Süddeutsche Zeitung

Neue Straßenverkehrsordnung:Kein Tempolimit, aber Fahrradzonen

Der Bundesrat stimmt gegen das Tempolimit, stärkt aber die Rechte von Fußgängern und vor allem Radfahrern. Für Falschparker wird es teurer.

Als "Fahrradminister" hatte sich Andreas Scheuer im vergangenen Juni bezeichnet, der das Rad als gleichberechtigten Teil des Straßenverkehrs etablieren wolle und dafür Bundesmittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro bereithalte. Experten und Interessenverbände hatten die meisten geplanten Änderungen zwar umgehend als nicht ausreichend oder Blendwerk bezeichnet - und doch: Nach etlichen Experten-, Abstimmungs- und Ausschussrunden ist es nun soweit. Die von Scheuer angekündigte Novelle der Straßenverkehrsordnung passierte den Bundesrat, der allerdings viele größere und kleine Details geändert haben wollte - doch nicht alle Vorschläge überstanden die Abstimmung am Valentinstag. Sind die Änderungen eingearbeitet, kann die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft treten.

Tempolimit

Der Umweltausschuss hatte gegen den erklärten Willen von Verkehrsminister Andreas Scheuer vorgeschlagen: Innerhalb von geschlossenen Ortschaften soll künftig Tempo 30 gelten, auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h. Doch nun bleibt alles wie gehabt: In den Ortschaften Tempo 50 und auf Autobahnen so schnell man will und kann - außer das Tempo ist auf dem Streckenabschnitt per Schilder gedrosselt.

Höhere Bußgelder - nicht nur für Radfahrer und E-Scooter, die auf Gehwegen unterwegs sind

Bisher kostet es bislang nur zehn Euro, wenn Radler oder E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg unterwegs waren, so dass dies als "nahezu selbstverständlich" angesehen wird, befand der Bundesrat - und erhöhte die Sanktionen: Nun werden zwischen 55 und 100 Euro fällig. Auf diese Höhe steigen auch die Bußgelder für Verkehrssünder, die ihr Fahrzeug ohne Parkschein abstellen, in der zweiten Reihe parken oder in unübersichtlichen Kurven, auf Carsharing-Plätzen oder gar vor Feuerwehrzufahrten. Und auch wer Rettungsfahrzeuge behindert, soll künftig eine höhere Strafe zahlen.

Rechtsabbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit

Busse und Lastwagen, die über 3,5 Tonnen wiegen, dürfen in Städten künftig höchstens in Schrittgeschwindigkeit (7 bis maximal 11 km/h) nach rechts abbiegen - außer es könnten dort gar keine Fußgänger oder Radfahrer sein, etwa an großen Ausfallstraßen. Zuvor hatten sich Verkehrsverbands-Vertretern sogar für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 4 bis 7 km/h ausgesprochen sowie für bauliche Veränderungen an Kreuzungen und die verpflichtende Nachrüstung von Lkw mit Abbiege-Assistenten.

Ausreichend Abstand halten beim Überholen

"Ausreichend Seitenabstand" sollen Autofahrer einhalten, wenn sie in der Stadt und außerhalb überholen - das sind mindestens 1,5 Meter innerorts und mindestens zwei Meter außerhalb von Ortschaften. Eigentlich sollte noch dazugefügt werden, dass dies auch für das Überholen von Radfahrern gelten soll. Doch schon in den vorgelagerten Gremien gaben mehrere Experten zu Bedenken, dass Ausweichmanöver aufgrund der städtischen Infrastruktur oft gar nicht möglich und Verstöße zudem polizeilich nicht zu überwachen seien. Auch wenn der Bundesrat es nun nicht in die neue Straßenverkehrsordnung schreibt, wäre dies sinnvoll: Falls der Mindestabstand unterschritten werde, sei mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht zu überholen.

