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Teilkasko:Haftung nur für Brandschäden

Gerät ein Auto bei einem Unfall in Brand, muss die Teilkasko-Versicherung nur den reinen Brandschaden ersetzen.

Das entschied das Oberlandesgericht Celle.

Die zuvor durch den Aufprall entstandenen Schäden würden nicht übernommen. Versicherungsrechtlich seien Unfall und Brand getrennt zu sehen. Für die Schadensregulierung des Feuers werde nur der Wert des Autos nach dem Unfall zu Grunde gelegt.

Der Wagen des Klägers brannte, nachdem er in eine Baumgruppe gefahren war (AZ: 8 U 155/05).

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