Straßenverkehr:Das ändert sich 2020 für Verkehrsteilnehmer

Höheres Bußgeld, andere Typklassen, neue Vorschriften: Auf deutschen Straßen wird im kommenden Jahre einiges anders.

Von Daniela Dau

Nach jedem Jahreswechsel müssen sich Verkehrsteilnehmer auf Neues einstellen. Auch 2020 gibt es Änderungen, unter anderem bei Abgasgrenzwerten, Lkw-Assistenzsystemen und in der Straßenverkehrsordnung. Nicht alles wird bereits vom 1. Januar an wirksam, einiges erst im Laufe des Jahres und wieder anderes ist lediglich für 2020 geplant, aber noch nicht beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Autofahrer dürfen ohne Prüfung leichte Motorräder fahren

Mit dem Auto-Führerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren - allerdings erst nach einer ausführlichen Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.

Typklassen in der Kfz-Versicherung

Neben neuen Regionalklassen gibt es mit Beginn des neuen Jahres neue Typklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Gundsätzlich gilt: Je höher Ihr Fahrzeug in Regional- und Typklasse rangiert, desto teurer ist auch die Kfz-Versicherung. Für drei Viertel der Autobesitzer bleibt der Beitrag zur Kfz-Versicherung nach Angaben der Verbraucherzentrale unverändert, für manche wird er sogar günstiger. Besitzer von einigen SUV und Oberklasse-Modellen dagegen müssen mehr bezahlen. In dieser Liste des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Sie die neue Typklasse Ihres Fahrzeugs herausfinden.

Abbiegeassistenten

Für neu zugelassene Lang-Lkw (Zugfahrzeug und ein Anhänger) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab dem 1. Juli 2020 Pflicht, außerdem müssen die Fahrzeuge auch über mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten verfügen. Lang-Lkws, die bereits auf der Straße sind, müssen bis zum 1. Juli 2022 nachgerüstet haben.

Höhere Bußgelder

Geplante Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung können zu höheren Bußgeldbescheiden führen und überdies auch Punkte in Flensburg kosten. Die von Verkehrsminister Andreas Scheuer eingebrachte Novelle muss aber zunächst im Frühjahr den Bundesrat passieren, bevor sie in Kraft tritt. Einige der wichtigsten Änderungen sind:

  • Für Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen soll ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer dabei zudem noch behindert, muss 70 Euro bezahlen, einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf.
  • Parken in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen und Stellplätzen für E-Autos kostet genauso wie die Behinderung von Rettungsfahrzeugen künftig 70 Euro. Mal eben in zweiter Reihe oder auf einem Schutzstreifen für Radfahrer halten? Dies soll mit 55 Euro geahndet werden, kommen noch "mit Behinderung", "mit Gefährdung" oder "mit Sachbeschädigung" hinzu, kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen und zusätzlich einen Punkt kosten.
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen der Novelle zufolge innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch im Schritttempo (maximal 11 km/h) abbiegen. Ansonsten wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, außerdem gibt es einen Punkt.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt nutzt, muss künftig mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen, zuzüglich einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg.

Automatik-Führerschein

Fahrschüler, die ihre Fahrprüfung auf einem Auto mit Automatik-Getriebe absolvieren, dürfen anschließend nur Automatik-Modelle bewegen - diese Regelung wird voraussichtlich im Sommer 2020 aufgehoben. Damit die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein nicht mehr eingetragen wird, müssen Prüflinge zusätzlich zehn Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Handschaltung nachweisen und einen 15-minütigen Praxis-Test in der Fahrschule überstehen.

Verbrauch und Emissionen

Für die Typzulassung müssen Pkws und leichte Nutzfahrzeuge ab dem 1. Januar 2020 das sogenannte Fuel Consumption Monitoring (FCM) nachweisen. Dabei werden bestimmte Daten wie der Durchschnittsverbrauch oder die Häufigkeit elektrisch gefahrener Strecken wie beim Plug-in-Hybridauto während der lebenslangen Nutzungsdauer gespeichert und von den Herstellern an die EU-Kommission übermittelt. Das On-Board Fuel Consumption Meter (OBFCM) zeichnet die Daten auf, die Regelung ist Teil des neuen Abgastests WLTP. Davon betroffen sind neue Modell-Generationen, aber auch Facelifts und neue Motorisierungsvarianten. In der Vergangenheit waren Autofahrer häufig überrascht, wie stark zum Beispiel ihr tatsächlicher Spritverbrauch von den Herstellerangaben abwich. Die EU-Kommission will mithilfe des FCM diese Diskrepanzen besser kontrollieren können. 2021 müssen dann alle erstmals zugelassenen Fahrzeuge über die Software verfügen, ab diesem Zeitpunkt wird die Übermittlung der Daten an die EU verpflichtend.

Zusätzlich gilt ab 1. Januar eine verschärfte Schadstoff-Emissionsmessung für den Betrieb auf der Straße. Alle neu typgenehmigten Modelle dürfen im RDE-(Real Driving Emissions-)Test höchstens das 1,5-Fache des Laborgrenzwertes bei Stickoxiden (NOx) erreichen. Das entspricht maximal 120 Mikrogramm pro Kilometer. Ab 1. Januar 2021 gilt dies dann für alle neuzugelassenen Modelle in der EU.

Mopedführerschein

Bereits Ende Oktober 2019 hat der Bundestag beschlossen, das Mindestalter zum Mopedfahren dauerhaft zu senken. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen. Allerdings kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt. In Schleswig-Holstein soll es laut einer entsprechenden Landesverordnung voraussichtlich Anfang 2020 möglich sein, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird das Modellprojekt "Moped mit 15" bis 2020 verlängert. Hier dürfen Jugendliche Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h fahren. Wer dies außerhalb dieser Bundesländer tut, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Österreich/Schweiz Maut

Autofahrer müssen für die Nutzung österreichischer Autobahnen künftig tiefer in die Tasche greifen: Die Pkw-Jahresvignette verteuert sich ab 1. Januar 2020 auf 91,10 Euro, die Zwei-Monats-Vignette kostet künftig 27,40 Euro, das Zehn-Tages-Pickerl 9,40 Euro. Motorradfahrer bezahlen 36,20 Euro, 13,70 Euro und 5,40 Euro.

Die Jahresvignette für die Schweiz erhöht sich um 1,50 Euro auf 38 Euro.

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