Park-Abstand zu Kreuzungen

Rechts neben der Fahrbahn verläuft ein Radweg, die Radlerin darauf will geradeaus eine Kreuzung überqueren, der Autofahrer nach rechts abbiegen und sieht sie erst im allerletzten Moment - weil Autos bis knapp vor die Straßeneinmündung geparkt haben. Dieses Szenario führt zu vielen Unfällen, die Novelle erweitert nun Abstandsregeln für das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen, sofern ein Radweg rechts von der Fahrbahn angelegt ist: Acht Meter Abstand soll zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden (bisher fünf Meter) und bis zu fünf Meter vom Beginn der Eckausrundung aus.

Auch E-Roller dürfen nebeneinander fahren - wenn sie nicht zum Hindernis werden

Derzeit heißt es in der Straßenverkehrsordnung: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." Wer doch im Weg herumkurvt und so Autos & Co ausbremst, muss mit 20 bis 30 Euro Bußgeld rechnen. Daher wird es Radlern auch künftig nicht grundsätzlich erlaubt sein, jederzeit nebeneinander zu fahren - außer auf Fahrradstraßen und wenn sie einen "geschlossenen Verband" bilden: Dafür müssen aber mindestens 16 Radfahrer gemeinsam unterwegs sein. Neu ist jedoch, dass kleine Elektrofahrzeuge wie E-Bikes oder Roller nebeneinander fahren dürfen - auch neben Radlern.

Eigene Fahrradzonen, Radler-Grünpfeile sowie Halteverbote für Autos

Wenn in einem ganzen Gebiet der Radverkehr das vorherrschende Verkehrsmittel ist, kann es zu einer Fahrradzone erklärt werden, die auf die Bedürfnisse der Radler ausgerichtet ist. Es handelt sich im Prinzip um ein Netz aus Fahrradstraßen, in dem Regeln gelten wie zum Beispiel eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dabei dard der Radverkehr weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, muss die Geschwindigkeit weiter verringert werden. Generell gilt auf Schutzstreifen für den Radverkehr ein generelles Halteverbot; zudem beschleunigen künftig Grünpfeile ausschließlich für Radfahrer die Fahrt durch den Stadtverkehr.

E-Scooter dürfen weiterhin überall geparkt werden

Blaue Flecken und Stürze: Kreuz und quer auf den Gehwegen abgestellte E-Scooter sorgten bereits kurz nach der Einführung im Frühjahr 2019 für Unmut bei Stadtbewohnern. Für behinderte Menschen können sie zu gefährlichen Hindernissen werden. Dennoch entschied der Bundesrat: Anbieter von E-Scootern brauchen weiterhin nicht die Erlaubnis der Kommunen, um "Elektrokleinstfahrzeuge" auf dem Gehweg abstellen zu dürfen.

Problemfall Rettungsgasse

200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg: So wird aktuell bestraft, wer nicht auf die Seite fährt und eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bildet - und dabei bleibt es auch. Hätte der Bundesrat anders entschieden, wäre noch ein Monat Fahrverbot obendrauf gekommen.

Freigabe von Bus-Sonderfahrstreifen

Autos und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind, dürfen auch künftig nicht auf den Bus-Sonderstreifen ausweichen. Eigentlich wollte das Verkehrsministerium so Fahrgemeinschaften fördern und die Zahl der Fahrzeuge reduzieren, die mit nur einer Person besetzt sind. Doch im Bundesrat wurde befürchtet, dass Pkw auf den Busspuren den öffentlichen Nahverkehr ausgebremsen würden - und zudem die Sonderfahrstreifen in Innenstädten manchmal die einzigen Möglichkeiten für Radfahrer sind, sicher an mehrspurigen Straßen zu fahren. Also dürfen weiterhin nur Omnibusse im Linienverkehr die Sonderstreifen benutzen, andere Fahrzeuge wie Taxis oder Fahrräder dann, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen dies anzeigt.

Parklizenz-Gebühren bleiben niedrig

Parken in den Städten - für Anwohner ein oft lästiges Thema - allerdings bleibt es ein günstiges: Der Bundesrat lehnte einen Vorschlag aus dem Kreis der Länder ab, die Gebühren für Anwohnerparkausweise auf bis zu 240 Euro zu erhöhen. Es bleibt bei 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr.

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