Straßenverkehr:Radeln bei Rot - ganz legal

Verkehrsampel fuer Radfahrer

Im Großstadtverkehr ist eine grüne Welle für Fahrradfahrer eher selten. Eine Fahrerlaubnis bei Rot könnte die Ungeduld der Radler minimieren.

(Foto: imago/CHROMORANGE)
  • Nach SZ-Informationen prüft das Bundesverkehrsministerium die Einführung neuer Verkehrsschilder, die Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen erlauben.
  • In den USA, Frankreich, den Niederlanden und Belgien gibt es diese Regel schon.
  • Auch in Basel in der Schweiz wurde dies bereits in einem Pilotprojekt getestet - mit Erfolg.

Von Markus Balser

Die Geduldsprobe kennt in Deutschland wohl jeder Radfahrer: Man steht an einer roten Ampel in München, Berlin oder Freiburg, gefühlt mehrere Minuten lang. Weder von links noch von rechts kommen Autos. Fußgänger sind auch nicht in Sicht. Wer trotzdem losrollt und erwischt wird, vergisst das so schnell nicht: Unter dem Strich stehen dann rund 80 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.

Doch Radler können sich Hoffnung machen auf freiere Fahrt. Das Bundesverkehrsministerium prüft nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, ob neue Schilder eingeführt werden können, die Radfahrern künftig das Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen erlauben. Die Bundesanstalt für Straßenwesen solle die Frage klären, ob eine solche Regelung für die Verkehrssicherheit sinnvoll ist und ob die "Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" entsprechend geändert werden könne. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion um den Verkehrspolitiker Matthias Gastel hervor.

Bislang hatte die Bundesregierung derlei Sonderregeln für Radfahrer immer abgelehnt - mit dem Schritt rückt sie nun offenbar von dieser Linie ab. In den vergangenen Monaten hatten Verkehrsforscher, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), Grüne und Linke intensiv dafür geworben, Radlern an geeigneten Ampelkreuzungen die Durchfahrt auch bei Rot mit einem Zusatzschild zu erlauben.

Die in den USA erstmals eingeführte Regel ist inzwischen auch in Frankreich, Holland und Belgien Praxis. Im US-Bundesstaat Idaho etwa dürfen Radfahrer rote Ampeln wie Stoppschilder behandeln. Und auch in Paris gilt: An den mit Schildern markierten Ampeln können Radler bei Rot rechts abbiegen, wenn sie angehalten und sich umgeschaut haben. Stadtweit bekamen deshalb 1800 Ampeln ein Vorfahrt-achten-Zusatzschild mit Fahrradsymbol.

Erfolgreiches Forschungsprojekt in Basel

Auch in Deutschland sind bereits Tests geplant. In Berlin etwa hat die rot-rot-grüne Koalition ein Pilotprojekt beschlossen. München würde ein Extraschild gerne an 15 "Knotenpunkten" anbringen. Und in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden hat die CDU einen entsprechenden Antrag gestellt, um "die Durchlässigkeit des gesamten Verkehrs zu verbessern".

Dass Radfahrer vor sich selbst und einer Änderung der Straßenverkehrsordnung geschützt werden müssten, wie die Kritiker einer Reform glauben, bewahrheitet sich in der Praxis offenbar nicht. Markus Störr leitet beim Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt das Forschungsprojekt zum Rechtsabbiegen bei Rot. Zwei Jahre untersuchte Störr mit Kollegen das Verhalten von fast 40 000 Radfahrern an zwölf Testkreuzungen - die Stadt brachte dort Schilder mit Radsymbol und Rechtsabbiegepfeil an. "Es hat keinen einzigen registrierten Unfall gegeben", sagt Störr. Allerdings hätten sich nicht alle Kreuzungen als tauglich erwiesen. Bei besonders engen Fahrspuren für Autos und Fahrräder könne es Probleme geben, warnt er.

Auch deshalb bremst das Verkehrsministerium die Hoffnung ungeduldiger Radler. Es gehe bei der Prüfung um ausgewählte Kreuzungen, nicht um eine generelle Erlaubnis für die Durchfahrt an roten Ampeln. Dies sei mit internationalem Recht nicht vereinbar.

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