sagt Schweda. Konkret sei dann der jeweilige Grad des eigenen Verschuldens ausschlaggebend für die Bewertung.
Für Chandler Gerber kommen diese Überlegungen zu spät. Ihn wird die Schuld sein ganzes Leben lang verfolgen. Um solche Fälle in Zukunft zu vermindern, setzt der Staat in Zukunft auf die härtere Bestrafung von Handy-Vergehen am Steuer. Vom Mai kommenden Jahres an steigt die Geldstrafe von 40 auf 60 Euro. Der eine Punkt im Flensburger Register für Verkehrssünder bleibt - gewinnt allerdings an Gewicht, weil dann schon bei acht Punkten der Führerschein eingezogen wird anstatt wie bei derzeit 18 Punkten.