Süddeutsche Zeitung

Verkehrssicherheit:Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar

  • Mangels rechtlicher Grundlage muss eine Streckenradaranlage an der Bundesstraße 6 in Niedersachsen sofort abgeschaltet werden.
  • Das Verwaltungsgericht in Hannover beanstandete einen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
  • In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und den Niederlanden wird Section Control bereits seit Jahren erfolgreich verwendet.

Gerade einmal zwei Monate ist es her, dass das bundesweit erste Streckenradar nahe Hannover im Testlauf startete. Heute befand das dortige Verwaltungsgericht: Die auch Section Control genannte Anlage muss mangels rechtlicher Grundlage sofort abgeschaltet werden. Das niedersächsische Innenministerium kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.

In ihrer Entscheidung folgten die Verwaltungsrichter den Anträgen von Mitgliedern der Vereinigung freiheitsfoo und der Piratenpartei und stellten einen Verstoß gegen das gundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung fest. Die Kläger hatten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Abgleich von Nummernschildern sämtlicher vorbeifahrender Wagen mit Fahndungsdaten durch die Polizei verwiesen. Dieser sei zum Teil verfassungswidrig. Auch wenn die Daten der regeltreuen Fahrer sofort gelöscht würden, argumentierten die Kläger nun in Hannover vor Gericht, so sei bereits das verschlüsselte Zwischenspeichern der Kennzeichen aller passierenden Wagen ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

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Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren zumeist unfallträchtigen Abschnitt, wo Autofahrer vom Gas gehen sollen. Die erfassten Daten von Fahrzeugen, die sich an das Tempolimit halten, werden sofort gelöscht. In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und den Niederlanden wird Section Control bereits seit Jahren erfolgreich verwendet.

Die Verwaltungsrichter befanden, ein solcher Akt sei unabhängig von seiner Schwere grundsätzlich nur auf "einer gesetzlichen Grundlage" möglich. Diese gebe es bislang aber weder auf Landes- noch Bundesebene. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass der niedersächsische Landtag derzeit erst über den Entwurf für ein geändertes Landespolizeigesetz berät, das eine Rechtsgrundlage für den Betrieb schaffen soll. Dass die Anlage im Probemodus laufe, spiele auch keine Rolle. Der Staat sei auf das System darüber hinaus nicht zwingend angewiesen, weil die Überwachung der Geschwindigkeit auch auf andere Weise erfolgen könne.

Neues Polizei- und Ordnungsgesetz soll rechtliche Grundlage schaffen

Die Einführung des umstrittenen Systems war nach Angaben der Behörden wegen "datenschutzrechtlichen Klärungsbedarfs" zuvor bereits mehrfach verschoben worden. Ursprünglich sollte das Projekt bereits 2015 starten. Das niedersächsische Innenministerium erklärte nach der Verhandlung, das neue Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG), das im Mai beschlossen werden soll, werde die nötige Rechtsgrundlage für einen dauerhaften Betrieb des Radars nach der Erprobungsphase liefern.

Den Behörden zufolge hat das neuartige System Vorteile. Unter anderem wird vermieden, dass ortskundige Autofahrer vor einer Radarfalle abbremsen können. Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren zumeist unfallträchtigen Abschnit. Die erfassten Daten von Fahrzeugen, die sich an das Tempolimit halten, werden sofort gelöscht. In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und den Niederlanden wird diese Form der Tempomessung bereits seit Jahren erfolgreich verwendet.

Section Control hatte einen 2,2 Kilometer langen Abschnitt überwacht, den 15 500 Autos täglich passieren und auf dem es in der Vergangenheit schwere Unfälle gab. Seit dem Start des Probebetriebs wurden 141 Raser erwischt. Erlaubt sind Tempo 100, der Schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt. Ertappte Autofahrer, die keine Beschwerde gegen ihren Bußgeldbescheid eingelegt und die Strafe bereits überwiesen haben, haben trotz des aktuellen Urteils kein Recht auf eine Erstattung.

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